Gelöst
Kein Empfang am neuen Wohnort
vor 5 Jahren
Hallo,
ich ziehe nach einigen Jahren wieder in meinen alten Wohnort zurück und habe nun festgestellt, dass ich dort kein Netz mit meinem T Mobile Vertrag habe.
Mein DSL Vertrag wird bereits durch den Sonderkündigungsrecht nun zu Ende Februar gekündigt, da dort nach Prüfung kein DSL per Telekom möglich ist.
Meine Frage ist nun , ob ich den Mobilfunkvertrag auch mit einer Sonderkündigungsrecht beenden darf, da es hier im Ort unnutzbar für mich ist.
Freue mich auf Antworten . LG
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Nein @Arash09
Drum ist es Mobilfunk und nicht Standort gebunden.
0
vor 5 Jahren
Hallo @Arash09
Sehe ich pauschal nicht so da es den zukünftigen Hauptwohnsitz betrifft und offensichtlich kann man einen Handyvertrag kündigen , wenn
"
Was ist der rechtliche Hintergrund einer außerordentlichen Kündigung?
Ein Handyvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht einen „zweiseitigen“ Vertrag dar, da er von zwei Parteien abgeschlossen wurde, von Ihnen und dem Anbieter. Beide Seiten haben durch das Vertragsverhältnis Rechte und Pflichten angenommen. Sie als Kunde haben beispielsweise die Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Bezahlung der Monatsrechnungen. Ihr Mobilfunkprovider hat die Pflicht, Ihnen die vertraglich zugesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Kommt Ihr Anbieter dem nicht mehr nach, so haben Sie das Recht zur Beendigung des zweiseitigen Vertrags durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein fehlerhaftes oder gestörtes Vertragsverhältnis bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit fortzuführen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung. "
Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-handyvertrag/
LG und bleib gesund
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@flipper1
sehr exklusive Sichtweise von dir.
Zeige doch mal die Stelle an der die Telekom den Empfang an einem bestimmten Standort zusichert...
Es bleibt dabei, ein Umzug, außer ins Ausland, berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Mobilfunkvertrages.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
wie hier schon richtig gesagt wurde, ist ein Mobilfunkvertrag nicht standortgebunden, somit besteht hier auch kein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße
Michael
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von