Gelöst
Kündigen wegen Haushaltszusammenführung
vor 7 Jahren
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen?
Danke für die Auskunft.
3138
7
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 12 Jahren
18390
0
10
vor 7 Jahren
Das kann dir ganz bestimmt jemand vom Telekom-Team beantworten.
Wenn Du eine Antwort vom Telekom-Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
Kontaktdaten im Profil hinterlegen
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
2
Antwort
von
vor 7 Jahren
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo, nein das ist nicht möglich
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Sonderkuendigungsrecht-bei-Haushaltszusammenfuehrung/td-p/2681522
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo, ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen? Danke für die Auskunft.
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung wegen Haushaltszusammenführung. Aus beruflichen Gründen ziehe ich demnächst vorerst wieder bei meinen Eltern ein. Dort ist zwar ein Telefonanschluss vorhanden, aber eben nicht von der Telekom. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich den Vertrag trotzdem vorzeitig kündigen?
Danke für die Auskunft.
Sie sollten einen Umzug ihres Anschlusses nach TKG beauftragen. Kann der bisherige Leistungsumfang nicht 1:1 bei den Eltern bereitgestellt werden, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu einem Monatsletzten zu. Sollte die normale Kündigung zu einem früheren Termin möglich sein, wäre diese natürlich der bessere Weg.
2
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ist das denn nach TKG möglich? Also kann der Anschluss bei meinen Eltern nicht 1:1 bereitgestellt werden, nur weil dort bereits ein Teldonanschluss eines anderen Anbieters vorliegt?
Antwort
von
vor 7 Jahren
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Vermutlich ja.
Genau wirst Du es wissen, bzw. beantwortet bekommen, wenn Du einen Umzugsauftrag erstellst.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
es wurde bereits alles Wichtige gesagt. Hier bietet es sich an, je nachdem wie lange Ihre Vertragslaufzeit noch ist, eine Kündigung oder einen Umzug nach TKG zu buchen.
Viele Grüße
Daniela B.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von