Glasfaser WEG: Eigentümerzustimmung vorhanden – Ausbau trotzdem auf unbestimmte Zeit eingestellt
vor 2 Monaten
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
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vor 2 Monaten
Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
@RSP26
einfach das Feld weitere Informationen im Profil nutzen 👍
Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann:
Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.
Beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst Du über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" an den richtigen Punkt " Kundendaten für den Kundenservice".
Beispiel:
Sollte keine Kundennummer vorhanden sein, alternativ z. B. 1234567890 verwenden 💡
Unter Handynummer bitte eine aktuell erreichbare Rufnummer hinterlegen.
Unter "weitere Informationen" ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt.
(Das Zeitfenster sollte möglichst mindestens eine Stunde groß sein)
Halte für den Rückruf der Teamies bitte zur Authentifikation IBAN (letzte sechs Stellen) und Kundennummer bereit.
Sorge dafür das Anrufe von der 0800 330 1000 dich erreichen können 👍
Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten
Gruß
Waage1969
P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!
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vor 2 Monaten
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
@RSP26 : Das kann zum Beispiel wie in "meinem Fall" ein Trassenfehler sein, sprich, dass das Glasfaser-Kabel nicht eingeblasen werden kann.
Inzwischen ist für mein 48er WEG Haus der Trassenfehler seit mehr als zwei Wochen behoben und das GF-Kabel eingeblasen. Bis Donnerstag dieser Woche gabe es noch keine Aktualisierung im GF-Portal. Und seit gestern habe ich keinen Zugriff mehr auf das GF-Portal, unterschiedliche Browser liefern die gleiche Fehlermeldung.
Hast Du aktuell Zugriff auf das Portal?
Gruß Ulrich
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von
vor 2 Monaten
Zugriff auf das Portal hatte ich bis jetzt immer.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Ja, umfasst beides.
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, wurde bei der Begehung alles besprochen
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, die sehen nur was du im Portal siehst.
Gehe einfach in den Technikraum und schau ob die orangene Speedpipe schon reinschmult.
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann den Tiefbauer betreffen der Konkurs gegangen ist, fehlende Tiefbaugenehmigungen, Besonderheiten bei der Kampfmittelauswertung.
st im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Wurde alles mit der Zustimmung bei Punkt 1 und 2 gewährt.
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann nur die Zeit mit sich bringen, gibt keine STellen wo man drängeln kann. Klingt doof, ist aber so. Grad Berlin macht da immer wieder Probleme mit den Bauverhinderungen. Man muss sich nur die Baustellen anschauen die seit Jahren gleich aussehen.
2
von
vor 2 Monaten
@*Paz Vizsla*
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, wurde bei der Begehung alles besprochen
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Ja, umfasst beides.
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, wurde bei der Begehung alles besprochen
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, die sehen nur was du im Portal siehst.
Gehe einfach in den Technikraum und schau ob die orangene Speedpipe schon reinschmult.
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann den Tiefbauer betreffen der Konkurs gegangen ist, fehlende Tiefbaugenehmigungen, Besonderheiten bei der Kampfmittelauswertung.
st im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Wurde alles mit der Zustimmung bei Punkt 1 und 2 gewährt.
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann nur die Zeit mit sich bringen, gibt keine STellen wo man drängeln kann. Klingt doof, ist aber so. Grad Berlin macht da immer wieder Probleme mit den Bauverhinderungen. Man muss sich nur die Baustellen anschauen die seit Jahren gleich aussehen.
Nein, das Auskundungsprotokoll wird dann bei dem Feld Zustimmung mit dem Punkt "Eigentümergemeinschaft" abgeschlossen.
Der Auftrag dazu wird dann nicht abgeschlossen, sondern landet beim Innendienst im Arbeitsvorrat, der sich dann mit dem Gebäudeverantwortlichen in Verbindung setzt. Meist ist das die Hausverwaltung oder wer auch immer im Glasfaserprotal als Gebäudeverantwortlicher eingetragen ist.
Die Eigentümergemeinschaft muss dann dem Weg, wie die NE4 verlegt werden sollen extra zustimmen.
@RSP26
"Bauverhindernde Gründe" ist jede Verzögerung beim FTTH -Bau.
Selbst ein erkrankter Mitarbeiter der FNES führt zu dieser Meldung.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde.
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das finde ich mehr als schräg.
Wer ist denn der andere Anbieter?
