Reine Portierung einer Festnetznummer auf einen anderen Telekom-Festnetzvertrag

vor 2 Tagen

Mein Onkel benötigt seinen Festnetzvertrag nicht mehr, weil er in ein Seniorenheim gegangen ist und dort nur noch ein Mobilfunktelefon hat. Er möchte aber über seine bisherige Festnetznummer erreichbar bleiben und hat uns gefragt, ob wir seine Festnetznummer in unseren Telekom-Festnetzvertrag übernehmen und von dort eine Weiterleitung auf sein Mobilfunktelefon einrichten können. Im Service-Center hat man uns gesagt, dass sie dies Leistung nicht mehr anbieten können. Wir müssten uns an "die Zentrale" wenden (=> 0800-330-1000 => voraussichtliche Wartezeit: 90 min). Wir wollen nur wissen, welchen Antrag wir an wen stellen müssen und welche Unterschriften & Belege benötigt werden. Kann uns hier jemand etwas schneller weiterhelfen?

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Tagen

      Wohnt denn euer Onkel bei euch? Denn eine Rufnummer könnt ihr nur übernehmen wenn entsprechende Vorraussetzungen gegeben sind wie zB dass ihr mindestens seit 12 Monaten dort wohnt wo er aktuell wohnt.

      Hier steht alles zum Thema Rufnummernübernahme:

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/aenderung/uebernahme-festnetz?samChecked=true 

      0

    • vor 2 Tagen

      Vielen Dank für den Link. Dort steht als eine Bedingung für die Portierung einer Festnetznummer: "Nachweis, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben mittels Meldebescheinigung". Das passt bei unserer Konstellation natürlich nicht. Wir verstehen diese Bedingung auch nicht. Wir wohnen im gleichen Vorwahlbezirk, was eine offensichtliche Voraussetzung ist. Wozu gemeinsamer Haushalt?

      Im Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" würde folgende Option passen: "Ich möchte Rufnummer(n) als bisheriger Vertragspartner der Telekom an einen anderen Vertragspartner der Telekom übertragen. Der Standort bleibt gleich.", wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert. Sicher sind wir uns da aber nicht.

      Kann es sein, dass die Formulare einfach komisch formuliert sind? Mein Onkel möchte seinen Vertrag beenden. Das sieht das Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" als eine Option vor. Seine bisherige Rufnummer soll als einziges die Kündigung seines Vertrags überleben und an uns gehen. Klingt eigentlich recht einfach. Nur die Formulare und Infos wollen nicht so recht passen. 

      Haben wir irgendwo einen Denkfehler?

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      von

      vor 2 Tagen

      wolke007

      für die Portierung

      Vielen Dank für den Link. Dort steht als eine Bedingung für die Portierung einer Festnetznummer: "Nachweis, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben mittels Meldebescheinigung". Das passt bei unserer Konstellation natürlich nicht. Wir verstehen diese Bedingung auch nicht. Wir wohnen im gleichen Vorwahlbezirk, was eine offensichtliche Voraussetzung ist. Wozu gemeinsamer Haushalt?

      Im Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" würde folgende Option passen: "Ich möchte Rufnummer(n) als bisheriger Vertragspartner der Telekom an einen anderen Vertragspartner der Telekom übertragen. Der Standort bleibt gleich.", wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert. Sicher sind wir uns da aber nicht.

      Kann es sein, dass die Formulare einfach komisch formuliert sind? Mein Onkel möchte seinen Vertrag beenden. Das sieht das Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" als eine Option vor. Seine bisherige Rufnummer soll als einziges die Kündigung seines Vertrags überleben und an uns gehen. Klingt eigentlich recht einfach. Nur die Formulare und Infos wollen nicht so recht passen. 

      Haben wir irgendwo einen Denkfehler?

      wolke007

      für die Portierung

      Das hier ist KEINE Portierung.

      Eine Portierung ist NUR zwischen verschiedenen Anbietern. 

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      von

      vor 2 Tagen

      wolke007

      Könnte das funktionieren?

      Oje, das klingt eindeutig.

      Mir wird eine Anfrage "Übernahme einer Festnetznummer auf einen anderen Vertrag" von einem "Elemir" von vor einem Jahr angezeigt. Wenn ich das richtig nachvollziehe, wurde er von einem "Telekom hilft Team" kontaktiert. Wie schafft man das?

