Gelöst
Problem mit Abbuchungen
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
die Telekom behauptet, unsere Kündigung nicht vollziehen zu können, weil wir den Router noch nicht zurückgeschickt hätten. Nun handelt es sich aber um einen reinen alten Festnetzanschluss, was wir der Telekom bereits mitgeteilt haben und die Telekom auch an ihren Abbuchungen bei uns sehen könnte, die "Festnetzanschluss" heissen.
Daher haben wir keinen Router und können ihn auch nicht zurücksenden.
Hatte jemand schon mal so ein Problem? Hilft da nur noch Anwalt und Verbraucherschutz?
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vor 3 Jahren
Hallo @Wilhelm2022 ,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community!
Zunächst könnten Sie auch hier mit dem Telekom Team versuchen, dieses Problem zu klären. Dafür ist es sehr hilfreich, wenn Sie Ihr Profil vollständig ausfüllen (Link in meiner Signatur). Die Daten kann nur das Telekom Team sehen. Manchmal dauert es ein wenig, bis das Team in einen Beitrag reinschaut.
Haben Sie denn ein Mietgerät auf Ihrer monatlichen Rechnung? Dort müsste es ja auftauchen.
Sonst könnten Sie auch mal hier schauen:
Mietgerät kündigen | Telekom Hilfe
Wenn Sie den Rückgabeprozess starten, dann sollte Ihnen das Mietgerät angezeigt werden bzw. in Ihrem Fall sollte kein Gerät auftauchen. Und wenn eins auftaucht, dann haben Sie zumindest den Hinweis, was es sein soll.
Viele Grüße,
Coole Katze
6
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein, eine solche Listung von Geräten haben wir nicht. Wir haben ja auch keinen Internetanschluss. 😁
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein, eine solche Listung von Geräten haben wir nicht. Wir haben ja auch keinen Internetanschluss. 😁
Nein, eine solche Listung von Geräten haben wir nicht. Wir haben ja auch keinen Internetanschluss. 😁
d.h Auf der Rechung steht genau eine Position, da wäre es mal interessant wie die genau heißt.
Und die Frage bleibt:
In welcher Form hat die Telekom das zum Ausdruck gebracht, dass eine Kündigung nicht möglich ist?
Per Brief, Anruf?
Ein Anschluss hat nichts mit einem Router zu tun.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ja, es kam ein Brief von der Telekom.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hilft da nur noch Anwalt und Verbraucherschutz?
nein, denn weder der Anwalt noch der Verbraucherschutz werden einen Router zurück senden.
Mal ehrlich, fühlt mach sich da nicht etwas <ähhh> so was überhaupt zu schreiben?
Es gibt durchaus auch Festnetzanschlüsse, die einen Router brauchen.
Je nachdem wie damals bei der VOIP Umstellung der Anschluss realisiert wurde.
Es dürfte sich also möglicherweise um einen Dokumentationsfehler handeln.
Wart einfach auf das Team
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das stimmt, auch Anwalt und Verbraucherschutz werden keinen Router zurücksenden, den wir nicht haben. Aber das sollte auch nicht deren Rolle sein.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wir machen (zumindest auf den letzten Metern) mit Sicherheit kein VoIP, da in diesem Haus kein Internetanschluss installiert wurde.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
die Telekom behauptet, unsere Kündigung nicht vollziehen zu können, weil wir den Router noch nicht zurückgeschickt hätten.
die Telekom behauptet, unsere Kündigung nicht vollziehen zu können, weil wir den Router noch nicht zurückgeschickt hätten.
Welche Kündigung, für was? Normalerwesie haben Router ganz eigene Verträge. Wenn man überhaupt einen von der telekom hat.
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vor 3 Jahren
die Telekom behauptet, unsere Kündigung nicht vollziehen zu können, weil wir den Router noch nicht zurückgeschickt hätten.
Na schreib doch einfach mal Klartext was genau Du gekündigt hast.
Und wie genau der Anschlusstarif hieß/heißt.
War das Telefon direkt in der TAE -Buchse in der Wand eingesteckt?
Der Anschlusstarif kann komplett losgelöst von irgendwelchen gemieteten oder nicht gemieteten Routern gekündigt werden.
Da ist auch kein "Nachvollziehen" und kein "Akzeptieren" seitens der Telekom notwendig wenn die Kündigung richtig gemacht wurde und wenn sichergestellt ist, dass die Kündigung der Telekom zugestellt wurde.
22
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wichtig: Sie müssen die Rechnung in Papierform schicken, da ich nicht weiss, an was für eine email-Adresse sie das schicken wollen. Eine Telekom-email-Adresse haben wir nicht. Daher können wir darauf nicht reagieren.
