Entfernung eines ungenutzen Holzmastes der Telekom auf meinem Grundstück

vor 2 Stunden

Auf meinem Grundstück befindet sich ein Holzmast Ihres Unternehmens. Nach eingehender Prüfung und Rücksprache steht fest, dass dieser Mast sowie die dazugehörige oberirdische Linienführung seit längerer Zeit nicht mehr aktiv genutzt werden (alle bisherigen Nutzer, mit mir waren es 2, haben bereits Glasfaseranschluss). Es werden darüber weder mein eigenes Gebäude noch umliegende Nachbargrundstücke versorgt. Zudem scheint der Mast auch schon morsch zu sein, da er schief steht.

Auf der entsprechenden Fläche ist ab 30.11.2026 die Errichtung eines Doppelcarports geplant.  Die konkrete Bauplanung liegt bereits vor. Der ungenutzte Mast blockiert die Baufläche vollständig, sodass das Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden kann.

Da der Mast für die öffentliche Telekommunikation nicht mehr betriebsnotwendig ist und mein Eigentumsrecht sowie die geplante Grundstücksnutzung erheblich beeinträchtigt, muss der Mast inklusive aller Fundamente und Leitungsreste entfernt werden. Mehrere Anfragen bei der Hotline habe ich nach jeweils 20 Minuten Wartezeit abgebrochen. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden bzw. wie muss jetzt weiter verfahren werden, damit der Mast so schnell wie möglich entfernt wird.

Beitrag aus Gründen des Datenschutzes bearbeitet von @olliMD

Kontaktdaten, Kundennummer, Rufnummer gehören ins Profil.

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vor 56 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      @user_6149aa 

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

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      von

      vor 2 Stunden

      JuergenS1

      außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      @user_6149aa 

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      JuergenS1

      außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      Öööhm!

      Das ist ein Campingplatz.

      Da freut man sich drüber.

      Grüßle

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      von

      vor 2 Stunden

      pamperlapescus restintelligenz

      Da freut man sich drüber.

      JuergenS1

      außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      @user_6149aa 

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      JuergenS1

      außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      Öööhm!

      Das ist ein Campingplatz.

      Da freut man sich drüber.

      Grüßle

      pamperlapescus restintelligenz

      Da freut man sich drüber.

      Auch auf die Anrufe und Spams auf die Private Handynummer, die im Text steht?

      0

      von

      vor 2 Stunden

      JuergenS1

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      @user_6149aa 

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      JuergenS1

      Lösch bitte die Anlage, außer du möchtest, dass alle Welt deine Daten kennt.

      Das ist nicht notwendig @JuergenS1 , da es sich in diesm Fall um Unternehmensdaten handelt.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Das lässt sich leider nicht löschen oder ich finde nicht wo

      0

    • vor 2 Stunden

      Ich bin kein Telekom-Mitarbeiter, aber vielleicht kann ich den Nebel etwas lichten.

      In Ihrem Fall ist der Bauherren-Service der Telekom der richtige erste Ansprechpartner. Sie erreichen ihn unter 0800 33 01903. Die Telekom führt dort ausdrücklich auch Anliegen zu Veränderungen und zum Rückbau von Hausanschlüssen bzw. Leitungswegen. Für Eigentümer gibt es zusätzlich die Rufnummer 0800 33 04174.

      Ich würde das Anliegen ausdrücklich nicht nur als Rückbau eines Hausanschlusses, sondern als Entfernung eines offenbar nicht mehr genutzten Holzmastes einschließlich der dazugehörigen oberirdischen Leitungsführung aufgrund eines konkreten Bauvorhabens melden.

      Weisen Sie dabei unbedingt darauf hin, dass die konkrete Bauplanung bereits vorliegt und der Baubeginn für den 30.11.2026 vorgesehen ist. Entscheidend ist, dass der Mast unmittelbar in der vorgesehenen Baufläche steht und die Errichtung des Doppelcarports verhindert.

      Zusätzlich sollten Sie den deutlich schief stehenden und möglicherweise morschen Zustand des Mastes angeben. Unabhängig vom geplanten Carport besteht damit Anlass, den baulichen Zustand und insbesondere die Standfestigkeit des Mastes überprüfen zu lassen.

