Gelöst
Recht auf Anbieterwechsel Festnetzanschluss von DSL auf Glasfaser vor Ende der Mindestlaufzeit
vor 4 Jahren
Hallo,
bei uns in Bremen wird gerade kräftig gebuddelt (Glasfaserverlegung) und geworben. Telekom und EWE werben um die Wette. Die von Telekom angebotene technische und vertragliche Lösung würde besser passen als die technische Lösung, die EWE forciert. Die Tendenz geht also zu Telekom. Ich stecke aber noch in der Vertrags-Mindestlaufzeit bei EWE fest. Gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht des Festnetzanbieters bei Technik-Wechsel und Anbieterwechsel? Oder bin ich bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei EWE gebunden?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @c.uwira
Nein es gibt kein Sonderkündigungsrecht für ihren Fall.
Sie können entweder doppelt zahlen, weil es möglich ist, das 2 Anschlüsse gehen, oder warten bis der Vertrag beendet ist und einen Anbieterwechsel machen.
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vor 4 Jahren
Wenn der bisherige EWE Anschluss vertragsgemäß funktioniert, dann gibt es für eine vorzeitige Beendigung wohl nur die Variante, dass Du einen EWE Glasfaseranschluss wählst.
Ohne vorzeitige Beendigung kannst Du wie bereits @Gelöschter Nutzer geschrieben hat natürlich einfach einen unabhängigen zusätzlich zu bezahlenden Telekom Glasfaseranschluss beauftragen.
Gut zu wissen: wenn jetzt gegraben wird, dann wird das vermutlich noch einige Zeit gehen, bis die ersten Bits über die Glasfaser bis ins Haus kommen.
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vor 4 Jahren
ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen.
Leider ergibt sich daraus noch kein Sonderkündigungsrecht
Wie lange "läuft" denn noch dein alter Vertrag?
Viele Grüße
Oliver I.
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