Haushaltszusammenführung - Telekom hat abgelehnt

vor 49 Minuten

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich benötige dringend eure Unterstützung bei einem Fall von Doppelversorgung, bei dem der normale Kundenservice leider starr mit einem Standard-Textbaustein abgelehnt hat.
Die Situation:
Ich besitze aktuell zwei Verträge bei der Telekom, die beide auf meinen Namen laufen:
  1. Meinen Hauptvertrag an meinem Wohnsitz in Nürnberg.
  2. Einen Glasfaservertrag in Gießen (Laufzeit bis 10/2027). Diesen Vertrag hatte ich damals für meine Partnerin abgeschlossen, die dort studiert und gewohnt hat.
Was hat sich geändert?
Meine Partnerin wechselt nun den Studienort und zieht fest zu mir in die Wohnung nach Nürnberg. Die Wohnung in Gießen wird komplett aufgegeben.
Da wir nun zusammenziehen und in Nürnberg bereits mein Telekom-Anschluss aktiv ist, können wir den Vertrag aus Gießen logischerweise nicht mitnehmen oder nutzen – an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden. Es liegt hier also eine klassische Haushaltszusammenführung vor.
Das Problem:
Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.
Ich bitte euch hier herzlich um eine Prüfung auf dem Kulanzweg (Zusammenführung zweier Telekom-Verträge). Es kann ja kaum im Sinne der Telekom sein, dass ich für eine leere Wohnung bis Ende 2027 doppelt für eine Leistung bezahlen muss, die am neuen Wohnort technisch gar nicht mehr zusätzlich erbracht werden kann.
Die Nachweise über den Studienortswechsel und den Einzug meiner Partnerin in meine Nürnberger Wohnung (Meldung/Wohnungsgeberbescheinigung) lege ich dem Team sehr gerne vor.
Vielen Dank vorab für eure unkomplizierte Hilfe!
Viele Grüße

Letzte Aktivität

vor 25 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

45

0

4

    • vor 40 Minuten

      N_F

      an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Unterstützung bei einem Fall von Doppelversorgung, bei dem der normale Kundenservice leider starr mit einem Standard-Textbaustein abgelehnt hat.
      Die Situation:
      Ich besitze aktuell zwei Verträge bei der Telekom, die beide auf meinen Namen laufen:
      1. Meinen Hauptvertrag an meinem Wohnsitz in Nürnberg.
      2. Einen Glasfaservertrag in Gießen (Laufzeit bis 10/2027). Diesen Vertrag hatte ich damals für meine Partnerin abgeschlossen, die dort studiert und gewohnt hat.
      Was hat sich geändert?
      Meine Partnerin wechselt nun den Studienort und zieht fest zu mir in die Wohnung nach Nürnberg. Die Wohnung in Gießen wird komplett aufgegeben.
      Da wir nun zusammenziehen und in Nürnberg bereits mein Telekom-Anschluss aktiv ist, können wir den Vertrag aus Gießen logischerweise nicht mitnehmen oder nutzen – an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden. Es liegt hier also eine klassische Haushaltszusammenführung vor.
      Das Problem:
      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.
      Ich bitte euch hier herzlich um eine Prüfung auf dem Kulanzweg (Zusammenführung zweier Telekom-Verträge). Es kann ja kaum im Sinne der Telekom sein, dass ich für eine leere Wohnung bis Ende 2027 doppelt für eine Leistung bezahlen muss, die am neuen Wohnort technisch gar nicht mehr zusätzlich erbracht werden kann.
      Die Nachweise über den Studienortswechsel und den Einzug meiner Partnerin in meine Nürnberger Wohnung (Meldung/Wohnungsgeberbescheinigung) lege ich dem Team sehr gerne vor.
      Vielen Dank vorab für eure unkomplizierte Hilfe!
      Viele Grüße
      N_F

      an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden.

      Da wäre ich mir nicht so sicher.

      N_F

      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Unterstützung bei einem Fall von Doppelversorgung, bei dem der normale Kundenservice leider starr mit einem Standard-Textbaustein abgelehnt hat.
      Die Situation:
      Ich besitze aktuell zwei Verträge bei der Telekom, die beide auf meinen Namen laufen:
      1. Meinen Hauptvertrag an meinem Wohnsitz in Nürnberg.
      2. Einen Glasfaservertrag in Gießen (Laufzeit bis 10/2027). Diesen Vertrag hatte ich damals für meine Partnerin abgeschlossen, die dort studiert und gewohnt hat.
      Was hat sich geändert?
      Meine Partnerin wechselt nun den Studienort und zieht fest zu mir in die Wohnung nach Nürnberg. Die Wohnung in Gießen wird komplett aufgegeben.
      Da wir nun zusammenziehen und in Nürnberg bereits mein Telekom-Anschluss aktiv ist, können wir den Vertrag aus Gießen logischerweise nicht mitnehmen oder nutzen – an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden. Es liegt hier also eine klassische Haushaltszusammenführung vor.
      Das Problem:
      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.
      Ich bitte euch hier herzlich um eine Prüfung auf dem Kulanzweg (Zusammenführung zweier Telekom-Verträge). Es kann ja kaum im Sinne der Telekom sein, dass ich für eine leere Wohnung bis Ende 2027 doppelt für eine Leistung bezahlen muss, die am neuen Wohnort technisch gar nicht mehr zusätzlich erbracht werden kann.
      Die Nachweise über den Studienortswechsel und den Einzug meiner Partnerin in meine Nürnberger Wohnung (Meldung/Wohnungsgeberbescheinigung) lege ich dem Team sehr gerne vor.
      Vielen Dank vorab für eure unkomplizierte Hilfe!
      Viele Grüße
      N_F

      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.

