Grundsatzfrage(n) zu NE4 bei GF:
vor 4 Tagen
Hallo,
bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit
Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.
Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,
gehören diese der Eigentümergemeinschaft.
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.
Oder anders gefragt:
Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und
es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,
kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?
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vor 4 Tagen
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
Hallo,
bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit
Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.
Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,
gehören diese der Eigentümergemeinschaft.
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.
Oder anders gefragt:
Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und
es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,
kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?
Kann mir nicht vorstellen dass ein Leerrohr in den Besitz eines Netzbetreibers übergeht, dem gehört ja nur das Kabel.
Wenn er das Kabel einbetoniert gehört im ja dann auch nicht die Wand/das Haus (überspitz geschrieben)
kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?
Hallo,
bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit
Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.
Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,
gehören diese der Eigentümergemeinschaft.
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.
Oder anders gefragt:
Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und
es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,
kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?
Nach meinem Verständnis her kann er das machen sofern noch genügend Platz ist und es die Bestimmungen erlauben
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vor 4 Tagen
Ich würde sagen, die Leerrohre bleiben immer im Besitz der ETG.
Die erlaubt nur die Durchführung der GF.
Wenn genug Platz ist, kann sie auch einen Zweiten oder Dritten die Nutzung erlauben.
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vor 4 Tagen
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
Hallo,
bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit
Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.
Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,
gehören diese der Eigentümergemeinschaft.
Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?
Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.
NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.
Oder anders gefragt:
Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und
es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,
kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?
Nichts, es gehört nach wie vor dem Eigentümer.
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vor 3 Tagen
Danke an alle, die geantwortet haben.
Die Antworten helfen mir wirklich.
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