Gelöst
Kündigungsfrist bei Mietgeräten
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne bezüglich der Kündigungsfrist bei Mietgeräten versichern. Ich miete seit dem 10.04.2017 sowohl einen Media Receiver, als auch einen Speedport bei der Telekom. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und die Kündigungsfrist beträgt 6 Tage.
In welchem Zeitraum kann ich denn nun den Vertrag, ohne Zusatzkosten, kündigen? Ab dem 10.04.2018? Momentan steht in diesem Online-Tool (zurecht) immer noch, dass die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreich wurde und ich mit Zusatzkosten zu rechnen habe.
Ich befürchte nun, dass wenn ich erst am 10.04.2018 kündige, die 12 Monate rum sind und der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert wird... Ich finde das sehr intransparent.
Danke & Grüße
Gianni
8305
6
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
525
0
2
vor 4 Monaten
119
0
5
vor 7 Jahren
Keine Sorge, der Mietvertrag verlängert sich nicht um weitere 12 Monate.
Nach Ablauf der 12 Monate einfach kündigen,
0
vor 7 Jahren
Nicht am Datum X kündigen, sondern vorher zum Datum X.
Bei Endgeräten ist das nicht einmal notwendig, weil diese Verträge
nach 12 Monaten mit unbestimmter Dauer laufen.
(So wie eine unbefristete Anstellung nach der Probezeit.)
0
vor 7 Jahren
Hallo @Enzzo,
Ich befürchte nun, dass wenn ich erst am 10.04.2018 kündige, die 12 Monate rum sind und der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert wird... Ich finde das sehr intransparent.
Ich befürchte nun, dass wenn ich erst am 10.04.2018 kündige, die 12 Monate rum sind und der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert wird... Ich finde das sehr intransparent.
willkommen in der Community - @Mchgt408 hat es schon richtig beschrieben
- zur eigenen Sicherheit einmal der Auszug aus den AGB:
Vertragslaufzeit / Kündigung
Punkt 11.1
Die Mindestvertragslaufzeit für das Endgeräte-Servicepaket beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Übergabe des bestellten Telekommunikations-Endgerätes an den Kunden. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
Quelle: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44488.pdf?
VG
Peuki
0
vor 7 Jahren
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
Bei einer Kündigung vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird ein Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz erhoben.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Ich befürchte nun, dass wenn ich erst am 10.04.2018 kündige, die 12 Monate rum sind und der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert wird...
Ich befürchte nun, dass wenn ich erst am 10.04.2018 kündige, die 12 Monate rum sind und der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert wird...
Das passiert nicht.
Zum 10.4.2018 verlängert sich der Mietvertrag eines Routers oder Receivers quasi nur um sechs Werktage (Mo-Fr) und zwar jeden neuen Tag aufs Neue. Also keine Eile oder Panik...
(Du könntest auch jetzt schon kündigen und würdest halt für die restliche Zeit bis 10.4. noch die halbe Miete bezahlen müssen obwohl Du die Geräte schon zurückgeschickt hast)
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Super, vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von