Wichtig: Sie müssen die Rechnung in Papierform schicken, da ich nicht weiss, an was für eine email-Adresse sie das schicken wollen. Eine Telekom-email-Adresse haben wir nicht. Daher können wir darauf nicht reagieren.
d.h. es kamen Jahre (Jahrzehnte) keine Rechnungen in Papierform, und Du hast nie nachgefragt?
HAst also niemals eien Rcehnung gesehen?
Aber eine Auftragsbestätigung von irgendwann musst Du doch haben (sonst hättest Du ja keine Kd-Nr) , meine kam als Brief. Die ist quasi der "Vertrag" .
Und da steht ausdrücklich, mit dem Wort "wichtig": "Ihre Rechnungen senden wir Ihnen per eMail"; was auch logisch ist, da jeder der Verträge automatisch eine Telekom-email-Adresse beinhaltet.
Schade, dass nicht gesehen wurde, dass hier doch offensichtlich irgendein Irrtum vorliegen muss und man mit Kulanz reagieren hätte könnnen.
Schade, dass nicht gesehen wurde, dass hier doch offensichtlich irgendein Irrtum vorliegen muss und man mit Kulanz reagieren hätte könnnen.
Hm. Kulanz für was genau? Ist ein Schaden entstanden?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @Wilhelm2022,
von unserer Seite aus liegt hier kein Irrtum vor.
Über alle Änderungen wurde von uns eine Auftragsbestätigung verschickt.
Mindestens eine davon muss angekommen sein, weil uns diese zwecks Nachfrage an uns, als Kopie wieder zugeschickt wurde.
Ebenso wurde, wie oben bereits erwähnt, ein Wechsel in einem Partnershop vorgenommen. Hier hat also jemand vor Ort einen Tarifwechsel vorgenommen, der sich entsprechend legitimieren konnte.
Viele Grüße
Torsten S.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hier hat also jemand vor Ort einen Tarifwechsel vorgenommen, der sich entsprechend legitimieren konnte.
Diese Beauftragungen sagen mir nichts, aber ich will nicht darüber diskutieren, sondern nur die Kündigung durchführen. Schade, dass nicht gesehen wurde, dass hier doch offensichtlich irgendein Irrtum vorliegen muss und man mit Kulanz reagieren hätte könnnen. Wichtig: Sie müssen die Rechnung in Papierform schicken, da ich nicht weiss, an was für eine email-Adresse sie das schicken wollen. Eine Telekom-email-Adresse haben wir nicht. Daher können wir darauf nicht reagieren.
Diese Beauftragungen sagen mir nichts, aber ich will nicht darüber diskutieren, sondern nur die Kündigung durchführen.
Schade, dass nicht gesehen wurde, dass hier doch offensichtlich irgendein Irrtum vorliegen muss und man mit Kulanz reagieren hätte könnnen.
Wichtig: Sie müssen die Rechnung in Papierform schicken, da ich nicht weiss, an was für eine email-Adresse sie das schicken wollen. Eine Telekom-email-Adresse haben wir nicht. Daher können wir darauf nicht reagieren.
Das Ganze klingt für mich erst mal nach einem innerhalb der Familie zu klärendem Kommunikations-Problem.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Wilhelm2022,
ich habe soeben mit Ihrer Tochter telefonieren können.
Kurzum, der Router wird tatsächlich korrekt berechnet.
Da dieser nicht mehr zurückgeschickt werden kann, habe ich das Gerät zum 16.08.2022 unter Berechnung des Restwertes gekündigt.
Ihr "reiner" Telefonanschluss lief nur bis zum 1.12.2015
Er wurde da auf den Tarif Magenta Zuhause S Entertain gewechselt. In diesem Zuge wurde auch der Router Speedport W 724V von uns versendet.
Am 30.11.2018 wurde dieser Tarif auf einen MagentaZuhause S mit TV gewechselt.
Am 5.6.2020 wurde in einem Partnershop der Tarif MagentaZuhause M mit TV beauftragt. Der Tarifwechsel dazu wurde am 26.6.2020 von uns durchgeführt und auf Ihren Wunsch zum 25.06.2022 gekündigt.
Aktuell befindet sich unter der angegebenen Kundennummer kein aktiver Anschluss mehr bei uns.
Bei dem Gespräch kam heraus, dass hier scheinbar keine Rechnungen eingesehen wurden/konnten, weil hier eine Papierrechnung erwartet wurde.
Da aber dieses bei den einzelnen Bestellungen nicht beauftragt wurde, wurde Ihnen die Rechnung per E-Mail zugesendet.
Sollten noch Fragen offen sein, sagen Sie mir gerne bescheid.
Viele Grüße
Torsten S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von