Gelöst

Haushaltszusammenführung: Sonderkündigung nach § 60 Abs. 2 TKG abgelehnt (Leitung durch O2 belegt)

vor einem Monat

Hallo liebes Telekom-Team,

ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.

Zum Sachverhalt:

Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.

An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.  

Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).  

Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.

Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße

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vor 10 Tagen

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    • vor einem Monat

      Adler91

      Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).  

      Hallo liebes Telekom-Team,

      ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.

      Zum Sachverhalt:

      Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.

      An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.  

      Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).  

      Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.

      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?

      Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

      Viele Grüße

      Adler91

      Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).  

      Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen, dann wird das durch die Telekom geprüft und wenn wirklich nicht geschaltet werden kann bekommst du auch dein Sonderkündigungsrecht.

      Alleine nur zu sagen dass da ne Leitung schon ist reicht dafür nicht aus, je nach Konstellation lässt sich problemlos auch ein 2. Anschluss legen und dann hast du natürlich auch kein Sonderkündigunsgrecht

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      von

      vor 12 Tagen

      Hallo @Adler91, 

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat, Ihre Zeit und Ihre Geduld 🌟.

       

      Es freut mich sehr, dass wir heute gemeinsam eine passende Lösung für Ihr Anliegen finden konnten. 

       

      Wie besprochen wird Ihr Anschluss deaktiviert ✅. Die Kündigungsbestätigung geht Ihnen mit einer separaten E-Mail zu. 

       

      Bitte senden Sie die gemietete Hardware (bitte separat verpackt) noch an uns zurück. Teilen Sie mir anschließend gerne per Direktnachricht die Sendungsnummer mit, damit ich die Rücksendung entsprechend nachvollziehen kann 📦.

       

      Die Schlussrechnung inklusive einer möglichen Rückerstattung von zu viel gezahlten Entgelten erhalten Sie voraussichtlich am 11.10.2026 💶.

       

      Für Ihren Neustart an der neuen Adresse wünsche ich Ihnen alles Gute 🏡. Ich hoffe, dass Sie sich inzwischen bereits gut eingelebt haben und sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen.

       

      Sollten noch Fragen auftauchen oder Sie weitere Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit wieder hier bei mir. 

       

      Viele Grüße

      Wiebke 🍀

      Hinweis: 

      Dieser Kommentar wurde in eine Antwort umgewandelt.

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      von

      vor 10 Tagen

      Hallo @Wiebke Kr.,

      vielen Dank nochmal für das nette Gespräch. Ich habe die Sendung nun verschickt und schicke euch die beiden Sendungsnummern privat im Chat.

      Viele Grüße 

      0

      von

      vor 10 Tagen

      HAllo @Adler91,

       

      vielen Dank für die Rückmeldung. 😊

       

      Gruß Stephie 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Eine Haushaltszusammenführung bietet die Telekom aus KULANZ an, wenn der aufnehmende Anschluss auch von der Telekom ist.

      Was § 60 TKG regelt ist der Umzug unter Beibehaltung des bestehenden Vertrages.

      Also beauftrage einen Umzug mit Vertragsmitnahme. Wenn die Telekom das nicht 1:1 schalten kann, dann wird dir das Recht auf Sonderkündigung mit einem Monat Frist eingeräumt. Die Feststellung muss aber der Anbieter treffen. Weil es gibt da durchaus auch Möglichkeiten zur Weiterführung.

      0

    • vor einem Monat

      Hallo @Adler91 , wenn du schon Gesetze zitierst, dann bitte richtig.

      Da ist keine rede von Haushaltszusammenführung. Da geht es um einen simplen Umzug.

      Die Telekom bietet eine Kulanzlösung bei Zusammenzug an, wenn beide Anschlüsse bisher bei der Telekom waren.

      Wenn die Telekom aber einen 2. Anschluss schalten kann, dann wird eine 2. TAE montiert und kann den Vertrag erfüllen.

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    • vor einem Monat

      @Adler91 

      Adler91

      und keine zweite Leitung geschaltet werden kann

      Hallo liebes Telekom-Team,

      ich benötige bitte eure Unterstützung bei einem Umzugssachverhalt, bei dem ich über die Hotline und das Standard-Kontaktformular leider nicht weiterkomme.

      Zum Sachverhalt:

      Ich bin zum 01.09.2026 im Rahmen einer Haushaltszusammenführung in die Wohnung meines Partners gezogen. Dort ist die vorhandene Endleitung /Dose jedoch bereits durch einen laufenden Internetvertrag bei Telefónica (O2) meines Partners vollständig belegt.

      An der Hotline erhielt ich bisher leider widersprüchliche Aussagen (u. a., ich hätte Pech oder mein Partner müsse seinen Vertrag kündigen). Auch über das Online-Formular wurde mir lediglich das reguläre Vertragsende bestätigt, da das System die neue Adresse vermutlich als generell versorgbar ausgibt.  

      Tatsächlich liegt hier aber der klassische Fall der Haushaltszusammenführung nach § 60 Abs. 2 TKG vor: Da die Leitungsinfrastruktur vor Ort bereits durch einen Drittanbieter genutzt wird und keine zweite Leitung geschaltet werden kann, kann die Telekom die Leistung an meinem neuen Wohnsitz physikalisch nicht erbringen (vgl. auch die amtliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/26108, S. 293).  

      Alle erforderlichen Nachweise (meine Meldebestätigung zum 01.09. sowie die O2-Rechnung meines Partners) liegen vollständig vor und können von mir jederzeit übermittelt werden.

      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Könnte sich bitte jemand vom Team den Fall ansehen und die vorzeitige Vertragsauflösung manuell einsteuern?

      Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

      Viele Grüße

      Adler91

      und keine zweite Leitung geschaltet werden kann

      Woher willst Du das wissen?

      Im Regelfall ist da ein Kabel mit zwei Doppeladern verlegt, über das problemlos ein zweiter Anschluss geschaltet werden kann. 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Tagen

      Hallo @Adler91, 

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat, Ihre Zeit und Ihre Geduld 🌟.

       

      Es freut mich sehr, dass wir heute gemeinsam eine passende Lösung für Ihr Anliegen finden konnten. 

       

      Wie besprochen wird Ihr Anschluss deaktiviert ✅. Die Kündigungsbestätigung geht Ihnen mit einer separaten E-Mail zu. 

       

      Bitte senden Sie die gemietete Hardware (bitte separat verpackt) noch an uns zurück. Teilen Sie mir anschließend gerne per Direktnachricht die Sendungsnummer mit, damit ich die Rücksendung entsprechend nachvollziehen kann 📦.

       

      Die Schlussrechnung inklusive einer möglichen Rückerstattung von zu viel gezahlten Entgelten erhalten Sie voraussichtlich am 11.10.2026 💶.

       

      Für Ihren Neustart an der neuen Adresse wünsche ich Ihnen alles Gute 🏡. Ich hoffe, dass Sie sich inzwischen bereits gut eingelebt haben und sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen.

       

      Sollten noch Fragen auftauchen oder Sie weitere Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit wieder hier bei mir. 

       

      Viele Grüße

      Wiebke 🍀

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