      Die Lösung war scheinbar: Kündigung des Vertrags (Schritt 1) und kurz danach Übernahme der - vermutlich jetzt freigewordenen - Rufnummer (Schritt 2). Wobei mich letzteres etwas wundert. Ich dachte, frei gewordene Festnetznummern werden eine Weile gesperrt (Achtung: gefährliches, ungeprüftes Halbwissen 🙈).

      Könnte das funktionieren?

      wolke007

      Könnte das funktionieren?

      Nein, weil da noch so Kleinigkeiten wie Altbestand (der für viele Dinge von der Bundesnetzagentur ausgeschlossen ist) dagegen sprechen.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      Danke für deine Idee, mit der Zubuchung zum Mobilfunkvertrag @olliMD  . 💪💫

       

      Wäre das eine Option für euch, @wolke007

       

      Beste Grüße

      Melek

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      wolke007

      Wir verstehen diese Bedingung auch nicht.

      Vielen Dank für den Link. Dort steht als eine Bedingung für die Portierung einer Festnetznummer: "Nachweis, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben mittels Meldebescheinigung". Das passt bei unserer Konstellation natürlich nicht. Wir verstehen diese Bedingung auch nicht. Wir wohnen im gleichen Vorwahlbezirk, was eine offensichtliche Voraussetzung ist. Wozu gemeinsamer Haushalt?

      Im Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" würde folgende Option passen: "Ich möchte Rufnummer(n) als bisheriger Vertragspartner der Telekom an einen anderen Vertragspartner der Telekom übertragen. Der Standort bleibt gleich.", wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert. Sicher sind wir uns da aber nicht.

      Kann es sein, dass die Formulare einfach komisch formuliert sind? Mein Onkel möchte seinen Vertrag beenden. Das sieht das Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" als eine Option vor. Seine bisherige Rufnummer soll als einziges die Kündigung seines Vertrags überleben und an uns gehen. Klingt eigentlich recht einfach. Nur die Formulare und Infos wollen nicht so recht passen. 

      Haben wir irgendwo einen Denkfehler?

      wolke007

      Wir verstehen diese Bedingung auch nicht.

      Das ist eine regulatorische Vorgabe des Eigentümers der Rufnummern @wolke007 , der Bundesnetzagentur.

      wolke007

      wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert

      Vielen Dank für den Link. Dort steht als eine Bedingung für die Portierung einer Festnetznummer: "Nachweis, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben mittels Meldebescheinigung". Das passt bei unserer Konstellation natürlich nicht. Wir verstehen diese Bedingung auch nicht. Wir wohnen im gleichen Vorwahlbezirk, was eine offensichtliche Voraussetzung ist. Wozu gemeinsamer Haushalt?

      Im Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" würde folgende Option passen: "Ich möchte Rufnummer(n) als bisheriger Vertragspartner der Telekom an einen anderen Vertragspartner der Telekom übertragen. Der Standort bleibt gleich.", wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert. Sicher sind wir uns da aber nicht.

      Kann es sein, dass die Formulare einfach komisch formuliert sind? Mein Onkel möchte seinen Vertrag beenden. Das sieht das Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" als eine Option vor. Seine bisherige Rufnummer soll als einziges die Kündigung seines Vertrags überleben und an uns gehen. Klingt eigentlich recht einfach. Nur die Formulare und Infos wollen nicht so recht passen. 

      Haben wir irgendwo einen Denkfehler?

      wolke007

      wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert

      Gleicher Standort ist gleiche Adresse.

      Lösung

      Bucht doch die Festnetzrufnummer auf den Mobilfunkanschluss

      https://www.telekom.de/agb/downloads/55437.pdf Punkt 1.2

      1

      von

      vor 2 Tagen

      Melek C.

