Neuvertrag auf Ostbayernschau untergeschoben bekommen!?

vor 2 Stunden

Ich wurde am 14.8. in der Ostbayernschau Straubing an einem Messestand angesprochen, ob ich einen Congstar- oder Telekomvertrag hätte und man würde mir gratis 3 Monate Disney+ und Netflix anbieten - an meinem bestehenden Vertrag würde sich "nichts ändern".  Von einem kostenpflichtigen Neuvertrag oder einer ungewollten Vertragsverlängerung war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Mein alter Vertrag hatte sich auch erst im Mai verlängert und ich hätte noch bis 18.11.2026 jeweils 29,95 €/Monat gezahlt, danach 65,95 € (MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart).

Jetzt habe ich heute meine Rechnung geprüft und soll 121,49 € zahlen! Für September und Oktober wurden mit jeweils 61,30 € (netto) in Rechnung gestellt (die alten Zahlungen wurden verrechnet).

Offensichtlich wurde mein alter Tarif MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart dann einfach zum 28.8. gelöscht. Ich wurde vom Promoter getäuscht und will meinen alten Vertrag zurück. Bitte helft mir!

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    • vor 2 Stunden

      calousy

      Offensichtlich wurde mein alter Tarif MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart dann einfach zum 28.8. gelöscht. Ich wurde vom Promoter getäuscht und will meinen alten Vertrag zurück. Bitte helft mir!

      Ich wurde am 14.8. in der Ostbayernschau Straubing an einem Messestand angesprochen, ob ich einen Congstar- oder Telekomvertrag hätte und man würde mir gratis 3 Monate Disney+ und Netflix anbieten - an meinem bestehenden Vertrag würde sich "nichts ändern".  Von einem kostenpflichtigen Neuvertrag oder einer ungewollten Vertragsverlängerung war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Mein alter Vertrag hatte sich auch erst im Mai verlängert und ich hätte noch bis 18.11.2026 jeweils 29,95 €/Monat gezahlt, danach 65,95 € (MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart).

      Jetzt habe ich heute meine Rechnung geprüft und soll 121,49 € zahlen! Für September und Oktober wurden mit jeweils 61,30 € (netto) in Rechnung gestellt (die alten Zahlungen wurden verrechnet).

      Offensichtlich wurde mein alter Tarif MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart dann einfach zum 28.8. gelöscht. Ich wurde vom Promoter getäuscht und will meinen alten Vertrag zurück. Bitte helft mir!

      calousy

      Offensichtlich wurde mein alter Tarif MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart dann einfach zum 28.8. gelöscht. Ich wurde vom Promoter getäuscht und will meinen alten Vertrag zurück. Bitte helft mir!

      Die Widerruffrist ist leider abgelaufen. Du hattest eine Auftragsbestätigung. Es ist leider zu spät 

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    • vor einer Stunde

      calousy

      man würde mir gratis 3 Monate Disney+ und Netflix anbieten

      Ich wurde am 14.8. in der Ostbayernschau Straubing an einem Messestand angesprochen, ob ich einen Congstar- oder Telekomvertrag hätte und man würde mir gratis 3 Monate Disney+ und Netflix anbieten - an meinem bestehenden Vertrag würde sich "nichts ändern".  Von einem kostenpflichtigen Neuvertrag oder einer ungewollten Vertragsverlängerung war zu keinem Zeitpunkt die Rede. Mein alter Vertrag hatte sich auch erst im Mai verlängert und ich hätte noch bis 18.11.2026 jeweils 29,95 €/Monat gezahlt, danach 65,95 € (MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart).

      Jetzt habe ich heute meine Rechnung geprüft und soll 121,49 € zahlen! Für September und Oktober wurden mit jeweils 61,30 € (netto) in Rechnung gestellt (die alten Zahlungen wurden verrechnet).

      Offensichtlich wurde mein alter Tarif MagentaZuhause XL mit MagentaTV Smart dann einfach zum 28.8. gelöscht. Ich wurde vom Promoter getäuscht und will meinen alten Vertrag zurück. Bitte helft mir!

      calousy

      man würde mir gratis 3 Monate Disney+ und Netflix anbieten

      Und da da hat alles ausgesetzt. 

      0

    • vor einer Stunde

      @calousy 

      mit der von  @Marcel2605 erwähnten Auftragsbestätigung wurden dir auch die monatlichen Preise mitgeteilt und es gab auch eine schriftliche Widerrufbelehrung.

      0

    • vor 57 Minuten

      Da hat nicht alles ausgesetzt. Für den Mehrpreis, den ich jetzt mit dem neuen Vertrag mehr zahle, könnte ich mir Netflix und Disney deutlich länger kaufen als 3 Monate.

      Dass ich die Auftragsbestätigung evtl. genauer hätte prüfen sollen ist mir schon auch selbst klar, da brauch ich nicht eure "hilfreichen" Hinweise.

      Mir wurde glaubhaft versichert, dass sich nichts an meinem bestehenden Vertrag ändert. Wir sprechen hier von arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) bei der "Bestellung", das ist eine andere Liga als Widerruf - da ist es nicht zu spät...

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      von

      vor 49 Minuten

       falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      calousy

      hätte prüfen sollen ist mir schon auch selbst klar, da brauch ich nicht eure "hilfreichen" Hinweise.

      Da hat nicht alles ausgesetzt. Für den Mehrpreis, den ich jetzt mit dem neuen Vertrag mehr zahle, könnte ich mir Netflix und Disney deutlich länger kaufen als 3 Monate.

      Dass ich die Auftragsbestätigung evtl. genauer hätte prüfen sollen ist mir schon auch selbst klar, da brauch ich nicht eure "hilfreichen" Hinweise.

