Kann man vor der Mindestlaufzeit kündigen, wenn beim Einzug in eine neue Wohnung kein Anschluss der Telekom vorhanden ist?

vor einem Jahr

Angenommen man wohnt in einer Wohnung und nutzt das Internet der Telekom. Nach 12 Monaten möchte man in eine neue Wohnung ziehen. In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom. Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?

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  • vor einem Jahr

    natürlich , Umzug beauftragen, negative Auskunft abwarten und dann kann man mit einer Frist von einem Monat eine Sonderkündigung aussprechen,

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Stefan

    natürlich , Umzug beauftragen,

    natürlich , Umzug beauftragen,
    Stefan
    natürlich , Umzug beauftragen,

    Umzug mit bestehendem Tarif verlangen @Tiana  darauf bei der Hotline ausdrücklich bestehen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Tiana

    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom

    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom
    Tiana
    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom

    Man muss das ein bisschen differenzierter sehen, Wohnung ist nicht gleich "an der Adresse".

    In jedem Fall musst du von Telekom prüfen lassen, über die Umzugshotline, ob dein Tarif genauso wie er jetzt ist an der neuen Adresse ginge.

     

    Wenn das nicht geht, dann kannst du dich an alter Stelle darauf berufen, musst aber auch einen Nachweis zur neuen Adresse vorlegen.

    0

  • vor einem Jahr

    @Tiana 

     

    Tiana

    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom.

    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom.
    Tiana
    In dieser Wohnung gibt es keinen Anschluss der Telekom.

    Nur in der Wohnung nicht oder im ganzen Haus nicht?

    Wenn in der Wohnung kein Anschluß ist heißt das noch lange nicht das die Telekom da keinen Anschluß schalten kann. Wie meine Forenmitstreiter bereits geschrieben haben einen Umzug des Tarifs 1:1 nach TKG beauftragen. Wenn das Haus am Telekomnetz angeschlossen ist und dein Tarif in seiner jetzigen Form in der neuen Wohnung bereitgestellt werden kann gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom wird dann ein Anschluß in deine Wohnung legen.

    0

  • vor einem Jahr

    ..vielleicht willst du ja einen Anschluss,denkst aber es geht gar nicht...Lass es prüfen.

    0

  • vor einem Jahr

    Tiana

    Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?

    Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?
    Tiana
    Kann man in diesem Fall vor der Mindestlaufzeit kündigen?

     

    Jain...

     

    Die Telekom muss feststellen, ob am neuen Ort ein Anschluss nicht möglich ist.

     

    https://www.telekom.de/hilfe/umzug?samChecked=true

     

    Dort den Umzug mit bestehenden Tarif beantragen.

    Ist der Tarif 1:1 nicht umsetzbar, dann räumt dir die Telekom ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat ein

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Guten Morgen @Tiana,

     

    einige Hinweise wurden ja schon veröffentlicht - vielen Dank.

    Sofern bei der Buchung vom Umzug noch Unterstützung benötigt wird, so lassen Sie es mich doch gerne wissen.

     

    Viele Grüße

    Timo

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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