      Du hast Deinen Anschluss anderen zur alleinigen Nutzung überlassen? Hm.

      0

      1

      von

      vor 25 Minuten

      falk2010

      Du hast Deinen Anschluss anderen zur alleinigen Nutzung überlassen? Hm.

      N_F

      an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Unterstützung bei einem Fall von Doppelversorgung, bei dem der normale Kundenservice leider starr mit einem Standard-Textbaustein abgelehnt hat.
      Die Situation:
      Ich besitze aktuell zwei Verträge bei der Telekom, die beide auf meinen Namen laufen:
      1. Meinen Hauptvertrag an meinem Wohnsitz in Nürnberg.
      2. Einen Glasfaservertrag in Gießen (Laufzeit bis 10/2027). Diesen Vertrag hatte ich damals für meine Partnerin abgeschlossen, die dort studiert und gewohnt hat.
      Was hat sich geändert?
      Meine Partnerin wechselt nun den Studienort und zieht fest zu mir in die Wohnung nach Nürnberg. Die Wohnung in Gießen wird komplett aufgegeben.
      Da wir nun zusammenziehen und in Nürnberg bereits mein Telekom-Anschluss aktiv ist, können wir den Vertrag aus Gießen logischerweise nicht mitnehmen oder nutzen – an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden. Es liegt hier also eine klassische Haushaltszusammenführung vor.
      Das Problem:
      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.
      Ich bitte euch hier herzlich um eine Prüfung auf dem Kulanzweg (Zusammenführung zweier Telekom-Verträge). Es kann ja kaum im Sinne der Telekom sein, dass ich für eine leere Wohnung bis Ende 2027 doppelt für eine Leistung bezahlen muss, die am neuen Wohnort technisch gar nicht mehr zusätzlich erbracht werden kann.
      Die Nachweise über den Studienortswechsel und den Einzug meiner Partnerin in meine Nürnberger Wohnung (Meldung/Wohnungsgeberbescheinigung) lege ich dem Team sehr gerne vor.
      Vielen Dank vorab für eure unkomplizierte Hilfe!
      Viele Grüße
      N_F

      an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden.

      Da wäre ich mir nicht so sicher.

      N_F

      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Unterstützung bei einem Fall von Doppelversorgung, bei dem der normale Kundenservice leider starr mit einem Standard-Textbaustein abgelehnt hat.
      Die Situation:
      Ich besitze aktuell zwei Verträge bei der Telekom, die beide auf meinen Namen laufen:
      1. Meinen Hauptvertrag an meinem Wohnsitz in Nürnberg.
      2. Einen Glasfaservertrag in Gießen (Laufzeit bis 10/2027). Diesen Vertrag hatte ich damals für meine Partnerin abgeschlossen, die dort studiert und gewohnt hat.
      Was hat sich geändert?
      Meine Partnerin wechselt nun den Studienort und zieht fest zu mir in die Wohnung nach Nürnberg. Die Wohnung in Gießen wird komplett aufgegeben.
      Da wir nun zusammenziehen und in Nürnberg bereits mein Telekom-Anschluss aktiv ist, können wir den Vertrag aus Gießen logischerweise nicht mitnehmen oder nutzen – an meiner Adresse in Nürnberg kann ja keine zweite, identische Telekom-Leitung für mich geschaltet werden. Es liegt hier also eine klassische Haushaltszusammenführung vor.
      Das Problem:
      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.
      Ich bitte euch hier herzlich um eine Prüfung auf dem Kulanzweg (Zusammenführung zweier Telekom-Verträge). Es kann ja kaum im Sinne der Telekom sein, dass ich für eine leere Wohnung bis Ende 2027 doppelt für eine Leistung bezahlen muss, die am neuen Wohnort technisch gar nicht mehr zusätzlich erbracht werden kann.
      Die Nachweise über den Studienortswechsel und den Einzug meiner Partnerin in meine Nürnberger Wohnung (Meldung/Wohnungsgeberbescheinigung) lege ich dem Team sehr gerne vor.
      Vielen Dank vorab für eure unkomplizierte Hilfe!
      Viele Grüße
      N_F

      Die reguläre Kündigungsabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, da ich für beide Anschlüsse der Vertragspartner bin und es sich um eine "Zweitwohnungsaufgabe" handle.

      Du hast Deinen Anschluss anderen zur alleinigen Nutzung überlassen? Hm.

      falk2010 Du hast Deinen Anschluss anderen zur alleinigen Nutzung überlassen? Hm.

      Nö, er nutzt den Anschluss, lässt aber in seiner Wohnung die Freundin (mit) wohnen. Nun beweise einmal das Gegenteil.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 39 Minuten

      Es ist durchaus möglich, zwei Telefonanschlüsse in einer Wohnung zu haben, warum nicht? Das geht sowohl mit DSL als auch mit Glasfaser.

      Wenn es tatsächlich nicht gehen sollte bzw. die Leistungen wie in Gießen nicht in Nürnberg erbracht werden können, kannst Du ja einen Umzug nach § 60 TKG beauftragen, nach Prüfung wird Dir dann die Möglichkeit zur Kündigung eingeräumt. 

      0

    • vor 33 Minuten

      Mach es dir einfach:

      Beantrage einen Umzug des Glasfaseranschlusses zu dir, kann dort kein Glasfaseranschluss angeboten werden hast du ein Sonderkündigungsrecht.

      Damit ein Teamie unterstützen kann bitte deine Daten im Profil hinterlegen

      • Kundennummer
      • Rückrufnummer 
      • Zeitfenster mit Erreichbarkeit

      Dazu einfach rechts oben auf das Profilbild klicken und dann in die Einstellungen gehen

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...