Gelöst
Eigenbedarfskündigung erhalten - was ist zu tun?
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt, jedoch möchte ich mich gerne absichern.
Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)...
Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten? oder wie gehe ich am besten vor? Sind dennoch die 3 Monate "Vertragsbruch" zu zahlen obwohl die Kündigung nicht von uns ausgeht? Fallen irgendwelche sonstigen Kosten an?
Mit freundlichen Grüßen
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Gelöst
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vor 5 Jahren
eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt,
eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt,
Anscheinend nicht.
Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"?
Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"?
Da ist mir keine Sonderregelung bekannt.
oder wie gehe ich am besten vor?
oder wie gehe ich am besten vor?
Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen. Nur wenn die Telekom den nicht realisieren kann, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
@a.aulenbacher,
ist zwar blöd, aber ohne einen neuen Wohnsitz bereits zu wissen, wirst du noch keinen Umzug beantragen können. Denn wie sollen die Telekommitarbeiter prüfen, ob dein bisheriger Festnetztarif an dem neuen Wohnsitz überhaupt schaltbar wäre, wenn du ihnen noch keine Adresse gibst, für die sie es heraus suchen könnte.
Wichtig:
Den Umzug per TKG bekommst du nur, wenn du ihn ausdrücklich verlangst. Und das geht nicht über die normalen Umzugsänderungsformulare (auch nicht online im Kundencenter).
In so einem Fall könntest du von Montag bis Freitag zu normalen Bürozeiten bei der Hotline der Telekom anrufen, und wenn der Automat nach dem Grund frägt, das Stich Wort "Umzug" nennen, damit dich der Apparat automatisch bevorzugt zu den Umzugsspezialisten weiterverbindet. Und sobald du einen Mitarbeiter am Telefon hast, ganz deutlich sagen, dass du einen Umzug nach TKG haben willst.
Aber wie gesagt, geht halt erst, wenn du weißt, wo du künftig zuhause sein wirst.
Drück die Daumen, dass du bald etwas für dich gefunden haben wirst (für dich und deine Familie).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Warum du umziehen musst/willst, ist für deinen Vertrag mit der Telekom völlig irrelevant.
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vor 5 Jahren
Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)... Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten?
Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)...
Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten?
Ohne Neue Adresse - keine Prüfung auf Machbarkeit - keine Kündigung.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
@a.aulenbacher,
ist zwar blöd, aber ohne einen neuen Wohnsitz bereits zu wissen, wirst du noch keinen Umzug beantragen können. Denn wie sollen die Telekommitarbeiter prüfen, ob dein bisheriger Festnetztarif an dem neuen Wohnsitz überhaupt schaltbar wäre, wenn du ihnen noch keine Adresse gibst, für die sie es heraus suchen könnte.
Wichtig:
Den Umzug per TKG bekommst du nur, wenn du ihn ausdrücklich verlangst. Und das geht nicht über die normalen Umzugsänderungsformulare (auch nicht online im Kundencenter).
In so einem Fall könntest du von Montag bis Freitag zu normalen Bürozeiten bei der Hotline der Telekom anrufen, und wenn der Automat nach dem Grund frägt, das Stich Wort "Umzug" nennen, damit dich der Apparat automatisch bevorzugt zu den Umzugsspezialisten weiterverbindet. Und sobald du einen Mitarbeiter am Telefon hast, ganz deutlich sagen, dass du einen Umzug nach TKG haben willst.
Aber wie gesagt, geht halt erst, wenn du weißt, wo du künftig zuhause sein wirst.
Drück die Daumen, dass du bald etwas für dich gefunden haben wirst (für dich und deine Familie).
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vor 5 Jahren
@a.aulenbacher
wie lange wohnt ihr schon in der Wohnung?
Bei längeren Mitdauern gelten auch längere Kündigungsfristen.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo,
ist uns bewusst, wohnen seit 10/2018 dort, daher sind es nur "2 Jahre" und damit lediglich 3 Monate Frist.
Gruß
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
da waren die Informationen von @Sherlocka richtig, danke dafür.
Falls Sie Unterstützung brauchen, geben Sie gern Bescheid - sobald die neue Adresse fest steht, kann ich schauen, ob das Sonderkündigungsrecht besteht oder der Anschluss mitgenommen werden kann.
Grüße
Mandy S.
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Uneingeloggter Nutzer
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