Gelöst
Kündigung Haushaltszusammenführung
vor 6 Jahren
Guten Tag,
da ich zu meinem Partner ziehe, also in eine Wohnung mit bestehendem Telekomvertrag mit Mindestvertragslaufzeit, wollte ich von der Möglichkeit gebrauch machen, meinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen zu kündigen. Da ich noch keinen Mietvertrag habe und auch noch keine Meldebestätigung vom neuen Wohnort (ziehe ja erst noch dorthin), meine Nachmieter aber gerne zum 01.09.2019 den Anschluss frei hätten, wollte ich telefonisch erfragen, ob die Kündigung vorgemerkt werden kann und ich die Bestätigung nachreichen könnte. Eben habe ich mit einer Serviceberaterin telefoniert, die erklärte mir, ich habe eine Kündigungsfrist aufgrund des Sonderkündigungsrechts von drei Monaten. Das ist irritierend, weil, wie man im Anhang sieht, steht da sechs Werktage?!? Ich habe ihr den Text auch vorgelesen, was sie eher wenig beeindruckte.
Kann mir dazu jemand eine schlüssige Erklärung geben? Und vielleicht auch eine Antwort mit dem „Vormerken“?
Vielen Dank schonmal
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