Wahrscheinlich irgendein schwindliger Kabelnetzbetreiber.
von
vor 2 Monaten
Das finde ich mehr als schräg.
Wer ist denn der andere Anbieter?
Wahrscheinlich irgendein schwindliger Kabelnetzbetreiber.
@*Paz Vizsla*
Nein, das Auskundungsprotokoll wird dann bei dem Feld Zustimmung mit dem Punkt "Eigentümergemeinschaft" abgeschlossen.
Der Auftrag dazu wird dann nicht abgeschlossen, sondern landet beim Innendienst im Arbeitsvorrat, der sich dann mit dem Gebäudeverantwortlichen in Verbindung setzt. Meist ist das die Hausverwaltung oder wer auch immer im Glasfaserprotal als Gebäudeverantwortlicher eingetragen ist.
Die Eigentümergemeinschaft muss dann dem Weg, wie die NE4 verlegt werden sollen extra zustimmen.
@RSP26
"Bauverhindernde Gründe" ist jede Verzögerung beim FTTH -Bau.
Selbst ein erkrankter Mitarbeiter der FNES führt zu dieser Meldung.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde.
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das finde ich mehr als schräg.
Wer ist denn der andere Anbieter?
Wahrscheinlich irgendein schwindliger Kabelnetzbetreiber.
Wohl Koax und blos nichts bautechnisch verändern an Leitungswegen.
Der Auftrag dazu wird dann nicht abgeschlossen, sondern landet beim Innendienst im Arbeitsvorrat, der sich dann mit dem Gebäudeverantwortlichen in Verbindung setzt.
@*Paz Vizsla*
Nein, das Auskundungsprotokoll wird dann bei dem Feld Zustimmung mit dem Punkt "Eigentümergemeinschaft" abgeschlossen.
Der Auftrag dazu wird dann nicht abgeschlossen, sondern landet beim Innendienst im Arbeitsvorrat, der sich dann mit dem Gebäudeverantwortlichen in Verbindung setzt. Meist ist das die Hausverwaltung oder wer auch immer im Glasfaserprotal als Gebäudeverantwortlicher eingetragen ist.
Die Eigentümergemeinschaft muss dann dem Weg, wie die NE4 verlegt werden sollen extra zustimmen.
@RSP26
"Bauverhindernde Gründe" ist jede Verzögerung beim FTTH -Bau.
Selbst ein erkrankter Mitarbeiter der FNES führt zu dieser Meldung.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde.
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das finde ich mehr als schräg.
Wer ist denn der andere Anbieter?
Wahrscheinlich irgendein schwindliger Kabelnetzbetreiber.
Und hier weis niemand durch das Hick Hack mit der Verantwortung was dort alles passiert ist oder nicht.
PS: EIn Grund mehr niemals nicht eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Gehe einfach in den Technikraum und schau ob die orangene Speedpipe schon reinschmult.
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Ja, umfasst beides.
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, wurde bei der Begehung alles besprochen
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Nein, die sehen nur was du im Portal siehst.
Gehe einfach in den Technikraum und schau ob die orangene Speedpipe schon reinschmult.
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann den Tiefbauer betreffen der Konkurs gegangen ist, fehlende Tiefbaugenehmigungen, Besonderheiten bei der Kampfmittelauswertung.
st im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Wurde alles mit der Zustimmung bei Punkt 1 und 2 gewährt.
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Hallo zusammen,
ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG in Berlin und habe im Sommer 2026 einen Telekom-Glasfasertarif beauftragt. Bei der weiteren Klärung bin ich auf widersprüchliche Informationen gestoßen.
Nach telefonischer Auskunft der Eigentümer-Hotline werden die Hausverwaltung und eine dortige Mitarbeiterin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen geführt. Die Verwaltung erklärte mir dagegen schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Terminabstimmungen oder Arbeiten der Telekom bekannt; entsprechende Unterlagen lägen ihr nicht vor. Gleichzeitig benannte sie zwei Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort.
Zuvor war aus dem Verwaltungsbeirat ein Schreiben an die Bewohner verteilt worden, in dem vom Abschluss eigener Telekom-Verträge abgeraten und auf die vorhandene Versorgung durch einen anderen Anbieter verwiesen wurde. Zugleich wurde ausdrücklich darum gebeten, das betreffende Beiratsmitglied zu informieren, falls dennoch ein Telekom-Vertrag geschlossen wurde.
