Glasfaserausbau an Privatstraße
vor einem Tag
Hallo,
wir haben erfahren, dass die Telekom Ende 2026, Anfang 2027 in unserer Straße Lindenhof in Gettorf mit dem Glasfaserausbau beginnt.
Wir haben in unserer Straße die Besonderheit, dass es sich um eine Privatstraße im Gemeinschaftseigentum handelt, an der 18 Doppelhaushälften bzw. Reihenhausparteien anliegen. Es besteht eine Eigentümergemeinschaft. Wie erfolgt hier der Ausbau des Glasfaseranschluss? Benötigen Sie vorab eine "Genehmigung" (NVGG?) der Eigentümergemeinschaft für den Glasfaserausbau? Oder berufen Sie sich ausschließlich auf den Paragraphen 154 TNG und legen einfach los?
Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen!
Viele Grüße
Tammo Kramer
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vor einem Tag
Die Telekom wird nicht einfach loslegen.
Klärt wirklich vorher ab, ob alle dem zustimmen und regelt das vorab unter euch Eigentümern.
Es braucht nur einer dagegen sein und die Telekom wird euch auslassen.
6
von
vor einem Tag
Schwierig. Es gibt ja ein Gesetz, nach welchem dem Mobilfunk- und Glasfaserausbau ein ,,überragendes öffentliches Interesse,, zugesprochen wird.
Dummerweise wird darin nicht erwähnt, wie es sich bei Privatstraßen verhält.
Muss ich da solange warten, bis die Straße soweit runtergeritten ist, dass eine Sanierung dringend erforderlich ist. ?
von
vor einem Tag
@*Paz Vizsla* sind das aktuelle eigene Erfahrungen? Ich habe verstanden, dass seit diesem Jahr laut Paragraph 134 TKG Wohnungseigentümer gar nicht widersprechen können...
von
vor einem Tag
Wohnungseigentümer !!!
Da halten sich die Eingriffe in argen Grenzen. Bei einer ganzen Straße sind die Arbeiten sehr umfangreich.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Hallo @Anonym1981,
ich muss ehrlich sagen, dass ich die Rechtslage bei einer Privatstraße (und wie diese gesetzlich gehandhabt wird) nicht vollumfänglich einschätzen kann. Der Erfahrung unserer Community-Guides werde ich hier nicht widersprechen.
Von all dem abgesehen, habe ich jedoch gerade mal geschaut und konnte bestätigen, dass an der Adresse laut unserem System bereits dem Glasfaserausbau zugestimmt wurde. Das sieht - zumindest für diese beispielhaft genommene Adresse - so aus, als wären die nötigen Punkte hier bereits geklärt.
Gerne kann ich das auch noch telefonisch mit Ihnen besprechen. Hinterlegen Sie dafür bitte einmal hier in Ihrem Profil eine Rufnummer, unter der ich Sie erreichen kann.
Viele Grüße
Jonas
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von
vor einem Tag
Jonas, das ist bei einer Privatstraße recht egal. Wenn ein Kunde unter seiner Hausnummer eine Zustimmung erteilt hat betrifft das aber nicht alle anderen Eigentümer der Gebäude an der Privatstraße. Das ist wie bei einer Eigentumswohnung. Hast du alle Anlieger geprüft ob sie zugestimmt haben für die Bauarbeiten in der Straße? Sagt einer "NEIN" wird da kein Bagger anrollen.
von
vor einem Tag
Ja, wir als Anwohner an der Adresse (wieso wird die hier von euch überhaupt öffentlich gepostet?) haben dem Glasfaserausbau zugestimmt. Wie @*Paz Vizsla* aber richtig vermutet, haben (noch) nicht alle Teileigentümer der Privatstraße zugestimmt bzw. es gibt keinen Beschluss hierzu der Eigentümergemeinschaft. Wie ich bereits geschrieben habe, verstehe ich es rechtlich so - und darauf haben sich die Kollegen der Telekom auch berufen-, dass seit Anfang 2026 ein Eigentümer rechtlich und theoretisch dem Ausbau nicht mehr widersprechen kann (§ 134 TKG ). Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.
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von
vor einem Tag
Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.
Ja, wir als Anwohner an der Adresse (wieso wird die hier von euch überhaupt öffentlich gepostet?) haben dem Glasfaserausbau zugestimmt. Wie @*Paz Vizsla* aber richtig vermutet, haben (noch) nicht alle Teileigentümer der Privatstraße zugestimmt bzw. es gibt keinen Beschluss hierzu der Eigentümergemeinschaft. Wie ich bereits geschrieben habe, verstehe ich es rechtlich so - und darauf haben sich die Kollegen der Telekom auch berufen-, dass seit Anfang 2026 ein Eigentümer rechtlich und theoretisch dem Ausbau nicht mehr widersprechen kann (§ 134 TKG ). Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.
Sehe es mal von der Seite: ein Sandkorn reicht und die Uhr steht still, wenn einer nicht will, dass seine Private Straße beschädigt wird, dann wird sich Telekom nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, denn solange gestritten wird, ruht auch die Baustelle.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
@Sören G. in den Spoilern müsstest du die Adresse auch noch aktualisieren
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von
vor einem Tag
Vielen Dank für das entfernen der Adresse!
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von
vor einem Tag
@Smart-und-Clever
das glaube ich ja auch, nur ist es eben so, dass jeder von der Telekom, mit dem bisher dazu gesprochen habe, steif und fest was anderes behauptet, ganz nach dem Motto, egal was die Eigentümer entscheiden, ausgebaut wird trotzdem.
Nur ist bei allem, was man nachlesen kann immer Gemeinschaftseigentum gleich Mehrfamilienhaus und es wird nie das Thema Privatstraße behandelt...
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von