Gelöst

fehlende Kündigungsbestätigung

vor 4 Jahren

Hallo,

ich habe meinen Festnetzanschluss gekündigt und benötige zur Rufnummernportierung dringende die Kündigungsbestätigung, die angeblich am 2.3.2021 versendet wurde. Anrufe und chats brachten leider bisher nur leere Versprechungen, es ist nach wie vor nichts angekommen. Was kann ich tun damit es endlich klappt?

Danke!

212

10

    • vor 4 Jahren

      Was du getan hast, ist falsch.

       

      Der neue Anbieter muss kündigen.

      Der neue Anbieter regelt die Portierung.

      Der neue Anbieter braucht dafür KEINE Kündigungsbestätigung. Schließlich kündigt ja er erst den Vertrag.

      8

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Kugic sry überlsens Fröhlich

      asche über mein haupt!

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @ka7 

      Die Grundaussage bleibt:

       

      Dein neuer Anbieter muss sich kümmern.

      Dies ist von der Bundesnetzagentur so vorgesehen.

      Auch brauch er keine Kündigungsbestätigung von dir. Die kann er eh nirgendwo einreichen.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Das stimmt so leider nicht. Ich habe nun gerade einen netten Kollegen auf der Hotline erreicht, der hat mir die Bestätigung sofort per Mail gesendet. Der Anbieter der die Nummer in einen bestehen Vertrag übernimmt (in diesem Fall 1&1)  braucht lediglich eine Verzichtserklärung und den genauen Termin der Kündigung (dafür die Kündigungsbestätigung) und führt die Portierung dann durch. Beide Seiten haben mir das gerade so nochmals bestätigt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Das stimmt so leider nicht. Ich habe nun gerade einen netten Kollegen auf der Hotline erreicht, der hat mir die Bestätigung sofort per Mail gesendet. Der Anbieter der die Nummer in einen bestehen Vertrag übernimmt (in diesem Fall 1&1)  braucht lediglich eine Verzichtserklärung und den genauen Termin der Kündigung (dafür die Kündigungsbestätigung) und führt die Portierung dann durch. Beide Seiten haben mir das gerade so nochmals bestätigt.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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