Leitungsmangel im Haus

vor 5 Jahren

Hallo, ich bin am 01.08.2020 in eine neue Wohnung gezogen und nun habe ich das Problem das mein Internetanbieter 1&1 es seit nunmehr drei Wochen nicht hinbekommt das wir einen Internetanschluss bekommen, denn laut Aussage von denen herrscht Leitungsmangel bei uns im Haus und unser Vormieter ist noch auf der Leitung gemeldet. Ich habe schon mit meinem Vermieter gesprochen, der sagte mir das der Vormieter für ihn seit Februar nicht mehr auffindbar ist und er ihn nicht mehr erreichen kann. Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere  n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. Wir haben auch eine Vollmacht vom Vermieter, die reicht aber laut Aussage von 1 und 1 nicht aus um irgendetwas zu machen. 

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    • vor 5 Jahren

      @ArminHauptmannnein, 1&1 , telekom und andere Anbieter müssen die Leistung bis zum Vertrgsende erbringen.

      Wenn der Vormieter nicht auffindbar ist schauts schlecht aus.

      0

    • vor 5 Jahren

      Und was soll das im Telekom hilft Forum?

      Willst Du jetzt einen Vertrag mit Telekom machen? @ArminHauptmann 

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    • vor 5 Jahren

      ArminHauptmann

      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen.

      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere  n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. 

      ArminHauptmann

      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere  n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. 


      Solange bezahlt wird bleibt die Leitung belegt.

      Ansonsten ist einzig und allein dein Vertragspartner, also 1&1, für dich zuständig.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @ArminHauptmann,

       

      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen.

      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere  n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. 
      Ich kann mir nicht vorstellen das es keine Möglichkeit geben soll unsere  n Vormieter aus der Leitung zu schmeissen. 

      Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage sollte das möglich sein?

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das sind halt die Tücken der 24-Monats-Laufzeitverträge. Ist der Vertrag bis zum Ende bezahlt, muss auch die Leistung bis zum Ende erbracht werden.

      Das sind halt die Tücken der 24-Monats-Laufzeitverträge.

      Ist der Vertrag bis zum Ende bezahlt, muss auch die Leistung bis zum Ende erbracht werden.

      Das sind halt die Tücken der 24-Monats-Laufzeitverträge.

      Ist der Vertrag bis zum Ende bezahlt, muss auch die Leistung bis zum Ende erbracht werden.



      Was wäre hier bei kürzerer Laufzeit anders?

      Da verlängert sich der Vertrag einfach und fertig. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @der_Lutz 

      Was wäre anders?

      Angenommen: Restlaufzeit 4 Monate

      Angenommen: Auszug ohne Umzug

      Wie lange ist die Doppelader blockiert? Da ich eh bis zum Ende bezahlen muss, werde ich auch nicht auf Freigabeanfragen vorher reagieren.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      hier in diesem Fall scheint der Vertragsinhaber aber einfach weg zu sein, wenn er den Vertrag nicht kündigt verlängert sich dieser immer weiter und weiter, das wäre bei einem monatlich kündbaren genauso wie bei einem mit 24 Monaten MVLZ .

       

      Ansonsten ist durch das TKG alles geregelt und die Kündigungsfrist für Mietwohnungen ist identisch der für den Kommunikationsanschluss wenn der nicht umgezogen werden kann.

       

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @ArminHauptmann,

      herzlich Willkommen bei uns in der Community. Das ist alles sehr ärgerlich. Aber leider können wir da nicht weiterhelfen. Zum einen besteht bei uns kein Vertrag, zum anderen wüsste ich nicht, wie wir Ihnen da weiterhelfen können.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      Uneingeloggter Nutzer

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