Geltendmachung von Schadensersatz und Rückerstattung wegen nicht stabiler Bereitstellung der 100 Mbit/s-Leitung

11 days ago

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29. August 2025 habe ich Ihnen bereits ein ausführliches Schreiben mit einer 14-tägigen Fristsetzung zukommen lassen, in dem ich die anhaltenden und gravierenden Mängel an meinem Anschluss (Instabilität, Verbindungsabbrüche, Ping-Spikes, unrechtmäßige Drosselung) dargelegt und meine Ansprüche erläutert habe.

Trotz mehrfacher Anrufe und meiner ausdrücklichen Bitte um eine schriftliche Rückmeldung habe ich bis heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Dies ist nicht akzeptabel und verstößt gegen Ihre vertraglichen Pflichten sowie Ihre Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz.

Die Probleme bestehen weiterhin unverändert fort. Selbst über eine direkte LAN-Verbindung treten massive Ping-Spikes auf, die den Anschluss für Echtzeitanwendungen vollständig unbrauchbar machen.

Daher setze ich Ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, also bis spätestens 29. September 2025, um mir:

  1. eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen und

  2. eine konkrete Lösung für sämtliche genannten Probleme (Instabilität, Abbrüche, Ping-Spikes, Drosselung) verbindlich zu benennen.

Sollte auch innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Parallel dazu werde ich die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit füge ich unten mein ursprüngliches Schreiben vom 29. August 2025 im Wortlaut bei.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

den oben genannten Vertrag habe ich ausschließlich deshalb abgeschlossen, weil mir Ihrerseits eine 100 Mbit/s-Leitung zugesichert wurde. Diese Geschwindigkeit sollte nach Ihrer Darstellung an meinem Anschluss stabil nutzbar sein.

Tatsächlich ist seit Vertragsbeginn – nunmehr seit rund drei Jahren – das Gegenteil der Fall: Die Leitung erreicht zwar in Messungen die zugesagte Geschwindigkeit, ist jedoch dauerhaft instabil und fällt regelmäßig aus. Damit war die Leistung in der Praxis zu keinem Zeitpunkt verlässlich nutzbar.

Hinzu kommt, dass ich die Störungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg immer wieder gemeldet habe. Es gab zahlreiche Tickets, Technikertermine, E-Mails und Telefonate. Dennoch wurden die Vorgänge regelmäßig als „abgeschlossen“ markiert, obwohl die Abbrüche unverändert weiterbestanden. Ich musste den Störungen somit fortlaufend hinterherlaufen, ohne dass eine endgültige Lösung geschaffen wurde. Sämtliche Nachweise (Technikerberichte, E-Mails, Ticketnummern) liegen sowohl mir als auch Ihnen vor.

Besonders gravierend ist, dass ich festgestellt habe, dass die Leitung vor wenigen Tagen einseitig gedrosselt wurde, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ein solcher Eingriff stellt eine weitere erhebliche Vertragsverletzung dar. Zudem bestehen die von mir bereits vor rund einem halben Jahr angemerkten extremen Ping-Spikes weiterhin fort (regelmäßige Sprünge von ca. 20 ms auf 40 ms, 60 ms bis über 100 ms). Damit ist die Verbindung für Echtzeitanwendungen wie Online-Spiele oder Videokonferenzen praktisch unbrauchbar.

Um eine hausinterne Ursache auszuschließen, habe ich auf eigene Kosten die Innenhausverkabelung erneuern lassen, was ebenfalls keine Besserung brachte. Damit ist eindeutig belegt, dass die Ursache nicht in meiner Verantwortung liegt, sondern bei Ihnen.

Aufgrund dieser Umstände mache ich folgende Ansprüche geltend:

Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB i.V.m. § 57 TKG


Da mir eine stabile 100 Mbit/s-Leitung zugesichert, aber nie erbracht wurde, fordere ich die Rückerstattung eines angemessenen Teils der Entgelte für die letzten drei Jahre.

Rückerstattung nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)


Ich habe für eine stabile 100 Mbit/s-Leitung gezahlt, erhalten habe ich jedoch nur eine faktisch nutzbare Leistung im Umfang einer

 50 Mbit/s-Leitung mit erheblichen Ausfällen und Drosselungen.

Zukünftige Minderung


Bis zur endgültigen Klärung erkläre ich die Minderung des monatlichen Entgelts um [z. B. 50 %], da mir die vertragsgemäße

Nutzung nicht möglich ist (§ 57 Abs. 4 TKG ).

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, mir eine schriftliche Stellungnahme sowie eine konkrete Lösung zu übermitteln. Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden und meine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

148

0

45

    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...
    Loading...

    Popular tags last 7 days

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...