Im Telekom-Glasfaserportal werden für das Gebäude folgende Schritte angezeigt:
Begehung beziehungsweise Besichtigung Ende 2024; Abschlussrückmeldung weiterhin offen,
Eigentümerzustimmung im Herbst 2025 erteilt,
Leerrohre bis in das Gebäude beziehungsweise Hausstich im Frühjahr 2026 abgeschlossen,
fünf Tage nach meiner Bestellung wurde der weitere Ausbau wegen „bauverhindernder Gründe“ auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Ob zwischen meiner Bestellung und der fünf Tage später eingetragenen Statusänderung ein Zusammenhang besteht, kann ich nicht beurteilen. Die zeitliche Nähe erscheint mir jedoch auffällig, zumal ausdrücklich um Mitteilung eines Vertragsabschlusses gebeten worden war. Nachdem ich die Verwaltung über die bei der Telekom hinterlegte Rolle ihrer Mitarbeiterin informiert hatte, erhielt ich trotz Nachfrage keine weitere Sachauskunft.
In der mir vorliegenden vollständigen Beschlusssammlung der WEG findet sich kein Beschluss zum Telekom- oder Glasfaserausbau.
Die Eigentümer-Hotline konnte mir zuletzt nicht verbindlich bestätigen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich ausgeführt wurde. Es könne sich möglicherweise auch lediglich um eine Statusmeldung des Ausbaupartners handeln.
Ebenso konnte die Hotline nicht feststellen, ob die „bauverhindernden Gründe“ ausschließlich dieses Objekt oder das gesamte Ausbaugebiet betreffen. Auch zur konkreten Art des Hindernisses konnte mir keine Auskunft erteilt werden.
Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:
Was umfasst der Portalstatus „Eigentümerzustimmung erteilt“ bei einer WEG üblicherweise? Betrifft er nur den Hausanschluss oder auch die hausinterne Glasfaserverkabelung bis zu den Wohnungen (Netzebene 4/ NE4 )?
Ist für die NE4 nach einer Begehung noch eine gesonderte Zustimmung zur Leitungsführung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich?
Kann das Telekom-hilft-Team erkennen, ob der angezeigte Hausstich tatsächlich als ausgeführt nachgewiesen ist oder lediglich als Statusmeldung im System steht?
Warum wurde der weitere Ausbau auf unbestimmte Zeit eingestellt? Sind die „bauverhindernden Gründe“ objektbezogen oder betreffen sie das gesamte Ausbaugebiet?
Ist im System erkennbar, ob derzeit eine Rückmeldung, Terminvereinbarung, Zugangsgewährung oder sonstige Mitwirkung der Eigentümerseite beziehungsweise der hinterlegten Objektkontaktperson aussteht?
Welche konkrete Handlung welcher Stelle wäre gegebenenfalls erforderlich, damit der Ausbau wieder aufgenommen werden kann?
Ich selbst befürworte den vollständigen FTTH -Ausbau und möchte verstehen, ob aufseiten der WEG überhaupt noch etwas veranlasst werden muss. Falls das Telekom-hilft-Team den konkreten Objektvorgang prüfen kann, kann ich meine Auftrags- und Kontaktdaten selbstverständlich im nichtöffentlichen Profil hinterlegen.
Vielen Dank für Einschätzungen und vergleichbare Erfahrungen.
Das kann nur die Zeit mit sich bringen, gibt keine STellen wo man drängeln kann. Klingt doof, ist aber so. Grad Berlin macht da immer wieder Probleme mit den Bauverhinderungen. Man muss sich nur die Baustellen anschauen die seit Jahren gleich aussehen.
@RSP26 : Sieht bei uns inkl. GF-Kabel so aus:
Gruß Ulrich
1
von
vor 2 Monaten
Dann muss @RSP26 mal auf die Suche gehen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Hallo und guten Tag @RSP26,
schön, dass Sie mit dem Anliegen zu uns gekommen sind. 🙂
Echt schade und ärgerlich, dass sich der Ausbau so in die Länge zieht und diverse Hürden überwunden werden müssen. 🙁
Anhand der gespeicherten Daten habe ich einen kurzen Blick auf den Ausbaustatus geworfen und kann zu Ihrer vierten Frage Folgendes sagen:
5
von
vor 2 Monaten
Hallo zurück @RSP26.