      Danke für deine Idee, mit der Zubuchung zum Mobilfunkvertrag @olliMD  . 💪💫

       

      Wäre das eine Option für euch, @wolke007

       

      Die Idee ist gut. Dann kann man aber gleich den Festnetzvertrag einfach lassen und von dort auf das Mobilfunktelefon weiterleiten. Finanziell macht es kaum einen Unterschied, weil für eine Festnetznummer auf einen Mobilvertrag bis zu 10 Euro monatlich aufgerufen werden. Das eigentlich Problem ist aber, dass die Nummer so bei meinem Onkel bleiben würde. Wir wollen aber die Nummer übernehmen. Sollte er mal nicht mehr leben, könnten wir so immer noch Anrufe entgegen nehmen von Leuten, die ihn kontaktieren wollen, und sie entsprechend informieren.

      olliMD

      Nein, weil da noch so Kleinigkeiten wie Altbestand (der für viele Dinge von der Bundesnetzagentur ausgeschlossen ist) dagegen sprechen.

      wolke007

      Könnte das funktionieren?

      Oje, das klingt eindeutig.

      Mir wird eine Anfrage "Übernahme einer Festnetznummer auf einen anderen Vertrag" von einem "Elemir" von vor einem Jahr angezeigt. Wenn ich das richtig nachvollziehe, wurde er von einem "Telekom hilft Team" kontaktiert. Wie schafft man das?

      Die Lösung war scheinbar: Kündigung des Vertrags (Schritt 1) und kurz danach Übernahme der - vermutlich jetzt freigewordenen - Rufnummer (Schritt 2). Wobei mich letzteres etwas wundert. Ich dachte, frei gewordene Festnetznummern werden eine Weile gesperrt (Achtung: gefährliches, ungeprüftes Halbwissen 🙈).

      Könnte das funktionieren?

      wolke007

      Könnte das funktionieren?

      Nein, weil da noch so Kleinigkeiten wie Altbestand (der für viele Dinge von der Bundesnetzagentur ausgeschlossen ist) dagegen sprechen.

      olliMD

      Nein, weil da noch so Kleinigkeiten wie Altbestand (der für viele Dinge von der Bundesnetzagentur ausgeschlossen ist) dagegen sprechen.

      Ähm, würden wir gerne verstehen, aus welchen Gründen sich die BNA berufen fühlt, zwei Parteien, die sich einig sind, dass die Nummer von einem zum andern übergeben werden soll, zu verbieten, dies zu tun. "Altbestand" verstehen wir nicht, was damit gemeint ist und warum dies ein Grund sein sollte. Wir lassen uns aber gerne aufschlauen 😇

      CyberSW

      Das hier ist KEINE Portierung.

      Eine Portierung ist NUR zwischen verschiedenen Anbietern. 

      wolke007

      für die Portierung

      Vielen Dank für den Link. Dort steht als eine Bedingung für die Portierung einer Festnetznummer: "Nachweis, dass Sie mindestens 12 Monate mit dem bisherigen Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben mittels Meldebescheinigung". Das passt bei unserer Konstellation natürlich nicht. Wir verstehen diese Bedingung auch nicht. Wir wohnen im gleichen Vorwahlbezirk, was eine offensichtliche Voraussetzung ist. Wozu gemeinsamer Haushalt?

      Im Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" würde folgende Option passen: "Ich möchte Rufnummer(n) als bisheriger Vertragspartner der Telekom an einen anderen Vertragspartner der Telekom übertragen. Der Standort bleibt gleich.", wenn man "Standort bleibt gleich" als "gleicher Vorwahlbezirk" interpretiert. Sicher sind wir uns da aber nicht.

      Kann es sein, dass die Formulare einfach komisch formuliert sind? Mein Onkel möchte seinen Vertrag beenden. Das sieht das Formular "Aufgabe des Nutzungsrechts" als eine Option vor. Seine bisherige Rufnummer soll als einziges die Kündigung seines Vertrags überleben und an uns gehen. Klingt eigentlich recht einfach. Nur die Formulare und Infos wollen nicht so recht passen. 

      Haben wir irgendwo einen Denkfehler?

      wolke007

      für die Portierung

      Das hier ist KEINE Portierung.

      Eine Portierung ist NUR zwischen verschiedenen Anbietern. 

      CyberSW

      Das hier ist KEINE Portierung.

      Eine Portierung ist NUR zwischen verschiedenen Anbietern. 

      Vielen Dank für den Hinweis. Jetzt wissen wir, was es nicht ist, aber nicht, was es ist. Wir haben lange gesucht, wie man das nennt und das Beste, was wir gefunden haben war "reine Portierung", lassen uns aber gerne eines Besseren belehren.

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