Gelöst

Rechnungswiderspruch: Technikerpauschale unberechtigt berechnet (KN: )

vor 52 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der berechneten Techniker-Anfahrtspauschale in Höhe von 49,95 € auf der Rechnung vom 23.10.2026 (Kundennummer: <entfernt)

ausdrücklich.

Es wurde mir vorab kein Zeitfenster für den Technikertermin am 23. Oktober mitgeteilt. Weder per E-Mail noch per SMS ging mir eine entsprechende Benachrichtigung zu. Da mir kein Termin genannt wurde, liegt auch kein Verschulden meinerseits vor.

Ihre pauschale Ablehnung mit der Behauptung, das Zeitfenster sei genannt worden, weise ich zurück, da Sie mir bis heute jeglichen Sendenachweis schuldig geblieben sind. Ich fordere Sie hiermit auf, die unberechtigte Gebühr von 49,95 € dauerhaft zu stornieren und mir zeitnah einen neuen, kostenfreien Technikertermin zu benennen.

Sollten Sie die Forderung aufrechterhalten, fordere ich Sie auf, mir den konkreten, systemseitigen Zustellnachweis (Protokoll der SMS- oder E-Mail-Zustellung) zukommen zu lassen.

Da es sich um einen Fernabsatzvertrag über einen Vermittler handelt, greift hier die gesetzliche Regelung des § 312i BGB (Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) in Verbindung mit den vertraglichen Vereinbarungen aus dem Bestellprozess, nach denen die Telekom dazu verpflichtet ist, den Zugang von Status- und Termininformationen auf elektronischem Weg (E-Mail/SMS) zu gewährleisten. Kontakte über andere Wege, die nicht vereinbart waren und Sie nie erreicht haben, sind rechtlich nichtig.

Mit freundlichen Grüßen,

J. M.

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Überarbeitet von VoPo914

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      Der Termin steht doch auf der Auftragsbestätigung? 

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