Rufnummerübergabe an Nachbarn

vor 3 Stunden

hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.

wie ist der genaue Ablauf?

Vielen Dank im Voraus, VG

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vor 46 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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0

15

    • von

      vor 2 Stunden

      h-p.saller
      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      h-p.saller

      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      Selbst bei einer Portierung zu einem SIP-Anbieter wird es mit der Adresse ein Problem geben. Ansonsten weiß das SEK nicht, an welcher Tür es klopfen muss nach einem Auskunftsersuchen ;-)

      Die Bundesnetzagentur hat bereits vor Jahren ein Produkt der Telekom untersagt, die es dir ermöglichte, in einem fremden Ort einen Anschluss zu besitzen @h-p.saller .

      von

      vor 2 Stunden

      olliMD

      nach einem Auskunftsersuchen

      h-p.saller
      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      h-p.saller

      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      Selbst bei einer Portierung zu einem SIP-Anbieter wird es mit der Adresse ein Problem geben. Ansonsten weiß das SEK nicht, an welcher Tür es klopfen muss nach einem Auskunftsersuchen ;-)

      Die Bundesnetzagentur hat bereits vor Jahren ein Produkt der Telekom untersagt, die es dir ermöglichte, in einem fremden Ort einen Anschluss zu besitzen @h-p.saller .

      olliMD

      nach einem Auskunftsersuchen

      Die gibts nicht einmal mehr .. die Ermittlungsbehörden haben direkten Zugang zu den Daten. 

      Die können live schauen, welcher Person eine Rufnummer (Festnetz o. Mobilfunk) zugeteilt ist. 

      0

      von

      vor einer Stunde

      CyberSW

      Die gibts nicht einmal mehr

      olliMD

      nach einem Auskunftsersuchen

      Selbst bei einer Portierung zu einem SIP-Anbieter wird es mit der Adresse ein Problem geben. Ansonsten weiß das SEK nicht, an welcher Tür es klopfen muss nach einem Auskunftsersuchen ;-) Die Bundesnetzagentur hat bereits vor Jahren ein Produkt der Telekom untersagt, die es dir ermöglichte, in einem fremden Ort einen Anschluss zu besitzen @h-p.saller .
      olliMD

      nach einem Auskunftsersuchen

      Die gibts nicht einmal mehr .. die Ermittlungsbehörden haben direkten Zugang zu den Daten. 

      Die können live schauen, welcher Person eine Rufnummer (Festnetz o. Mobilfunk) zugeteilt ist. 

      CyberSW

      Die gibts nicht einmal mehr

      Stimmt, heißt heute Auskunftsverlangen @CyberSW und wird über Schnittstellen der TKÜV und TR TKÜV realisiert. Dann muß man die strafrechtliche und privatrechtliche Seite unterscheiden, denn es gibt da auch immer noch einige Stellen mit Richtervorbehalt. Über das Thema GG Artikel 10, Gesetz zu Artikel 10, TKG TKÜV, Landespolizeigesetze, BND Gesetz, Außenwirtschaftsgesetz, UrhG, StPO, die alle mit TKÜ- und TK-Auskunftsverfahren etwas zu tun haben, kann man tagelang diskutieren.

      Ich wollte es nur kurz machen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      h-p.saller

      haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart

      hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.

      wie ist der genaue Ablauf?

      Vielen Dank im Voraus, VG

      h-p.saller

      haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart

      Eine Rufnummer kann der Nachbar nur haben:

      • Wenn er dein Erbe ist.
      • Dein Geschäft übernommen hat und fortführt. 
      • Schon mindestens 12 Monate unter deiner Rufnummer erreichbar war und auch öffentlich damit identifiziert wird.

      1

      von

      vor 2 Stunden

      ok - Danke - schade

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.

      Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      0

      6

      von

      vor einer Stunde

      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      h-p.saller

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      besten Dank,

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      h-p.saller

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      Easybell.de zum Beispiel. Kostenlos gibt es sowas aber nicht mehr. Zum Beispiel den Tarif "Call Start" für 0,99 Eur/Monat.

      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      Und wie stellt man den gesetzliche vorgeschriebenen Ortsbezug her @DMSE ? Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.

      0

      von

      vor einer Stunde

      olliMD

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.

      Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      olliMD

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      Rechtlich ist das wohl so.

      Praktisch aber, zieht man seine Rufnummer zum VOIP Anbieter um, während man tatsächlich noch an der Adresse des Anschlusses wohnt. Das verifiziert der VOIP Anbieter auch (in der Regel wird er wohl einen Brief schicken). Einen späteren Umzug bekommt der VOIP Anbieter gar nicht mehr mit.

      Ich kenne jemand, der hat noch die Rufnummer seiner vorletzten Wohnung.

      0

      von

      vor 46 Minuten

      olliMD

      Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.

      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      Easybell.de zum Beispiel. Kostenlos gibt es sowas aber nicht mehr. Zum Beispiel den Tarif "Call Start" für 0,99 Eur/Monat.
      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      Und wie stellt man den gesetzliche vorgeschriebenen Ortsbezug her @DMSE ? Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.

      olliMD

      Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.

      Solange der TE dort noch wohnt genügt das den rechtlichen Ansprüchen - fraglich ist es mit der Zeit danach, und ggf. wie lange danach.

      Was bei manchen Mobilfunkverträgen auch geht ist, die Festnetznummer auf den Mobilfunkvertrag zu übertragen. Wie das dann im Rahmen eines Umzugs ist, ob die Bundesnetzagentur die dann sozusagen zurück will weiß ich nicht.

      Mir ist auch nicht bekannt ob überhaupt und falls ja wie hoch eine Strafe wäre - ich gehe davon aus, dass sich da niemand die Mühe machen wird...

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      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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