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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Ein Umzug bedingt noch lange keine Kündigung. Es muss ein Umzug nach TKG angemeldet werden und die Telekom muss dann feststellen, ob der Anschluss dort 1 zu 1 weitergeführt werden kann (ist vermutlich nicht der Fall, aber wer weiß). Nur, wenn das nicht geht, kann man mit 3 Monaten Frist aus dem Vertrag raus. Sonst nicht. Das ist die gesetzliche Regelung, an die sich alle Anbieter halten.
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vor 4 Jahren
Wenn an der neuen Adresse ein Telekom-Vertrag bereitgestellt werden kann, gibt es nur dann eine Sobderkuendigungsfrist, wenn der alte Vertrag nicht 1:1 wieder aufgestellt werden kann (hierzu Umzug nach TKG beauftragen).
Das Vorhandensein von WLAN ergibt KEINEN Sonderkuendigungsgrund.
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vor 4 Jahren
Ein Umzug ist kein Grund für eine Kündigung.
Der Sohn kann über die Hotline einen Umzug nach dem Telekommunikationsgesetz beauftragen. Sollte die Telekom den bisherigen Leistungsumfang an der neuen Adresse nicht bereitstellten können, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten zu.
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vor 4 Jahren
Die Telekom könnte in der Wohnanlage für die Wohnung meines Sohnes einen DSLAnschluss zwar zur Verfügung stellen, braucht er aber nicht, weil alle 90 WE in der Anlage ein kostenfreies WLAN nutzen können, das durch die Vermietungsgesellschaft bereitgestellt wird. Ich gehe davon aus, dass die Vermietungsgesellschaft Geschäftskunde der Telekom ist.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Ist doch völlig egal ob dein Sohn dort wlan hat oder nicht. Er hat einen Vertrag und den muss er erfüllen.
Wlan von jemandem zu bekommen ist kein Grund sich nicht mehr an Verträge halten zu müssen.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@M-U.Maurer Mein Tipp: Der Sohn wird sich bald herzlich freuen, seinen eigenen unabhängigen Anschluss zu haben. Öffentliches WLAN in Studentenwohnanlagen ist selten stabil und es ist auch sicherheitstechnisch ein großer Vorteil, ein eigenes Heimnetzwerk zu haben, anstatt in irgendeinem öffentlichen zu hängen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
die durch den Umzug bedingte Kündigung am alten Wohnsitz zu akzeptieren.
So etwas gibt es nicht grundsätzlich.
Aber im Einzelfall schon. Welchen Tarif hat er denn in Ulm? Ist dieser auch an der neuen Wohnadresse verfügbar?
Das muss die Telekom feststellen ob der Vertrag unverändert umgezogen werden kann.
Ich hätte als Betroffener u.U. ausgelotet, ob in Ulm z.B. ein Upgrade auf MagentaZuhause XL ggf. mit Hybrid LTE möglich ist - und ob dieser Tarif dann an der neuen Wohnadresse nicht möglich ist. Sprich eine "Verunmöglichung" eines Umzugs gem. TKG durch ein vorheriges Tarifupgrade. Birgt aber das Risiko, dass man dann den teureren Vertrag für 24 Monate an der Backe hat.
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vor 4 Jahren
Nach Auskunft bei der Hotline weigert sich die Telekom, die durch den Umzug bedingte Kündigung am alten Wohnsitz zu akzeptieren.
Logisch, da es so etwas nicht gibt.
Umzug beauftragen, fertig.
Ist der 1 zu 1 möglich wird der Anschluss umgezogen, wenn nicht kann mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
So und nicht anders.
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vor 4 Jahren
Hi,
kar will die Telekom keine Kunden verlieren.
Aber es gäbe vielleicht noch eine Möglichkeit:
Wenn z.B. ein Paar zusammenzieht, kann man den Umzug ja in die gemeinsame Wohnung beantragen. Ähnlich verhält es sich ja auch hier: Wenn jemand in die WG zieht, wird er den natürlich den Anschluss der WG nutzen.
siehe: Haushaltszusammenführung
Das geht aber nur, wenn der neue Anschlussinhaber Telekom-Kunde ist, und den bewohner 'in seinen Vertrag' aufnimmt. (Dafür kann er natürlich auch bissl Geld verlangen).
Fragt einfach im Wohnheim nach! Die wissen ziemlich genau, wie sie Telefonanschlüsse ihrer Bewohner regeln.
Aber auch der unten beschriebene Weg müsste funktionieren: In der WG haben sicher nicht alle Räume einen eigenen Telekom-Anschluss. Vielmehr gibt es wahrscheinlich _einen_ zentralen Anschluss für alle Wohnungen. In dem Fall kannst der Mieter den Umzug in seine Wohnung bei der Telekom beantragen. - Telekom kann den Tarif dort nicht bereitstellen (kein Anschluss in der Wohnung) - Mieter ist 'frei.
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
wenn in deinem neuen Zimmer ein Telekom-Anschluss (der deinen bisherigen Tarif verkraftet) vorhanden ist, wird die telekom dich dorthin umziehen.
Na und?
Dann soll sie halt umziehen.
Was wäre denn die Alternative? Den Vertrag ohne Gegenleistung bis zum Ende bezahlen und noch eventuellen Ärger mit Nachmieter/Vermieter?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
ich kann mich hier nur anschließen. Es gibt nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn der aktuelle Tarif an neuer Stelle nicht bereitgestellt werden kann oder wenn an neuer Stelle bereits ein Anschluss mit Laufzeit über uns besteht. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Kündigung zum Ende der Laufzeit.
Viele Grüße Türkan Ü.
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Uneingeloggter Nutzer
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