Wir melden uns dann gerne morgen Vormittag zurück. Ansonsten Montag. 🙂
Schöne Grüße
Ina
von
vor 2 Monaten
Guten Morgen Ina B.,
vielen Dank für den heutigen Rückruf von Timo und das ausführliche Gespräch.
Damit die erhaltenen Informationen für mich nachvollziehbar festgehalten sind, habe ich Ihre Auskunft folgendermaßen verstanden:
Die Hausverwaltung und zwei dortige Mitarbeiterin sind weiterhin als objektbezogene Ansprechpartnerinnen hinterlegt.
Aufseiten des Gebäudes ist derzeit weder ein Widerspruch noch eine verweigerte Mitwirkung oder Zugangsgewährung vermerkt.
Die erforderlichen Zustimmungen für den Gebäudeanschluss und die hausinterne Versorgung – NE3 und NE4 – liegen nach dem Systemstatus vor.
Eine Begehung soll im Herbst 2024 stattgefunden haben.
Die gegenwärtige Bauverzögerung beruht auf einem noch nicht durchgängig fertiggestellten Leitungsweg/Trasse.
Der Hausstich wird im System als fertiggestellt geführt; Fotos oder sonstige Ausführungsnachweise waren für Sie jedoch nicht einsehbar.
In welcher konkreten Form die Eigentümerzustimmung beziehungsweise eine mögliche NVGG vorliegt und von wem sie abgegeben wurde, ließ sich im Gespräch nicht feststellen.
Sollte ich einen Punkt missverstanden oder unzutreffend wiedergegeben haben, bitte ich um kurze Korrektur.
Nochmals vielen Dank für die tolle Unterstützung.
0
von
vor 2 Monaten
Die Punkte hast du gut zusammengefasst. 🙏 Sollte für die Hausverwaltung bei Thema Zustimmung etwas unklar sein, kann sich diese auch an unsere Eigentümerhotline unter 0800 330 4174 oder glasfaser.eigentuemer@telekom.de wenden. 👍
Viele Grüße
Timur
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Vielen Dank, @Hubert Eder, für die ausführliche und für mich sehr interessante Erläuterung. Wenn ich Sie richtig verstehe, kann trotz der im Portal angezeigten Eigentümerzustimmung nach der Auskundung noch eine gesonderte Zustimmung der WEG zur konkreten NE4 -Leitungsführung erforderlich sein. Der Vorgang könnte bis dahin beim Innendienst liegen, der sich an die hinterlegte Gebäudeverantwortliche wenden müsste. Gerade angesichts der bei uns noch offenen Abschlussrückmeldung zur Begehung ist dieser Hinweis sehr hilfreich.
Bei dem anderen Anbieter sollte es sich tatsächlich um Vodafone handeln. Als ich hierzu nachfragte, konnte mir allerdings weder ein konkretes Angebot noch eine nähere technische Planung genannt oder vorgelegt werden. Die vorhandene Vodafone-Versorgung wurde in dem Schreiben lediglich als gleichwertige Alternative zum geplanten Telekom-Ausbau dargestellt.
Vielen Dank auch an @Paz Vizsla für die ergänzenden Hinweise.
4
von
vor 2 Monaten
@Hubert Eder
Das ist mir grundsätzlich klar – gerade deshalb hat dieses Schreiben für mich von Anfang an kaum einen sachlichen Sinn ergeben. Auf mich wirkt es eher so, als sollten interessierte Eigentümer davon abgehalten werden, die gegenwärtige Ausbaugelegenheit der Telekom zu nutzen.
Ich bin erst seit relativ kurzer Zeit Eigentümer und nach meinem bisherigen Eindruck der Einzige, der den FTTH -Ausbau ausdrücklich voranbringen möchte. Da im Gebäude offenbar keine geeigneten Reserverohre vorhanden sind, wären für die NE4 vermutlich Bohrungen und eine neue Leitungsführung im gemeinschaftlichen Hausflur erforderlich. Genau solche baulichen Veränderungen möchten andere Eigentümer möglicherweise vermeiden.
Deshalb versuche ich derzeit, einen weitgehend undokumentierten Vorgang zu rekonstruieren. Die Verwaltung erklärte mir schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Termine, Arbeiten oder Unterlagen der Telekom bekannt. Gleichzeitig benannte sie ausgerechnet die beiden Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort. Eines dieser Beiratsmitglieder hatte das erwähnte Schreiben nach außen offenbar als Privatperson verteilt.
