Gelöst

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

vor 3 Jahren

Hallo Liebes Telekom hilft Team, folgender Sachverhalt:

Ich werde wahrscheinlich in Kürze umziehen. Aktuell habe ich 100 Megabit und wollte eigentlich meine Geschwindigkeit erhöhen. An der vermeintlichen neuen Adresse gibt's aber entweder nur 100 Megabit laut Verfügbarkeitscheck oder gar nur 50 Megabit, laut der Hotline.

Was kann bzw. muss ich tun, damit ich ein Sonderkündigungsrecht habe? 100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht! Vielen Dank für Eure Hilfe.

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    • vor 3 Jahren

      Hallo!

       

      Du hast Anspruch auf die Leistung Deines aktuellen Vertrages. Also 100MBit. Jetzt noch schnell erhöhen, um so bei Umzug aus dem Vertrag zu kommen, ist unfein. Da der Vertrag aber bei Umzug fortgesetzt wird, also keine neue Vertragslaufzeit, kannst Du Dich am neuen Wohnort in Ruhe nach einem neuen Anbieter umschauen. Kündigungsfrist 4 Wochen, wenn MVLZ schon abgelaufen. Wobei der neue Anbieter kündigen sollte, nicht Du selber.

       

      Gruß, René

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    • vor 3 Jahren

      D.Gruber

      100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht!

      100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht! 

      D.Gruber

      100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht! 


      Es stellt sich natürlich die Frage - gibt es denn vor Ort eine andere Technologie (z.B. Kabel) die höhere Geschwindigkeit liefern kann?

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Die gibt es Anfang des kommenden Jahres.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @D.Gruber

       

      Vielen Dank für deinen Beitrag. 

       

      Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
      Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
      Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

       

       

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      von

      vor 3 Jahren

      muc80337_2

      Ist sie nicht wenn letztes Jahr ein Tarifwechsel von 50 auf 100 stattgefunden hat

      Ist sie nicht wenn letztes Jahr ein Tarifwechsel von 50 auf 100 stattgefunden hat
      muc80337_2
      Ist sie nicht wenn letztes Jahr ein Tarifwechsel von 50 auf 100 stattgefunden hat

      Stimmt. Das hab ich überlesen.

      Danke 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mir stellt sich gerade die Frage was mit der "Sonderkündigung" erzielt werden soll?

       

      Ich fasse mal zusammen:

      - Der aktuelle Vertrag mit VDSL100 läuft noch 1 Jahr bis die MVLZ erfüllt ist.

      - Am neuen Wohnort ist aller Wahrscheinlichkeit nach nur VDSL50 möglich.

      - Nächstes Jahr soll es Glasfaser geben.

       

      Bleiben nur zwei Möglichkeiten:

      1.) Den lfd. Vertrag 1:1 nach TKG ummelden, auf Verzicht des außerordentlichen Kündigungsrechts bis nächstes Jahr Glasfaser verfügbar ist und dann offiziell kündigen bzw. Anbieter- oder Tarif wechseln.

      2.) Ein mögliches "Sonderkündigungsrecht" wahrnehmen und bis nächstes Jahr ohne Internet dastehen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      D.Gruber

      Ich werde höchstwahrscheinlich umziehen, möchte mich aber keinesfalls nochmal 2 Jahre an die Telekom binden,

      Ich werde höchstwahrscheinlich umziehen, möchte mich aber keinesfalls nochmal 2 Jahre an die Telekom binden,

      D.Gruber

      Ich werde höchstwahrscheinlich umziehen, möchte mich aber keinesfalls nochmal 2 Jahre an die Telekom binden,


      Eben. Deswegen ein Umzug mit 100, bei dem die Laufzeit nicht neu beginnt, das wurde hier schon gut beschrieben.

      Dann hast du ja höchstens ein paar Monate zu überbrücken.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @D.Gruber,

       

      Was kann bzw. muss ich tun, damit ich ein Sonderkündigungsrecht habe? 100 Megabit reichen mir künftig nicht mehr und 50 Megabit schon gar nicht! Vielen Dank für Eure Hilfe.

      Aber Du könntest ein halbes oder dreiviertel Jahr ganz ohne Internetanschluss auskommen? Oder wie soll man den Wunsch nach einer Sonderkündigung verstehen?

      0

    • vor 3 Jahren

      Guten Abend @D.Gruber,

       

      da es jetzt schon sehr spät ist, möchte ich nicht einfach durchrufen. 

       

      Ab wann kann ich dich am besten erreichen? Ich denke am Telefon lässt sich dein Anliegen leichter klären.

       

      Liebe Grüße Natalia W.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      falk2010

      Die Sonderkündigung ist also zu Ende Januar

      Die Sonderkündigung ist also zu Ende Januar
      falk2010
      Die Sonderkündigung ist also zu Ende Januar

      Hatte ich anders verstanden - die ist kurzfristig wirksam, der Umzug steht bald an.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      D.Gruber

      Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.

      Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.

      D.Gruber

      Nein die Sonderkündigung greift bereits zum 1. Oktober. Dann bin ich raus aus dem Vertrag.


      @D.Gruber  und @muc80337_2  Stimmt, hab's falsch gelesen, sorry.

      Trotzdem toi toi toi

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Vielen Dank, ich habe das Problem gestern mit der Hotline klären können, die Sonderkündigung ist bereits vollzogen.

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      Uneingeloggter Nutzer

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