Gelöst
Kündigung von nicht erhaltenem Gerät
vor 6 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe am 14.9.2018 ein Gerät gemietet, das ich nicht erhalten habe, weil zu dem Zeitpunkt, als das Gerät ankam, noch kein Namensschild an der Tür war. Es geht mir NICHT darum, dass ich das Gerät nicht erhalten habe - aus komplizierteren, persönlichen Gründen habe ich auch nie nachgeforscht, dass ich das Gerät nicht erhalten habe, liegt an mir, alles gut.
Meine Frage bezieht sich auf die Kündigung. Die Mindestvertragslaufzeit ist noch nicht um, aber wie kündige ich dann ein Gerät, dass ich nicht einschicken kann?
Danke im Voraus
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
ganz regulär über das Portal. https://retoure.telekom-dienste.de/miete/
Da du dann der Aufforderung zur Rücksendung nicht nachkommst, schickt dir die Telekom eine Rechnung über Schadensersatz, die du begleichst und das wars.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Okay Freunde, mal anders gesagt: Ich habe eben von der Möglichkeit der Selbstentsorgung erfahren. Das spart doch unterm Strich nur den ganzen papierkram oder nicht? Weil offiziell habe ich es dann auch von Seiten der TK nicht mehr.
Und ja, monatelang Miete für etwas bezahlen, das man nicht besitzt, ist merkwürdig, das muss mir hier niemand erklären. Man kann sein Leben eben nicht zu 100% planen und ich hatte echt andere Probleme. Zumal die Miete nicht unbezahlbar hoch ist. Alles was ich will, ist sauber aus der Sache wieder rausgehen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Möglichkeit der Selbstentsorgung wird nur bei bestimmten älteren Geräten eingeräumt. Bei einem vor noch nicht einmal einem Jahr gemieteten Gerät dürfte dies vermutlich nicht der Fall sein.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Alles was ich will, ist sauber aus der Sache wieder rausgehen.
Alles was ich will, ist sauber aus der Sache wieder rausgehen.
Die Lösung steht in der ersten Antwort.
Ganz Sauber und korrekt.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von