Gelöst

Preisminderung wegen nicht vertragskonformer Leistungen meines Internetanschlusses

vor 3 Jahren

Hallo Zusammen,

 

wer ist Ansprechpartner, wenn ich auf Basis der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur die nicht vertragskonforme Leistung meines Internetanschlusses reklamieren möchte?

 

Danke,

 

Viele Grüße

 

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    • vor 3 Jahren

      @cap_g 

      Der Service:

      Kundenservice: Hotline: 0800 33 01000 / Chat / Neu: Live-Beratung, oder hier auf einen Teamie warten.

      Oder Du nutzt das Kontaktformular im Kundencenter, damit Du es schriftlich einfordern kannst.

       

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    • vor 3 Jahren

      @cap_g 


      Welche Herausforderungen sind denn mit Ihrem Anschluss vorhanden? Denn eine Preisminderung erfolgt nur dann wenn dies durch den technischen Support bestätigt wird. 

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo von mir!

      Wenn du Probleme mit deiner Geschwindigkeit haben solltest,must du dir die Software von der Bundesnetzagentur dir herrunterladen und dann installieren!

      Du musst dann etliche male ein Messprotokoll schreiben und ausfülen .,zu unterschiedlichen Zeiten. Das schickt man dann an den Kundenservice, so viel wie ich weiss.

      Grüsse Nobsi1

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

      danke für den Hinweis.

      Das Messprotokoll liegt da. Ich schicke es schriftl. den Kundenservice, der Herr im Chat hatte nichts besseres zu tun, als das DSL durchzustartet. Als ob das was bringt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @cap_g 

       

      Die Kollegen und ich vom Technischen Support bedienen ein System was uns teilweise vorgibt was wir zu tun haben, wenn es Herausforderungen bei der Geschwindigkeit gibt, da teilweise der Anschluss nach einem LineReset mit der Vertraglichen Geschwindigkeit wieder konform ist. Sollte unser System feststellen, das dies nicht der Fall ist und sich das durch einen Außendienstmitarbeiter beheben lassen, bestellen wir einen Außendienstmitarbeiter. Aber es gibt auch Situationen wo uns unser System sagt "Bandbreite nicht konform nach TKG 57,4 - Kunde muss um beraten werden". Das ist das was Sie brauchen damit Sie eine Minderung des Grundpreises und/oder Tarifwechsel auf eine geringe Geschwindigkeit durchgeführt werden kann/darf. Und der letzte Punkt wäre ein SKR. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      HI!

      Das war ja auch  nur ein Versuch von Ihm ob es besser werden Könnte .

      Mann muss ja alle Möglichkeiten ausschöpfen damit dein Anschluss wieder läuft

      Nobsi1

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      cap_g

      Hallo Zusammen, wer ist Ansprechpartner, wenn ich auf Basis der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur die nicht vertragskonforme Leistung meines Internetanschlusses reklamieren möchte? Danke, Viele Grüße

      Hallo Zusammen,

       

      wer ist Ansprechpartner, wenn ich auf Basis der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur die nicht vertragskonforme Leistung meines Internetanschlusses reklamieren möchte?

       

      Danke,

       

      Viele Grüße

       

      cap_g

      Hallo Zusammen,

       

      wer ist Ansprechpartner, wenn ich auf Basis der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur die nicht vertragskonforme Leistung meines Internetanschlusses reklamieren möchte?

       

      Danke,

       

      Viele Grüße

       


      @cap_g 

      Ist denn überhaupt sicher dass es an der Leitung liegt?

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    • vor 3 Jahren

      @cap_g 

       

      du solltest da aber auch schon mal einen Plan B in der Tasche haben, wenn es nämlich nicht zur Minderung kommt sondern entweder zu einem Angebot eies langsameren Vertrages oder sogar zur Kündigung des Vertrages seitens der Telekom.

       

      Einfaches Rechenbeispiel, Vertrag für 50 Euro der um 40% gemindert wird gegen einen erfüllbaren Vertrag für 40 Euro.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Man kann nur maximal nach dem neuen TKG Gesetz bis zu 10 % Mindern ab den 4Tag

      Man kann nur maximal nach dem neuen TKG Gesetz bis zu 10 % Mindern ab den 4Tag
      Man kann nur maximal nach dem neuen TKG Gesetz bis zu 10 % Mindern ab den 4Tag

      Das steht da nicht.

       

       

      Probiere dein Glück! Ich mag es bezweifeln ob du damit durch kommst.

      Probiere dein Glück!

