Gelöst
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
vor 3 Jahren
Hallo Liebes Telekom hilft Team, folgender Sachverhalt:
Ich werde wahrscheinlich in Kürze umziehen. Aktuell habe ich 100 Megabit und wollte eigentlich meine Geschwindigkeit erhöhen. An der vermeintlichen neuen Adresse gibt's aber entweder nur 100 Megabit laut Verfügbarkeitscheck oder gar nur 50 Megabit, laut der Hotline.
Was kann bzw. muss ich tun, damit ich ein Sonderkündigungsrecht habe? 100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht! Vielen Dank für Eure Hilfe.
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vor einem Jahr
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vor 3 Jahren
Hallo!
Du hast Anspruch auf die Leistung Deines aktuellen Vertrages. Also 100MBit. Jetzt noch schnell erhöhen, um so bei Umzug aus dem Vertrag zu kommen, ist unfein. Da der Vertrag aber bei Umzug fortgesetzt wird, also keine neue Vertragslaufzeit, kannst Du Dich am neuen Wohnort in Ruhe nach einem neuen Anbieter umschauen. Kündigungsfrist 4 Wochen, wenn MVLZ schon abgelaufen. Wobei der neue Anbieter kündigen sollte, nicht Du selber.
Gruß, René
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vor 3 Jahren
100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht!
100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht!
Es stellt sich natürlich die Frage - gibt es denn vor Ort eine andere Technologie (z.B. Kabel) die höhere Geschwindigkeit liefern kann?
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Die gibt es Anfang des kommenden Jahres.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @D.Gruber
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
13
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ist sie nicht wenn letztes Jahr ein Tarifwechsel von 50 auf 100 stattgefunden hat
Stimmt. Das hab ich überlesen.
Danke
Antwort
von
vor 3 Jahren
Mir stellt sich gerade die Frage was mit der "Sonderkündigung" erzielt werden soll?
Ich fasse mal zusammen:
- Der aktuelle Vertrag mit VDSL100 läuft noch 1 Jahr bis die MVLZ erfüllt ist.
- Am neuen Wohnort ist aller Wahrscheinlichkeit nach nur VDSL50 möglich.
- Nächstes Jahr soll es Glasfaser geben.
Bleiben nur zwei Möglichkeiten:
1.) Den lfd. Vertrag 1:1 nach TKG ummelden, auf Verzicht des außerordentlichen Kündigungsrechts bis nächstes Jahr Glasfaser verfügbar ist und dann offiziell kündigen bzw. Anbieter- oder Tarif wechseln.
2.) Ein mögliches "Sonderkündigungsrecht" wahrnehmen und bis nächstes Jahr ohne Internet dastehen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich werde höchstwahrscheinlich umziehen, möchte mich aber keinesfalls nochmal 2 Jahre an die Telekom binden,
Ich werde höchstwahrscheinlich umziehen, möchte mich aber keinesfalls nochmal 2 Jahre an die Telekom binden,
Eben. Deswegen ein Umzug mit 100, bei dem die Laufzeit nicht neu beginnt, das wurde hier schon gut beschrieben.
Dann hast du ja höchstens ein paar Monate zu überbrücken.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @D.Gruber,
Aber Du könntest ein halbes oder dreiviertel Jahr ganz ohne Internetanschluss auskommen? Oder wie soll man den Wunsch nach einer Sonderkündigung verstehen?
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vor 3 Jahren
Guten Abend @D.Gruber,
da es jetzt schon sehr spät ist, möchte ich nicht einfach durchrufen.
Ab wann kann ich dich am besten erreichen? Ich denke am Telefon lässt sich dein Anliegen leichter klären.
Liebe Grüße Natalia W.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Die Sonderkündigung ist also zu Ende Januar
Hatte ich anders verstanden - die ist kurzfristig wirksam, der Umzug steht bald an.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.
Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.
@D.Gruber und @muc80337_2 Stimmt, hab's falsch gelesen, sorry.
Trotzdem toi toi toi
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Vielen Dank, ich habe das Problem gestern mit der Hotline klären können, die Sonderkündigung ist bereits vollzogen.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von