Gelöst

Konsequenzen bei Nichterfüllung eines neuen Glasfaservertrages vom Auftraggeber

vor 5 Monaten

Mich würde es mal Interessieren,  mit welchen Konsequenzen man rechnen muss, wenn man als Auftraggeber seinen Pflichten bei einem Neuvertrag nicht nachkommt (z.b. man lässt die Baufirma nicht ins Haus u.s.w.).

Grüße Peter

409

12

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Monaten

      Pit0765

      Mich würde es mal Interessieren, mit welchen Konsequenzen man rechnen muss, wenn man als Auftraggeber seinen Pflichten bei einem Neuvertrag nicht nachkommt (z.b. man lässt die Baufirma nicht ins Haus u.s.w.). Grüße Peter

      Mich würde es mal Interessieren,  mit welchen Konsequenzen man rechnen muss, wenn man als Auftraggeber seinen Pflichten bei einem Neuvertrag nicht nachkommt (z.b. man lässt die Baufirma nicht ins Haus u.s.w.).

      Grüße Peter

      Pit0765

      Mich würde es mal Interessieren,  mit welchen Konsequenzen man rechnen muss, wenn man als Auftraggeber seinen Pflichten bei einem Neuvertrag nicht nachkommt (z.b. man lässt die Baufirma nicht ins Haus u.s.w.).

      Grüße Peter


      Alle Kosten die bisher angefallen sind müssen getragen werden Fröhlich Planung und co Fröhlich 

       

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Monaten

      @Pit0765 

      Evtl. könnte auch noch eine Entschädigungszahlung verlangt werden, weil du die Vertragserfüllung verhinderst.

      Das könnten die entgangenen Einnahmen für die 24monatige Mindestvertragslaufzeit sein.

      Antwort

      von

      vor 5 Monaten

      Ludwig II

      @Pit0765 Evtl. könnte auch noch eine Entschädigungszahlung verlangt werden, weil du die Vertragserfüllung verhinderst. Das könnten die entgangenen Einnahmen für die 24monatige Mindestvertragslaufzeit sein.

      @Pit0765 

      Evtl. könnte auch noch eine Entschädigungszahlung verlangt werden, weil du die Vertragserfüllung verhinderst.

      Das könnten die entgangenen Einnahmen für die 24monatige Mindestvertragslaufzeit sein.

      Ludwig II

      @Pit0765 

      Evtl. könnte auch noch eine Entschädigungszahlung verlangt werden, weil du die Vertragserfüllung verhinderst.

      Das könnten die entgangenen Einnahmen für die 24monatige Mindestvertragslaufzeit sein.


      Stimmt zwar, aber das wird das kleinere Übel sein bei den andren Kosten im fünfstelligen Bereich. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Monaten

      @Pit0765 

      Evtl. könnte auch noch eine Entschädigungszahlung verlangt werden, weil du die Vertragserfüllung verhinderst.

      Das könnten die entgangenen Einnahmen für die 24monatige Mindestvertragslaufzeit sein.

      0