Gelöst
Schadenersatz nach Umstellung auf Glasfaser; Erfahrungen?
vor 28 Tagen
UPDATE: Telekom hat mich gerade angerufen und mir bestätigt, dass kein Schadenersatz fallig wird.
Hallo zusammen,
kurz zum Hintergrund: Ich hatte einen Vertrag für MagentaZuhause M Hybrid mit Mindestvertragslaufzeit bis zum 06.03.2027. Beim Abschluss letztes Jahr wurde mir angeboten, später auf Telekom Glasfaser zu wechseln, sobald diese in meiner Region verfügbar ist (der Zeitpunkt war damals noch unklar). Ich habe dem zugestimmt, allerdings ohne den Hinweis, dass bei einer Umstellung ggf. Zusatzkosten oder „Strafzahlungen“ entstehen könnten.
Zum 01.02.2026 wurde mein Anschluss auf Glasfaser umgestellt. Ich habe den neuen Router (Speedport 7) erhalten und den bisherigen Speedport Smart sowie den 5G -Empfänger zurückgesendet.
Heute habe ich per E-Mail eine „Kündigungsbestätigung für Speedport Smart und 5G -Empfänger“ erhalten, mit folgendem Hinweis:
„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
Die Summe von 3,85 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden möchten.“
Nach meinem Verständnis müsste ich diese monatlichen Kosten eigentlich bis zum 06.03.2027 weiterzahlen. Im Kundencenter wurde mir jedoch telefonisch mitgeteilt, dass sich der Schadenersatz lediglich auf den Zeitraum bis zum 06.03.2026 bezieht.
Mich verunsichert vor allem die Formulierung „Restlaufzeit“, da sie so klingt, als würde sich der Betrag auf die gesamte verbleibende Mindestvertragslaufzeit beziehen (also noch ein weiteres Jahr).
Daher meine Frage in die Runde:
Hat jemand von euch nach der Umstellung auf Glasfaser eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wurde bei euch ebenfalls ein Schadenersatz berechnet, der sich nur auf einen kurzen Übergangszeitraum bezog, oder tatsächlich auf die komplette Restlaufzeit?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen!
Herzliche Grüße,
Silvia
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 28 Tagen
@Silvia Mayasari-Hoffert Vielen Dank für das Telefonat. Grundsätzlich ist es richtig, dass für die Hardware ein Schadenersatz berechnet wird, wenn diese vor Ende der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten für die Hardware zurückgeschickt wird. In deinem Fall ist die Rücksendung ja dadurch bedingt, dass du die Hardware für den neuen Tarif nicht nutzen kannst.
Es grüßt Wiebke
7
von
vor 28 Tagen
Ist ein automatisierter Prozess wenn Hardware zurückkommt, da kann nicht noch Aufwand für entsprechende Recherchen gemacht werden
Zudem muss man da nicht die Hardware wechseln, man kann auch vor den Router ein Glasfasermodem klemmen
Aber schon seltsam, dass sowas nicht aus Kulanz entfällt.
Ist ein automatisierter Prozess wenn Hardware zurückkommt, da kann nicht noch Aufwand für entsprechende Recherchen gemacht werden
Zudem muss man da nicht die Hardware wechseln, man kann auch vor den Router ein Glasfasermodem klemmen
Danke für den Hinweis. Mir wurde jedoch nicht gesagt, dass ich ein Glasfasermodem an meinen alten Speedport anschließen soll. Stattdessen teilte mir der Kundenservice mit, dass ich ein Speedport 7 mit integriertem Modem für Glasfaser erhalte und das alte Gerät schicken soll. Ich habe mich dabei lediglich an die Anweisungen von Telekom einfach gehalten.
von
vor 28 Tagen
Danke für den Hinweis. Mir wurde jedoch nicht gesagt, dass ich ein Glasfasermodem an meinen alten Speedport anschließen soll. Stattdessen teilte mir der Kundenservice mit, dass ich ein Speedport 7 mit integriertem Modem für Glasfaser erhalte und das alte Gerät schicken soll. Ich habe mich dabei lediglich an die Anweisungen von Telekom einfach gehalten.
Ist ein automatisierter Prozess wenn Hardware zurückkommt, da kann nicht noch Aufwand für entsprechende Recherchen gemacht werden
Zudem muss man da nicht die Hardware wechseln, man kann auch vor den Router ein Glasfasermodem klemmen
Danke für den Hinweis. Mir wurde jedoch nicht gesagt, dass ich ein Glasfasermodem an meinen alten Speedport anschließen soll. Stattdessen teilte mir der Kundenservice mit, dass ich ein Speedport 7 mit integriertem Modem für Glasfaser erhalte und das alte Gerät schicken soll. Ich habe mich dabei lediglich an die Anweisungen von Telekom einfach gehalten.
Dir ist ja kein Vorwurf zu machen, es ging mir in meiner Antwort lediglich um den Kommentar von @DMSE dass hier ein Wechsel notwendig gewesen wäre.
von
vor 28 Tagen
Dir ist ja kein Vorwurf zu machen, es ging mir in meiner Antwort lediglich um den Kommentar von @DMSE dass hier ein Wechsel notwendig gewesen wäre.
Danke für den Hinweis. Mir wurde jedoch nicht gesagt, dass ich ein Glasfasermodem an meinen alten Speedport anschließen soll. Stattdessen teilte mir der Kundenservice mit, dass ich ein Speedport 7 mit integriertem Modem für Glasfaser erhalte und das alte Gerät schicken soll. Ich habe mich dabei lediglich an die Anweisungen von Telekom einfach gehalten.
Dir ist ja kein Vorwurf zu machen, es ging mir in meiner Antwort lediglich um den Kommentar von @DMSE dass hier ein Wechsel notwendig gewesen wäre.
Alles gut. Sorry, falls das jetzt defensiv klingt, das war nicht meine Absicht. Ich wollte nur sachlich darstellen, was passiert ist. Als ich meine Antwort noch einmal gelesen habe, klingt es wohl etwas ein bisschen anders 😉.
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von