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ganzen anschluss inkl. internet festnetz vertrag & rufnummer umziehen (frage)
4 years ago
hallo,
ich habe vor paar stunden mitn umzugs hotline telefonisch geredet das ich den ganzen anschluss ab 1 april in eine neue wohnung 1zu1 gem. telekommunikationsgesetz umziehen möchte, mir wurde gesagt das es kein problem wäre, mir wurde ebenfalls bestätigt das ich mich um kein zettelkram kümmern müsse bzw. meldeschein bräuchte usw. nun steht ja etwas dazu im kundencenter unter auftragsstatus, könnte bitte ein telekom mitarbeiter von hier bestätigen das mein anschluss 1zu1 gem telekommunikationsgesetz am 1 april von der alten wohnung auf die neue umgezogen wird und es sich nicht um ein neuvertrag handelt?
vielen dank im voraus
MfG
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3 years ago
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4 years ago
Da die Daten schon hinterlegt waren, konnte ich mir das einmal anschauen.
Es wurde ein Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz) eingestellt, sodass der identische Vertrag mit an die neue Adresse übernommen wird. Sowie die Rufnummern + E-Mail Adresse. Diese ist ja hinter der Zugangsnummer hinterlegt und somit bleibt diese ebenfalls identisch. Sollte Dich die Umzugsbestätigung noch nicht erreicht haben, so wird dies noch passieren. Im System ist sie auf jeden Fall erzeugt und auch ersichtlich. Sollte das nicht klappen, dann gerne noch mal melden. Wir können diese auch nach einem Telefonat aufgrund der Legitimation separat per E-Mail schicken.
Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Anne W.
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4 years ago
nur an der neuen Wohnung ist am 1. April die Anwesenheit für den Techniker nötig.
Gruß
Jürgen Wo.
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4 years ago
hallo @Jürgen Wo.
danke für die rückmeldung, eine letzte frage hätte ich noch, am 1 april, wird im kundencenter die neue adresse automatisch geändert seitens der telekom?
MfG
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4 years ago
richtig, am Tag der Umschaltung ändert sich die Adresse auf die Neue und sollte somit korrekt angezeigt werden.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Andrea B.
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Accepted Solution
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4 years ago
nur an der neuen Wohnung ist am 1. April die Anwesenheit für den Techniker nötig.
Gruß
Jürgen Wo.
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