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Gutschrift

8 years ago

Hallo, ich hatte jetzt vom Donnerstag 27.04.2017 bis Heute 02.05.2017 einen Komplettausfall von Telefon, Internet, Entertain. Ich hoffe doch das es da eine gutschrift für gibt die 5 Tage auch Reciever Miete und so. Und wenn an wen muss ich mich wenden falls es hier nicht richtig ist ?

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    • 8 years ago

      dein Anschluss hat gemäß AGB eine Verfügbarkeit von 97%.

       

      Daher gibt es eine Gutschrift in der Regel erst nach einer Ausfallzeit von 11 Tagen (365Tage * 0,03).

       

      Du kannst versuchen über die Hotline eine Gutzschrift aus Kulanz zu erreichen. Wenn dir dies für die 5€ die Wartezeit wert ist.

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      8 years ago

      Stefan ist auch nur ein Kunde, wie ich und du. Eine verbindliche Auskunft kannst du nur von der Telekom selbst erhalten, also nicht gleich aufregen, bevor du nicht weisst, ob es dazu überhaupt einen Grund gibt.

      Stefan ist auch nur ein Kunde, wie ich und du. Eine verbindliche Auskunft kannst du nur von der Telekom selbst erhalten, also nicht gleich aufregen, bevor du nicht weisst, ob es dazu überhaupt einen Grund gibt.

      Stefan ist auch nur ein Kunde, wie ich und du. Eine verbindliche Auskunft kannst du nur von der Telekom selbst erhalten, also nicht gleich aufregen, bevor du nicht weisst, ob es dazu überhaupt einen Grund gibt.


      Stimmt, ich gebe hier aber nach besten Wissen und Gewissen Auskünfte wieder die in gleich gelagerten Fällen so vom Team entscheiden worden sind. Was anders können wir hier,  bei nicht technischen Fragestellungen, nicht tun. Natürlich gibt es immer die (gute) Chance auf Kulanz - das habe ich ja auch explizite geschrieben.

      In der Tat ist die Telekom hier sehr großzügig.

       

      Und  nein, ich nehme hier nicht wieder eine defensive Haltung ein, sondern stelle etwas klar Zwinkernd

       

      Die Frage die sich stellt, ist ob die Leistung hier nicht erbracht wurde, wenn sowieso nur 97% Verfügbarkeit im Jahr vertraglich vereinbart wurde.

      Answer

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      8 years ago

      Gesetzliche Regelungen gehen meist vor vertraglichen Regelungen und per AGB können nicht beliebige Regelungen getroffen werden. Nur weil etwas in den AGB steht ist es noch lange nicht wirksam. Man könnte eine ganze Abhandlung darüber verfassen, welche Rückerstattungsansprüche in solch einem Fall bestehen könnten.

       

      Darum tun die Anbieter gut daran, nicht zu restriktiv zu verfahren, dann kann man das ganze sogar noch als "Kulanz" darstellen und vermeidet gerichtliche Klärungen, die ja in aller Regel zu Gunsten der Endverbraucher ausfallen (sogar zur Frage, ob von Telkos für Papierrechnungen Gebühren verlangt werden dürften, wurde ja bis zum BGH geklagt - und entschieden, dass nicht und dabei ging es gerade einmal um das Briefporto! Formal auch nur um Mobilfunkrechnungen, inzwischen haben aber alle großen Festnetzanbieter wieder kostenfreie Papierrechnungen per Post auf ausdrücklichen Wunsch für Privatkunden im Angebot, um einer offenbar von den Telkos erwarteten, gleichlautenden Entscheidung für Festnetzkunden zuvor zu kommen).

       

      Auch schreibt die Telekom, wenn auch etwas verklausuliert mit dem zusätzlichen Verweis auf die AGB, recht eindeutig, dass sie durchaus anteilige Rückerstattungen vorsieht:

       

      https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/rechnungsinhalt-festnetz/erstattung-bei-stoerung?samChecked=true

       

      Und nochmal, du musst die verschiedenen Bestandteile trennen. Im deutschen Recht gilt das sog. Abstraktions- und Trennungsprinzip. Das Verpflichtungsgeschäft ist erstmal getrennt vom Erfüllungsgeschäft, die Frage der Verfügbarkeit betrifft erstmal nur die Frage, ab wann der Vertrag an sich verletzt wurde und nicht die Abrechnung.  Bevor das ganze in einen BGB-Crashkurs ausartet, belassen wir es dabei, dass der Fragesteller wohl eine Erstattung erwarten kann, wenn er sich an den Kundenservice wendet. Ob  mit "Kulanz" oder nicht begründet kann dem Fragesteller letztlich ja egal sein.

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      8 years ago


      @Tischgerät schrieb:

       

      Dementsprechend schreibt die Telekom, wenn auch etwas verklausuliert mit dem zusätzlichen Verweis auf die AGB, recht eindeutig, dass sie durchaus anteilige Rückerstattungen vorsieht:

       

      https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/rechnungsinhalt-festnetz/erstattung-bei-stoerung?samChecked=true

      Nichts anders habe ich doch geschrieben!

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    • 8 years ago

      Hallo @DeanB,


      DeanB schrieb: Ich hoffe doch das es da eine gutschrift für gibt die 5 Tage auch Reciever Miete und so. Und wenn an wen muss ich mich wenden falls es hier nicht richtig ist ?

      so ein Ausfall ist natürlich ärgerlich, kann aber vorkommen.
      Darf ich Ihnen als Entschuldigung einen Gutschein für unseren Onlineshop anbieten? Vielleicht versöhnt Sie das wieder etwas.


      Grüße Detlev K.

      2

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      8 years ago

      Na ja ist besser als nichts.

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      8 years ago

      Hallo @DeanB,

      wir schicken Ihnen einen Gutschein zu.


      Grüße Detlev K.

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      8 years ago

      Hallo @DeanB,

      wir schicken Ihnen einen Gutschein zu.


      Grüße Detlev K.

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