      Mir wurde glaubhaft versichert, dass sich nichts an meinem bestehenden Vertrag ändert. Wir sprechen hier von arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) bei der "Bestellung", das ist eine andere Liga als Widerruf - da ist es nicht zu spät...

      calousy

      hätte prüfen sollen ist mir schon auch selbst klar, da brauch ich nicht eure "hilfreichen" Hinweise.

      Die besagen lediglich, dass es jetzt zu spät ist was zu ändern.

      calousy

      § 123 BGB

      Da hat nicht alles ausgesetzt. Für den Mehrpreis, den ich jetzt mit dem neuen Vertrag mehr zahle, könnte ich mir Netflix und Disney deutlich länger kaufen als 3 Monate.

      Dass ich die Auftragsbestätigung evtl. genauer hätte prüfen sollen ist mir schon auch selbst klar, da brauch ich nicht eure "hilfreichen" Hinweise.

      Mir wurde glaubhaft versichert, dass sich nichts an meinem bestehenden Vertrag ändert. Wir sprechen hier von arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) bei der "Bestellung", das ist eine andere Liga als Widerruf - da ist es nicht zu spät...

      calousy

      § 123 BGB

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung nach § 123 BGB zu tun

      0

      von

      vor 47 Minuten

      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

       falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      Die besagen lediglich, dass es jetzt zu spät ist was zu ändern. Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.
      falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      Du hast den Widerruf nicht genutzt . Hättest die Möglichkeit gehabt . Warum gehst Du überhaupt zum Verkaufsstand? 

      Du kommst rechtlich nicht durch. Der Beweis ist die AB, welche du zugestimmt hast, weil du nicht widerrufen hast 

      0

      von

      vor 40 Minuten

      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

       falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      Die besagen lediglich, dass es jetzt zu spät ist was zu ändern. Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.
      falk2010

      Da steht, dass es "anfechtbar" ist, das ist genau der Widerruf.

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      Sorry, aber warum hast du dein Widerrufsrecht nicht genutzt?

      Jetzt jammern und die User hier juristisch „belehren“ bringt dich nicht weiter.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 42 Minuten

      @calousy Habe alles gelesen , finde aber nix zum Thema 'untergeschoben'.

      Nicht ohne Grund gibt es Auftragsbestätigungen und Widerrufsverfahren.

      Wir Deutschen lassen uns aber auch immer wieder locken: billig, Nachlass, Prozente, nackt.... you name it.

      Wenn etwas ein besonderer Schnapp ist, werde ICH immer hellhörig.

      2

      von

      vor 26 Minuten

       Marcel2605

      Du hast den Widerruf nicht genutzt . Hättest die Möglichkeit gehabt . Warum gehst Du überhaupt zum Verkaufsstand? 

      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun
      calousy

      ach ja? Sag mir, dass du nie ein Semester Jura hattest ohne zu sagen, dass du nie ein Semester Jura hattest... Widerruf § 355 BGB hat nichts mit Anfechtung zu tun

      Du hast den Widerruf nicht genutzt . Hättest die Möglichkeit gehabt . Warum gehst Du überhaupt zum Verkaufsstand? 

      Du kommst rechtlich nicht durch. Der Beweis ist die AB, welche du zugestimmt hast, weil du nicht widerrufen hast 

      Marcel2605

      Du hast den Widerruf nicht genutzt . Hättest die Möglichkeit gehabt . Warum gehst Du überhaupt zum Verkaufsstand? 

      Richtig. Ich bin nicht direkt hin, der hat mich im Vorbeigehen angesprochen und mich halt einfach eingelullt. Passiert euch sicher nie.

      Marcel2605

      Der Beweis ist die AB, welche du zugestimmt hast, weil du nicht widerrufen hast 

      Die AB beweist nichts. Einziges Beweisstück ist der unterschriebene Vertrag (den ich aber nicht habe). Und wenn der durch Täuschung zustandekommt ist er nach § 123 BGB anfechtbar. 

      Durch Schweigen stimmt man keiner AB zu, einer AB muss man auch nicht zustimmen... (alles ohne KI verfasst, versprochen)

      wolliballa

      Wenn etwas ein besonderer Schnapp ist, werde ICH immer hellhörig.

      @calousy Habe alles gelesen , finde aber nix zum Thema 'untergeschoben'.

      Nicht ohne Grund gibt es Auftragsbestätigungen und Widerrufsverfahren.

      Wir Deutschen lassen uns aber auch immer wieder locken: billig, Nachlass, Prozente, nackt.... you name it.

      Wenn etwas ein besonderer Schnapp ist, werde ICH immer hellhörig.

      wolliballa

      Wenn etwas ein besonderer Schnapp ist, werde ICH immer hellhörig.

      3 Monate (mit Werbung) ein besonderer Schnapp?

      Ich habe vor Ort auf dem Tablet (wo ich dann unterschrieben habe) nichts gelesen, dass es sich um einen neuen Vertrag handelt (und ich habe es mir durchgelesen, auch wenn das jetzt sicher wieder in Frage gestellt wird) und es wurde mir auch eindeutig so gesagt, dass sich nichts ändert. Sonst hätte ich das auch nie unterschrieben.

      Ich verabschiede mich aus dieser sinnlosen Diskussion und hoffe auf das Telekom-Team.

      Ich wollte keinen hier "juristisch belehren", aber man sollte schon wissen, dass/wie man sich gegen sowas wehren kann. Evtl. helfen euch die Paragrafen ja mal was in eurem Leben. Macht es besser.

      0

      von

      vor 17 Minuten

      @calousy Yo. Bei 3 Freimonaten klingelt es sofort. Und riecht nach Neukundenpreisen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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