Noch widersprüchlicher ist, dass mir die Telekom-Eigentümer-Hotline bei einem zweiten Gespräch eine Mitarbeiterin der Verwaltung als hinterlegte objektbezogene Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit der Eigentümerzustimmung nannte. Nachdem ich die Verwaltung darüber informiert hatte, erhielt ich keine weitere Antwort mehr.
Ihre Erläuterung zum möglichen offenen NE4 -Arbeitsvorgang beim Innendienst ist deshalb für mich besonders interessant. Sie könnte erklären, an welcher Stelle der Vorgang zwischen Telekom, Verwaltung und den informell auftretenden Ansprechpartnern hängen geblieben ist.
Vielen Dank nochmals für Ihre aufschlussreichen Hinweise.
0
von
vor 2 Monaten
@RSP26
Da im Gebäude offenbar keine geeigneten Reserverohre vorhanden sind, wären für die NE4 vermutlich Bohrungen und eine neue Leitungsführung im gemeinschaftlichen Hausflur erforderlich.
@Hubert Eder
Das ist mir grundsätzlich klar – gerade deshalb hat dieses Schreiben für mich von Anfang an kaum einen sachlichen Sinn ergeben. Auf mich wirkt es eher so, als sollten interessierte Eigentümer davon abgehalten werden, die gegenwärtige Ausbaugelegenheit der Telekom zu nutzen.
Ich bin erst seit relativ kurzer Zeit Eigentümer und nach meinem bisherigen Eindruck der Einzige, der den FTTH -Ausbau ausdrücklich voranbringen möchte. Da im Gebäude offenbar keine geeigneten Reserverohre vorhanden sind, wären für die NE4 vermutlich Bohrungen und eine neue Leitungsführung im gemeinschaftlichen Hausflur erforderlich. Genau solche baulichen Veränderungen möchten andere Eigentümer möglicherweise vermeiden.
Deshalb versuche ich derzeit, einen weitgehend undokumentierten Vorgang zu rekonstruieren. Die Verwaltung erklärte mir schriftlich, ihr seien weder eine Eigentümerzustimmung noch Kontakte, Termine, Arbeiten oder Unterlagen der Telekom bekannt. Gleichzeitig benannte sie ausgerechnet die beiden Mitglieder des Verwaltungsbeirats als bisherige Ansprechpartner vor Ort. Eines dieser Beiratsmitglieder hatte das erwähnte Schreiben nach außen offenbar als Privatperson verteilt.
Noch widersprüchlicher ist, dass mir die Telekom-Eigentümer-Hotline bei einem zweiten Gespräch eine Mitarbeiterin der Verwaltung als hinterlegte objektbezogene Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit der Eigentümerzustimmung nannte. Nachdem ich die Verwaltung darüber informiert hatte, erhielt ich keine weitere Antwort mehr.
Ihre Erläuterung zum möglichen offenen NE4 -Arbeitsvorgang beim Innendienst ist deshalb für mich besonders interessant. Sie könnte erklären, an welcher Stelle der Vorgang zwischen Telekom, Verwaltung und den informell auftretenden Ansprechpartnern hängen geblieben ist.
Vielen Dank nochmals für Ihre aufschlussreichen Hinweise.
Es braucht keine Reserverohre. Im Regelfall werden die vorhandenen Rohre für die Telefonleitungen verwendet.
Die Glasfaserinnenleitungen sind nur 2,5 - 3 mm dick. Die lassen sich auch in belegten Rohren noch durchziehen. Notfalls auch durch die Rohre der Koaxleitungen.
Selbst Du das Treppenhaus ist die Installation unauffällig. Ich weiß nicht, was sich die Leute immer für riesige Metallkanäle vorstellen. Die Metallkanäle, die die Telekom verbaut sind 16x16 mm groß und für eine Bohrung in die Wohnung reicht ein 6 mm Loch.
von
vor 2 Monaten
Vielen Dank für das angenehme Gespräch vorhin. 🙏
Wie besprochen, liegt die Zustimmung für die NE3 und NE4 seitens der Hausverwaltung seit Oktober 2025 vor. 🙂 Ein Auskundung innerhalb des Gebäudes ist dem bereits vorausgegangen. Aktuell verzögert sich der Ausbau, da die Trasse zum Gebäude nicht durchgängig ist und somit die Glasfaser nicht eingeblasen werden kann.
Viele Grüße
Timur
Uneingeloggter Nutzer
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