       Ich mag es bezweifeln ob du damit durch kommst.

      Probiere dein Glück!

       Ich mag es bezweifeln ob du damit durch kommst.


      Da die Strategie der Telekom anscheinend lautet, dass der Kunde "umberaten" werden muss (was anscheinend bedeutet, dass man an Stelle einer gesetzeskonformen Minderung eine Herabsetzung des Tarifs anstrebt), ist eventuell Hartnäckigkeit gefragt.

      Spätestens dann, wenn die Telekom kündigen darf, wird sie das dann aber auch machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dauerhaft eine 20%ige Minderung durchgehen lässt, wenn 200 statt 250 Mbit/s anliegen und man genausogut einen gleichteuren Tarif mit "bis zu 175 Mbit/s" verkaufen kann.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      An anderer Stelle wird bereits erklärt dass es dann einfach die Differenz gibt zum nächstgelegenen Vertrag.

      Wenn es also MagentaZuhause XL ist bekommt man 10€ Vergünstigung da der MagentaZuhauseL 10€ weniger kostet.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ich würde dann mal mit denen Sprechen ob man den Vertrag nicht herabstufen kann zb 50Mbits auf 16mbits ,wenn nur 16 Mbits ankommen.

       Ich würde dann mal mit denen Sprechen ob man den Vertrag nicht herabstufen kann zb 50Mbits auf 16mbits ,wenn nur 16 Mbits ankommen.

       Ich würde dann mal mit denen Sprechen ob man den Vertrag nicht herabstufen kann zb 50Mbits auf 16mbits ,wenn nur 16 Mbits ankommen.


      Die simple Frage von @cap_g  war die nach einem Ansprechpartner....

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo Leute,

       

      ja, danke, danke.

      • Mir ist bekannt, dass die Hotline bestimmte Workflows durchgehen muss bei der Hilfe.
      • Der Techniker (sogar Original Telekom, keine externe Firma) war vor zwei Jahren bei mir und hat den Hausanschluß vermessen, von 250 kommen nur 198 an.
      • Lt. Novelle von der Bundesnetzagentur Ende 2021 kann man wegen Minderleistung zumindest einen Obulus verlangen
      • Und letztendlich habe ich nur das Formular hier https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung gesucht.

       

      •  

       

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @cap_g,

       

      ich kann Dir jetzt schon verraten, dass Du keine dauerhafte Preisminderung bekommen wirst. 

      Die ist im Prozess der DTA überhaupt nicht vorgesehen. Es läuft auf eine Umstellung auf eine, wenn möglich Rückfalloption, einen Tarifwechsel oder eine Vertragsauflösung hinaus. 

       

      Der Ansprechpartner für eine zu niedrige Bandbreite ist die 0800 330 1000 und dort eine Störung mit zu geringer Bandbreite melden.

       

      Eine Meldung wegen zu niedriger Geschwindigkeit löst immer einen Außendiensteinsatz aus. Auch wenn Du Dich beim Vertrieb meldest. 

       

      Viele Grüße

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Hubert Eder 

      Es ist schon vorgesehen bei der Telekom, schau mal hier die offizielle Aussage dazu:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Verfahren-bei-Minderungsanspruechen/m-p/5530507

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hubert Eder

      ich kann Dir jetzt schon verraten, dass Du keine dauerhafte Preisminderung bekommen wirst. Die ist im Prozess der DTA überhaupt nicht vorgesehen. Es läuft auf eine Umstellung auf eine, wenn möglich Rückfalloption, einen Tarifwechsel oder eine Vertragsauflösung hinaus.

       

      ich kann Dir jetzt schon verraten, dass Du keine dauerhafte Preisminderung bekommen wirst. 

      Die ist im Prozess der DTA überhaupt nicht vorgesehen. Es läuft auf eine Umstellung auf eine, wenn möglich Rückfalloption, einen Tarifwechsel oder eine Vertragsauflösung hinaus. 

       

      Hubert Eder

       

      ich kann Dir jetzt schon verraten, dass Du keine dauerhafte Preisminderung bekommen wirst. 

      Die ist im Prozess der DTA überhaupt nicht vorgesehen. Es läuft auf eine Umstellung auf eine, wenn möglich Rückfalloption, einen Tarifwechsel oder eine Vertragsauflösung hinaus. 

       


      Nur entscheidet der Techniker darüber nicht. Wie schon geschrieben wurde von @CobraCane gibt es 3 Möglichkeiten, die man jeweils individuell mit dem Kunden bespricht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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