Gelöst

Kundenservice falsch beraten!!

vor 7 Jahren

Ich bin so sauer, haben Monate lang unsere Auswanderung geplant und uns erkündigt wg dem Sonderkündigungsrecht aufgrund unseres DSL Vertrages. Nach Beratung am Telefon sowie im Chat der Telekom wurde mir mitgeteilt das ich eine Kündigung schreiben soll und dann am Tag der Abmeldung aus Deutschland eine Abmeldebescheinigung per email schicken kann. Dies habe ich auch gemacht. Vertrag wurde Monate vorher gekündigt, Kündigungsbescheinigung auch bekommen und am Tag der Abmeldung habe ich die Abmeldebescheinigung per email versandt.

jetzt soll ich noch für 3 Monate weiter zahlen! Das sehe ich nichz ein. Davon wurde nicjzs gesagt. Habe alles so gemacht wie ich beraten wurde. Mir reichts. Kundenservice ist zu keiner Einigung bereit. Werde rechtliche Schritte einleiten, sowas geht garnicht, so die Kunden zu täuschen. Warum sllte ich 3 Monate noch zahlen, wenn ich alles so gemacht habe, wie mir zu getragen wurde, habe mehrmals nachgefragt. Wohne nicht mehr in Deutschland und werde bestimmt keinen ordnungsgemäßen gekündigten Vertrag noch 3 Monate zahlen. Darüber hätte der Kundenservice mich aufklären müssen. Habe schließlich Monate vorher alles angekündigt

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      8

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Dies wurde mir heue mitgeteilt, obwohl die Telekom schon im August telefonisch informiert wurden, dass ich dezember DE verlasse.

       

      [Beitrag aus Gründen des Datenschutzes bearbeitet von @olliMD. Anhang wegen Mitarbeiternamen gelöscht.]

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das ändert doch aber nichts daran, dass der Gesetzgeber eine 3Monatige Nachlauffrist festgelegt hat.

       
      Das ändert doch aber nichts daran, dass der Gesetzgeber eine 3Monatige Nachlauffrist festgelegt hat.

       
      Das ändert doch aber nichts daran, dass der Gesetzgeber eine 3Monatige Nachlauffrist festgelegt hat.


      Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ?

      Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Käseblümchen

      Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ? Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.

      Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ?

      Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.

      Käseblümchen
      Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ?

      Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.


       Das scheint wohl eine Gesetzeslücke zu sein, und der Gegenstand juristischer Ausseinandersetzungen, bei denen die Provider bisher Recht bekommen haben, wie heute gemeldet.

       

      https://www.teltarif.de/vzbv-klage-internet-umzug-vodafone/news/71373.html

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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