Gelöst

Keine Verbindungen mwhr seit Oktober

vor 3 Jahren

Hallo zusammen, 

 

Im Oktober wurde ein Nachbar im Mehrfamilienhaus durch einen Techniker der Telekom an den Anbieter 1 und 1 angeschlossen. Dieser Techniker klappte eine TAE Dose im Schlafzimmer des Nachbar um eine neue anzuschließen. 

 

 

An diesen Anschluss liegt allerdings auch meine Dose. Seit diesen Tag im Oktober 2021 funktioniert weder Internet noch TV. 

 

Nach mehreren Telefonaten und Techniker Besuchen ist bis heute immer noch nichts passiert. 

 

Man versprach eine Gutschrift von 5€ monatlich. Bei einen Grundpreis von knapp 60€. Dadurch verlängerte sich auch noch der Vertrag vorzeitig. 

 

Leider ist bis heute noch keine Lösung. Es müsste nur ein Techniker kommen um ein neues Kabel zu legen. Das schafft man anscheinend nicht. Im November wurden auch die Zahlungen eingestellt. 

 

Eine außerordentliche Kündigung mit einschreiben und Rückschein im Januar versprach auch bis heute nichts. 

 

Was soll ich noch machen? 😬

 

Seit Dezember nutzen wir für 40€ monatlich nun noch O2 über LTE Internet um überhaupt Internet und TV zu haben. Was natürlich erhebliche Mehrkosten sind. 

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    • vor 3 Jahren

      @Davoxx hast Du noch einen Vertrag mit Telekom oder nicht? falls nicht an O2 wenden

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Chill erst mal

      @Davoxx hast Du noch einen Vertrag mit Telekom oder nicht? falls nicht an O2 wenden

      @Davoxx hast Du noch einen Vertrag mit Telekom oder nicht? falls nicht an O2 wenden

      Chill erst mal

      @Davoxx hast Du noch einen Vertrag mit Telekom oder nicht? falls nicht an O2 wenden


      Telekom funktioniert nicht @Chill erst mal  und wird nicht instandgesetzt.

      Darum als Notlösung 02 mit LTE

       

       

      Warum verlängert sich der Vertrag? @Davoxx @

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Davoxx

      Dieser Techniker klappte eine TAE Dose im Schlafzimmer des Nachbar um eine neue anzuschließen.

      Dieser Techniker klappte eine TAE Dose im Schlafzimmer des Nachbar um eine neue anzuschließen. 
      Davoxx
      Dieser Techniker klappte eine TAE Dose im Schlafzimmer des Nachbar um eine neue anzuschließen. 

      Ist mir völlig unklar, wie der Zusammenhang einer TAE beim  Nachbarn zu deinem DSL Anschluss hergestellt werden kann.

      Wenn du den APL im Keller(?) meinst - ok

       

       

      0

    • vor 3 Jahren

      @Davoxx 

      Und auch hier gilt seit 01.12.2021:

      §58 TKG

      (1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
      (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
      (5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und Installationsterminen festlegen.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Davoxx ,

       

      ich weiss gar nicht, was ich dazu sagen soll. Es tut mir so unfassbar leid.

      Ich habe mir das angesehen und erst einmal ein "normales" Ticket erstellt, damit da wieder Bewegung rein kommt.

      Allerdings würde ich gern hier eine Priorisierung erwirken und das Ticket an oberste Stelle setzen. Können wir mal miteinander telefonieren, um offene Fragen zu klären?

      Ich wäre morgen ab 9 Uhr startklar, wenn Sie Zeit für mich haben?

       

      Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

       

      Liebe Grüße

      Claudia Bö.

      5

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Claudia Bö. 

      dein Anruf wird erwartet

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Davoxx,

       

      ich bedanke mich für das sehr freundliche Telefongespräch. Es ist wirklich unbegreiflich, das bislang noch keine Lösung gefunden wurde und so vieles im Unklaren blieb.


      Auf jeden Fall freue ich mich, dass gerade schon ein Techniker vor Ort ist, um sich ein Bild von der Sache zu machen. Möglicherweise lässt sich das gekappte Kabel, welches durch die Nachbarwohnung lief, reparieren. Anderenfalls muss ein neuer Leitungsweg vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnung gesucht und mit dem Vermieter abgestimmt werden.

       

      Ich warte nun auf die Rückmedung des Technikers im Störungsticket.

       

      Viele Grüße

      Jürgen U.

       

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Davoxx 

      Ich habe mir noch einmal die Notizen des Technikers aufgerufen. Demnach führt kein Weg über den Vermieter vorbei. Über den muss geklärt werden, wie ein neues Kabel in die Wohnung verlegt werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung wurde dazu festgehalten.

       

      Gruß

      Jürgen U.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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