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Ich habe ein Telekom Anschluss sowie Mobilfunk gebuddelt bek.- nun ziehe ich um, dort gibt es Telekom Anschlüß,gilt es Außerordentliche Kündigung?

vor 5 Jahren

Ich habe ein Telekom Anschluss sowie Mobilfunk gebuddelt bek.- nun ziehe ich um, dort gibt es Telekom Anschlüß,gilt es Außerordentliche Kündigung?

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    • Akzeptierte Lösung

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      vor 5 Jahren

      Hallo @judr-48,

       


      @judr-48  schrieb:

      Ich habe ein Telekom Anschluss sowie Mobilfunk gebuddelt bek.- nun ziehe ich um, dort gibt es Telekom Anschlüß,gilt es Außerordentliche Kündigung?


      willkommen in der Community - nein, wenn an der neuen Anschrift ein Telefonanschluss zu den gleichen Bedingungen gebucht werden kann, dann kann der Tarif "umgezogen" werden.

       

      Nachtrag:

      Oder geht es um eine Haushaltszusammenführung, dann siehe hier: Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?

       

      VG

      Peuki

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Wenn es Telekom Anschlüsse in deiner Datenrate gibt, dann nein. Nur wenn die Telekom dort ihre gemachten Zusagen nicht einhalten kann hat man ein Sonderkündigungsrecht, sonst bleibt nur der Umzugsservice.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @judr-48,

      wenn ich bei deinem Umzug behilflich sein kann, ergänze dein Profil und gebe mir dann kurz Bescheid.

      Zu deinem Profil kommst du hier:
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata

      Beste Grüße
      Sarah S.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Herzlich willkommen @judr-48 

       

      1. Man beauftragt einen Umzug bei der Telekom 

       

      2. Wenn die Telekom den Anschluss wirklich technisch 1:1 bereitstellen kann , nimmt man seinen Anschluss mit und dann läuft der normal weiter bis zum Ende der Laufzeit 

       

      3. Wenn die Telekom den Anschluss nicht 1:1 nach dem TKG bereitstellen kann, kann es ggfs ein Sonderkündigungsrecht geben ! Dies ist dann 3 Monate zum Monatsende 

       

      Viele Grüße 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von