      Ich würde die Telekom konkret um eine technische Prüfung durch die zuständige Netztechnik bitten, ob der Mast und die darüber geführten Leitungen noch für das Telekommunikationsnetz benötigt werden. Dass Ihr Gebäude und die bisherigen weiteren Nutzer inzwischen über Glasfaser versorgt werden, spricht zwar dafür, dass die alte oberirdische Versorgung nicht mehr benötigt wird. Ob die Trasse tatsächlich vollständig außer Betrieb und entbehrlich ist, muss die Telekom jedoch anhand ihrer Netzdokumentation feststellen.

      Wenn sich bestätigt, dass der Mast nicht mehr betriebsnotwendig ist, sollten Sie den vollständigen Rückbau einschließlich vorhandener Fundamente und nicht mehr benötigter Leitungsreste verlangen.

      Lassen Sie sich für die Meldung unbedingt eine Vorgangs- oder Auftragsnummer geben und notieren Sie Datum und Inhalt des Gesprächs. Der Bauherren-Service arbeitet mit entsprechenden Auftragsnummern, über die bestehende Vorgänge anschließend weiterverfolgt werden können.

      Da Sie bei der normalen Hotline bereits mehrfach jeweils rund 20 Minuten erfolglos gewartet haben, würde ich dort nicht weiter anrufen. Wenden Sie sich gezielt an den Bauherren-Service unter 0800 33 01903. Falls Sie dort nicht weiterkommen, können Sie zusätzlich die Eigentümer-Hotline unter 0800 33 04174 nutzen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich eine Telekom-Anlage auf Ihrem Privatgrundstück befindet und ein bereits terminiertes Bauvorhaben blockiert.

      Wichtig ist außerdem: Entfernen oder versetzen Sie den Mast keinesfalls selbst und lassen Sie ihn auch nicht durch das mit dem Carport beauftragte Unternehmen beseitigen. Auch wenn der Mast offensichtlich nicht mehr genutzt erscheint, handelt es sich weiterhin um eine Anlage des Netzbetreibers.

      Bei der Formulierung gegenüber der Telekom würde ich auch nicht abschließend behaupten, der Mast sei definitiv „nicht mehr betriebsnotwendig“. Besser ist die Formulierung, dass nach dem derzeitigen Stand keine aktive Nutzung mehr erkennbar ist und Sie deshalb eine kurzfristige technische Prüfung mit anschließendem Rückbau verlangen, sofern sich die fehlende betriebliche Notwendigkeit bestätigt. Damit bleibt Ihre Forderung klar, ohne der Telekom einen unnötigen Angriffspunkt zu geben.

      0

      2

      von

      vor 2 Stunden

      VeritatiDeditus

      Da Sie bei der normalen Hotline bereits mehrfach jeweils rund 20 Minuten erfolglos gewartet haben, würde ich dort nicht weiter anrufen. Wenden Sie sich gezielt an den Bauherren-Service unter 0800 33 01903. Falls Sie dort nicht weiterkommen, können Sie zusätzlich die Eigentümer-Hotline unter 0800 33 04174 nutzen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich eine Telekom-Anlage auf Ihrem Privatgrundstück befindet und ein bereits terminiertes Bauvorhaben blockiert.

      Ich bin kein Telekom-Mitarbeiter, aber vielleicht kann ich den Nebel etwas lichten.

      In Ihrem Fall ist der Bauherren-Service der Telekom der richtige erste Ansprechpartner. Sie erreichen ihn unter 0800 33 01903. Die Telekom führt dort ausdrücklich auch Anliegen zu Veränderungen und zum Rückbau von Hausanschlüssen bzw. Leitungswegen. Für Eigentümer gibt es zusätzlich die Rufnummer 0800 33 04174.

      Ich würde das Anliegen ausdrücklich nicht nur als Rückbau eines Hausanschlusses, sondern als Entfernung eines offenbar nicht mehr genutzten Holzmastes einschließlich der dazugehörigen oberirdischen Leitungsführung aufgrund eines konkreten Bauvorhabens melden.

      Weisen Sie dabei unbedingt darauf hin, dass die konkrete Bauplanung bereits vorliegt und der Baubeginn für den 30.11.2026 vorgesehen ist. Entscheidend ist, dass der Mast unmittelbar in der vorgesehenen Baufläche steht und die Errichtung des Doppelcarports verhindert.

