Gelöst

Ferienwohnung mit WLAN versorgen

vor 7 Jahren

Hallo.

Ich habe einen Telekom DSL Anschluß und versorge mit diesem auch die Zimmer über meiner Wohnung (Tochter) über WLAN.

Da diese Zimmer zu einer Ferienwohnung umgebaut werden und somit auch fremde Personen das WLAN mit nutzen sollen, stellt sich für mich die folgende Frage :

Wie kann ich WLAN anbieten und gleichzeitig sicher sein, daß ich keine Schwierigkeiten durch die Nutzung der Mieter bekomme ?

MfG.

N.S.

2579

6

    • vor 7 Jahren

      @Norbert 67 Eigentlich wurde die WLAN Störehaftung ja abgeschafft, dennoch ist man immer noch für solche Sachen verantwortlich. Das Beste wäre die Nutzer per Zettel / Mail darauf hinzuweisen, dass sie alles auf ihre Gefahr machen, dann bist du raus. Allerdings brauchst du für die Versorgung der Fereinwohnung ein eigenes Subnetz, sodass die Gäste nicht auf deine Geräte zugreifen können. Auf der FritzBox gibt es dafür ein Gastzugang über einen bestimmten LAN Port, an den du dann die WLAN Accesspoints anschließen kannst.

      4

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Setz dich mit den Leuten von Freifunk auseinander. 

      Schreib denen eine Mail, in der Regel bekommt von für 30 bis 50€ einen Router von denen. 

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      FelixKruemel

      Das Beste wäre die Nutzer per Zettel / Mail darauf hinzuweisen, dass sie alles auf ihre Gefahr machen, dann bist du raus.

       

      Das Beste wäre die Nutzer per Zettel / Mail darauf hinzuweisen, dass sie alles auf ihre Gefahr machen, dann bist du raus.

      FelixKruemel

       

      Das Beste wäre die Nutzer per Zettel / Mail darauf hinzuweisen, dass sie alles auf ihre Gefahr machen, dann bist du raus.


      Das glaubst du doch selber nicht, dass ein Zettel oder eine Mail da was bewirkt.

      Vielleicht vor Gericht in der letzten Instanz.

      Zunächst mal wird aber gegebenenfalls der Abmahner auf dich als Anschlussinhaber zukommen, und dich in die Pflicht nehmen.

       

       

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @KäseblümchenAber im Prinzip machen das ja öffentliche Netzwerke auch nicht anders. Man wird vorher aufgefordert die Nutzungsbedingungen u akzeptieren und kann surfen. Kein Mensch ließt sich im übrigen die Bedingungen durch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Norbert 67

       

      Um komplett aus der Störerhaftung raus zu sein, bleibt nur so etwas wie Hotspot Plug&Play, Freifunk oder eine Hardwarelösung, wie sie z.B. in Hotels eingesetzt wird.

      Du kannst dich aber z.B. auch auf WlanToGo beschränken, was aber ggf. dann für den Nutzer kostenpflichtig ist, wenn er selbst das nicht anbietet bzw. in seinem Telekomtarif enthalten hat.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      in  

      343

      0

      7

      Gelöst

      vor 4 Jahren

      in  

      390

      0

      2

      Gelöst

      in  

      246

      0

      2