Solved
Nachbar hat gemeinsamen APL-Zugang zerstört
5 years ago
Guten Abend zusammen
ich habe folgendes Problem: wir haben ein Haus mit insgesamt 3 Einheiten. Seit Beginn an gab es eine gemeinsame APL , die am linken Haus montiert ist und über die unsere zwei weiteren Einheiten mitversorgt wird. 2012 kam es zu einem Eigentümerwechsel dieser linken Nachbareinheit. Nun hat die Eigentümerin vor 4 Wochen einfach die Zuleitungen von der APL zu unseren beiden Einheiten durchgeschnitten. Ohne Vorwarnung oder so. Dem Techniker, der den Schaden beheben wollte, verweigert sie den Zutritt und droht mit einer Anzeige wegen Landfriedensbruchs. Angeblich hätte der Bauherrenservice ihnen mitgeteilt, dass kein Grundstücksnutzungsvertrag oder ähnliche Vereinbarung vorliegen würde. Uns liegt leider der Grundstücksnutzungsvertrag, den die ursprünglichen Eigentümer mit der Telekom geschlossen haben nicht vor. Ich hatte mich daher an die Bauherrenabteilung und auch schon an das Beschwerdemanagement gewandt. Bisher haben wir leider weder Vertragskopie noch eine Stellungnahme bekommen und halt leider weder Telefon noch Internet. Der Bauherrenservice erzählte mir nun, dass ein Neuanschluss 16-20 Wochen dauern würde. Nun brauche ich dringendst Hilfe!
1) Kopie des Grundstücksnutzungsvertrages
2) geht der GNV bei einem Eigentümerwechsel im Jahr 2012 automatisch auf den neuen Eigentümer über?
3) kann der Eigentümer den Zutritt zur APL untersagen und dadurch der Telekom die Möglichkeit nehmen, ihren Versorgungsauftrag unserer beiden Einheiten auszuführen?
4) wie kann das Verlegen von neuen APL zur Versorgung unserer beiden Einheiten beschleunigt werden?
5) wer trägt die Kosten?
6) wie sieht die juristische Situation aus?
Vielen Dank
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5 years ago
wir sind noch weiter für dich dran.
Ich bin weiter mit meinem Kollegen in Kontakt.
Ich werde dich in Zukunft per Privatnachricht auf dem Laufenden halten, da die Lösung schon vorliegt und alle weiteren Schritte deinen individuellen Fall betreffen.
Für alle Mitleser:
@Mo88 bekommt nun einen eigenen APL , da die Mitversorgung über den Nachbarn in Zukunft nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden kann.
Der Nachbar lässt uns aktuell, trotz Grundstücknutzungsvertrages, nicht auf sein Grundstück um ein Provisorium zu brauen. Dies wird schriftlich zwischen Nachbarn und unserer Rechtsabteilung geklärt.
Viele Grüße
Markus Km.
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