      Zusätzlich sollten Sie den deutlich schief stehenden und möglicherweise morschen Zustand des Mastes angeben. Unabhängig vom geplanten Carport besteht damit Anlass, den baulichen Zustand und insbesondere die Standfestigkeit des Mastes überprüfen zu lassen.

      Ich würde die Telekom konkret um eine technische Prüfung durch die zuständige Netztechnik bitten, ob der Mast und die darüber geführten Leitungen noch für das Telekommunikationsnetz benötigt werden. Dass Ihr Gebäude und die bisherigen weiteren Nutzer inzwischen über Glasfaser versorgt werden, spricht zwar dafür, dass die alte oberirdische Versorgung nicht mehr benötigt wird. Ob die Trasse tatsächlich vollständig außer Betrieb und entbehrlich ist, muss die Telekom jedoch anhand ihrer Netzdokumentation feststellen.

      Wenn sich bestätigt, dass der Mast nicht mehr betriebsnotwendig ist, sollten Sie den vollständigen Rückbau einschließlich vorhandener Fundamente und nicht mehr benötigter Leitungsreste verlangen.

      Lassen Sie sich für die Meldung unbedingt eine Vorgangs- oder Auftragsnummer geben und notieren Sie Datum und Inhalt des Gesprächs. Der Bauherren-Service arbeitet mit entsprechenden Auftragsnummern, über die bestehende Vorgänge anschließend weiterverfolgt werden können.

      Da Sie bei der normalen Hotline bereits mehrfach jeweils rund 20 Minuten erfolglos gewartet haben, würde ich dort nicht weiter anrufen. Wenden Sie sich gezielt an den Bauherren-Service unter 0800 33 01903. Falls Sie dort nicht weiterkommen, können Sie zusätzlich die Eigentümer-Hotline unter 0800 33 04174 nutzen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich eine Telekom-Anlage auf Ihrem Privatgrundstück befindet und ein bereits terminiertes Bauvorhaben blockiert.

      Wichtig ist außerdem: Entfernen oder versetzen Sie den Mast keinesfalls selbst und lassen Sie ihn auch nicht durch das mit dem Carport beauftragte Unternehmen beseitigen. Auch wenn der Mast offensichtlich nicht mehr genutzt erscheint, handelt es sich weiterhin um eine Anlage des Netzbetreibers.

      Bei der Formulierung gegenüber der Telekom würde ich auch nicht abschließend behaupten, der Mast sei definitiv „nicht mehr betriebsnotwendig“. Besser ist die Formulierung, dass nach dem derzeitigen Stand keine aktive Nutzung mehr erkennbar ist und Sie deshalb eine kurzfristige technische Prüfung mit anschließendem Rückbau verlangen, sofern sich die fehlende betriebliche Notwendigkeit bestätigt. Damit bleibt Ihre Forderung klar, ohne der Telekom einen unnötigen Angriffspunkt zu geben.

      VeritatiDeditus

      Da Sie bei der normalen Hotline bereits mehrfach jeweils rund 20 Minuten erfolglos gewartet haben, würde ich dort nicht weiter anrufen. Wenden Sie sich gezielt an den Bauherren-Service unter 0800 33 01903. Falls Sie dort nicht weiterkommen, können Sie zusätzlich die Eigentümer-Hotline unter 0800 33 04174 nutzen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich eine Telekom-Anlage auf Ihrem Privatgrundstück befindet und ein bereits terminiertes Bauvorhaben blockiert.

      Oh man ...  da wird nix mehr am Telefon aufgenommen. Sollte der Mast nur zur Querung gedient haben ist der BHS da eh raus, die machen nichts mit der PTI .o.i.L 

      Sollte der Mast ausschließlich das Grundstück bis zum APL versorgt haben muss man den Abriss online melden unter www.telekom.de/bauherren . Da wird ebenfalls nichts unter der 1903 telefonisch aufgenommen. 

      von

      vor 56 Minuten

      @VeritatiDeditus

      Hast du die KI für die Antworten genutzt? 🧐

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      user_6149aa

      Auf der entsprechenden Fläche ist ab 30.11.2026 die Errichtung eines Doppelcarports geplant.  

