Endleitung gekappt, Nachbar verweigert Zugang Keller und APL
2 years ago
Liebes Team von Telekom hilft,
wir sanieren zur Zeit ein Reihenendhaus aus den 1970er Jahren. Das Haus wurde bisher über den APL des direkten Nachbarhauses mitversorgt, welches parallel ebenfalls saniert wird. Im Rahmen der Entkernung wurde das Kabel, welches bis dato vom APL des Nachbarn durch seinen Keller in unseren Keller verlief, auf unserer Kellerseite versehentlich durch unsere Handwerker gekappt. Wir haben also aktuell keine Verbindung zum APL .
Wir sind davon ausgegangen, dass wir unseren Elektriker damit beauftragen können, ein neues Kabel bis zum APL zu legen und wir dieses dann durch einen Techniker der Telekom an den APL anschließen lassen können. Da sich die Häuser derzeit beide im Sanierungszustand befinden, wäre dies m.E. unproblematisch und sogar technisch vielleicht hilfreich, um die Endleitung auf der Höhe der Zeit zu haben (Verbindungsqualität?). Sind die Zuständigkeiten und das Vorgehen - theoretisch - so korrekt?
Nun verweigert der Eigentümer des Nachbarhauses uns bzw. unserem Elektriker den Zugang in den Keller, um überhaupt das Kabel zwischen APL und unserem Keller zu verlegen.
Ich habe bereits mit dem Bauherrenservice telefoniert. Aus den Telefonaten mit den hilfsbereiten Mitarbeiter*innen habe ich folgendes verstanden:
- Wir können uns letztlich nur auf unsere Kosten einen neuen APL setzen lassen. Wartezeit mind. 20 Wochen, eine längere Wartezeit ist die Regel. Antrag wird dafür online gestellt.
- Es könne jedoch sein, dass ein neuer APL durch die Telekom abgelehnt wird - weil ja schon eine Versorgung über das Nachbarhaus gegeben ist. Ich befürchte zudem, dass der Anschluss abgelehnt wird, da nicht mehr in "alte" Kabel-Anschlüsse investiert wird, bis evtl. irgendwann Glasfaser gelegt wird.
Meine Fragen dazu:
- Welche Möglichkeiten seht ihr, das Kabel doch verlegt zu bekommen? Welche Mittel haben wir in der Hand, dass der Nachbar uns / Elektriker / Telekom den Zugang gewährt?
- Kann mir eine Grundstückseigentümererklärungen bzw. ein Grundstücksnutzungsvertrag zugeschickt werden, sofern vorliegend?
- Welche Erfahrungswerte gibt es hinsichtlich dem Setzen eines neuen APL ?
Ist es tatsächlich so, dass wir - falls uns nur das Setzen eines eigenen APL bleibt, so lange darauf warten müssen? Ist es notwendig oder hilfreich, dass erst ein fehlgeschlagener Technikertermin stattgefunden hat, um das Verhalten des Nachbarn glaubhaft zu belegen? Dass die Kosten dafür uns übernommen werden, steht außer Frage.
Ich bedanke mich im vorhinein für's Lesen und euer Bemühen!
Freundliche Grüße
Perlmann
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