      Auf meinem Grundstück befindet sich ein Holzmast Ihres Unternehmens. Nach eingehender Prüfung und Rücksprache steht fest, dass dieser Mast sowie die dazugehörige oberirdische Linienführung seit längerer Zeit nicht mehr aktiv genutzt werden (alle bisherigen Nutzer, mit mir waren es 2, haben bereits Glasfaseranschluss). Es werden darüber weder mein eigenes Gebäude noch umliegende Nachbargrundstücke versorgt. Zudem scheint der Mast auch schon morsch zu sein, da er schief steht.

      Auf der entsprechenden Fläche ist ab 30.11.2026 die Errichtung eines Doppelcarports geplant.  Die konkrete Bauplanung liegt bereits vor. Der ungenutzte Mast blockiert die Baufläche vollständig, sodass das Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden kann.

      Da der Mast für die öffentliche Telekommunikation nicht mehr betriebsnotwendig ist und mein Eigentumsrecht sowie die geplante Grundstücksnutzung erheblich beeinträchtigt, muss der Mast inklusive aller Fundamente und Leitungsreste entfernt werden. Mehrere Anfragen bei der Hotline habe ich nach jeweils 20 Minuten Wartezeit abgebrochen. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden bzw. wie muss jetzt weiter verfahren werden, damit der Mast so schnell wie möglich entfernt wird.

      user_6149aa

      Auf der entsprechenden Fläche ist ab 30.11.2026 die Errichtung eines Doppelcarports geplant.  

      Die Telekom hat 12 Monate Zeit für den Rückbau @user_6149aa 

      2

      von

      vor 2 Stunden

      Woher stammt die Angabe mit den 12 Monaten?

      Eine allgemeine gesetzliche Frist, nach der die Telekom für den Rückbau eines nicht mehr benötigten Leitungsmastes auf einem Privatgrundstück grundsätzlich 12 Monate Zeit hat, ist mir nicht bekannt. Nach § 134 TKG hängt die Duldung von Telekommunikationsanlagen auf Privatgrund unter anderem davon ab, ob das Grundstück dadurch unzumutbar beeinträchtigt wird.

      Im geschilderten Fall blockiert der Mast eine konkret geplante Baumaßnahme mit vorgesehenem Baubeginn am 30.11.2026. Hinzu kommt der Hinweis auf den schief stehenden und möglicherweise nicht mehr standsicheren Mast. Natürlich muss die Telekom zunächst prüfen, ob der Mast und die Leitungsführung tatsächlich nicht mehr betriebsnotwendig sind. Daraus folgt aber keine pauschale zwölfmonatige Wartefrist.

      Falls sich die Angabe auf eine konkrete Telekom-Regelung, Vertragsbestimmung oder gesetzliche Vorschrift bezieht, wäre die genaue Fundstelle interessant.

      0

      von

      vor einer Stunde

      VeritatiDeditus

      Woher stammt die Angabe mit den 12 Monaten?

      Woher stammt die Angabe mit den 12 Monaten?

      Eine allgemeine gesetzliche Frist, nach der die Telekom für den Rückbau eines nicht mehr benötigten Leitungsmastes auf einem Privatgrundstück grundsätzlich 12 Monate Zeit hat, ist mir nicht bekannt. Nach § 134 TKG hängt die Duldung von Telekommunikationsanlagen auf Privatgrund unter anderem davon ab, ob das Grundstück dadurch unzumutbar beeinträchtigt wird.

      Im geschilderten Fall blockiert der Mast eine konkret geplante Baumaßnahme mit vorgesehenem Baubeginn am 30.11.2026. Hinzu kommt der Hinweis auf den schief stehenden und möglicherweise nicht mehr standsicheren Mast. Natürlich muss die Telekom zunächst prüfen, ob der Mast und die Leitungsführung tatsächlich nicht mehr betriebsnotwendig sind. Daraus folgt aber keine pauschale zwölfmonatige Wartefrist.

      Falls sich die Angabe auf eine konkrete Telekom-Regelung, Vertragsbestimmung oder gesetzliche Vorschrift bezieht, wäre die genaue Fundstelle interessant.

      VeritatiDeditus

      Woher stammt die Angabe mit den 12 Monaten?

      Grundstückseigentümererklärung.@VeritatiDeditus 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Meines erachtens gilt das aber für ungenutzte Hausanschlüsse, aber nicht für Masten

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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