Gelöst

Eigenbedarfskündigung erhalten - was ist zu tun?

vor 5 Jahren

Hallo zusammen,

 

eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt, jedoch möchte ich mich gerne absichern.

Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)...

 

Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten? oder wie gehe ich am besten vor? Sind dennoch die 3 Monate "Vertragsbruch" zu zahlen obwohl die Kündigung nicht von uns ausgeht? Fallen irgendwelche sonstigen Kosten an?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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    • vor 5 Jahren

      a.aulenbacher

      eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt,

      eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt,

      a.aulenbacher

      eigentlich ist mir die Kündigung nach TKG bekannt,


      Anscheinend nicht.

       

      a.aulenbacher

      Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"?

      Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"?

      a.aulenbacher

      Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"?


      Da ist mir keine Sonderregelung bekannt.

       

      a.aulenbacher

      oder wie gehe ich am besten vor?

      oder wie gehe ich am besten vor?

      a.aulenbacher

      oder wie gehe ich am besten vor?


      Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen. Nur wenn die Telekom den nicht realisieren kann, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @olliMD  schrieb:

      [...]


      @a.aulenbacher  schrieb:

      oder wie gehe ich am besten vor?


      Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen. Nur wenn die Telekom den nicht realisieren kann, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.


      @a.aulenbacher,

      ist zwar blöd, aber ohne einen neuen Wohnsitz bereits zu wissen, wirst du noch keinen Umzug beantragen können. Denn wie sollen die Telekommitarbeiter prüfen, ob dein bisheriger Festnetztarif an dem neuen Wohnsitz überhaupt schaltbar wäre, wenn du ihnen noch keine Adresse gibst, für die sie es heraus suchen könnte.

      • Bei einem Umzug per TKG ist es nämlich so, dass der Vertrag einfach auf die neue Adresse umgezogen wird, ohne dass sich die Laufzeit ändern würde und ohne, dass der Vertrag neu beginnt, falls der Provider den bisherigen Vertrag auch an dem neuen Wohnsitz erfüllen könnte, wie er bisher war.
      • Nur falls bei dieser Prüfung heraus kommt, dass es nicht mit dem bisherigen Tarif gehen würde, dann hätte man ein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom teilt das nach der Prüfung nach TKG dann demjenigen mit, macht ansonsten einen Alternativvorschlag, was sie statt dessen bieten könnten: also dann Alternative wählen (und dann Neuabschluss eines Tarifs mit Beginn erneut der 24 Monate Laufzeit für Privatkunden bei vielen Tarifen) oder die angebotene Sonderkündigung erklären, und dann noch 3 Monate für den alten Vertrag weiter zahlen, auch wenn man ihn selbst nicht mehr nutzen kann.

      Wichtig:

      Den Umzug per TKG bekommst du nur, wenn du ihn ausdrücklich verlangst. Und das geht nicht über die normalen Umzugsänderungsformulare (auch nicht online im Kundencenter).

       

      In so einem Fall könntest du von Montag bis Freitag zu normalen Bürozeiten bei der Hotline der Telekom anrufen, und wenn der Automat nach dem Grund frägt, das Stich Wort "Umzug" nennen, damit dich der Apparat automatisch bevorzugt zu den Umzugsspezialisten weiterverbindet. Und sobald du einen Mitarbeiter am Telefon hast, ganz deutlich sagen, dass du einen Umzug nach TKG haben willst.

      Aber wie gesagt, geht halt erst, wenn du weißt, wo du künftig zuhause sein wirst.

       

      Drück die Daumen, dass du bald etwas für dich gefunden haben wirst (für dich und deine Familie).

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Warum du umziehen musst/willst, ist für deinen Vertrag mit der Telekom völlig irrelevant.

       

      0

    • vor 5 Jahren

      a.aulenbacher

      Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)... Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten?

       

      Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)...

       

      Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten?

      a.aulenbacher

       

      Wir erhielten gestern aus heiteren Himmel die Kündigung wg. Eigenbedarf, nun heißt es für uns in 3 Monaten raus. Wohin? wissen wir noch nicht, das wird gesucht ;-)...

       

      Gibt es hierbei etwas zu beachten aufgrund der besonderen Situation "Eigenbedarfskündigung"? Wann kündige ich am besten? Kündige ich jetzt schon für in 3 Monaten?


      Ohne Neue Adresse - keine Prüfung auf Machbarkeit - keine Kündigung.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren


      @olliMD  schrieb:

      [...]


      @a.aulenbacher  schrieb:

      oder wie gehe ich am besten vor?


      Du musst einen Umzug nach TKG beauftragen. Nur wenn die Telekom den nicht realisieren kann, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.


      @a.aulenbacher,

      ist zwar blöd, aber ohne einen neuen Wohnsitz bereits zu wissen, wirst du noch keinen Umzug beantragen können. Denn wie sollen die Telekommitarbeiter prüfen, ob dein bisheriger Festnetztarif an dem neuen Wohnsitz überhaupt schaltbar wäre, wenn du ihnen noch keine Adresse gibst, für die sie es heraus suchen könnte.

      • Bei einem Umzug per TKG ist es nämlich so, dass der Vertrag einfach auf die neue Adresse umgezogen wird, ohne dass sich die Laufzeit ändern würde und ohne, dass der Vertrag neu beginnt, falls der Provider den bisherigen Vertrag auch an dem neuen Wohnsitz erfüllen könnte, wie er bisher war.
      • Nur falls bei dieser Prüfung heraus kommt, dass es nicht mit dem bisherigen Tarif gehen würde, dann hätte man ein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom teilt das nach der Prüfung nach TKG dann demjenigen mit, macht ansonsten einen Alternativvorschlag, was sie statt dessen bieten könnten: also dann Alternative wählen (und dann Neuabschluss eines Tarifs mit Beginn erneut der 24 Monate Laufzeit für Privatkunden bei vielen Tarifen) oder die angebotene Sonderkündigung erklären, und dann noch 3 Monate für den alten Vertrag weiter zahlen, auch wenn man ihn selbst nicht mehr nutzen kann.

      Wichtig:

      Den Umzug per TKG bekommst du nur, wenn du ihn ausdrücklich verlangst. Und das geht nicht über die normalen Umzugsänderungsformulare (auch nicht online im Kundencenter).

       

      In so einem Fall könntest du von Montag bis Freitag zu normalen Bürozeiten bei der Hotline der Telekom anrufen, und wenn der Automat nach dem Grund frägt, das Stich Wort "Umzug" nennen, damit dich der Apparat automatisch bevorzugt zu den Umzugsspezialisten weiterverbindet. Und sobald du einen Mitarbeiter am Telefon hast, ganz deutlich sagen, dass du einen Umzug nach TKG haben willst.

      Aber wie gesagt, geht halt erst, wenn du weißt, wo du künftig zuhause sein wirst.

       

      Drück die Daumen, dass du bald etwas für dich gefunden haben wirst (für dich und deine Familie).

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    • vor 5 Jahren

      @a.aulenbacher 

       

      wie lange wohnt ihr schon in der Wohnung?

      Bei längeren Mitdauern gelten auch längere Kündigungsfristen.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo,

       

      ist uns bewusst, wohnen seit 10/2018 dort, daher sind es nur "2 Jahre" und damit lediglich 3 Monate Frist.

       

      Gruß

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @a.aulenbacher,

      da waren die Informationen von @Sherlocka richtig, danke dafür.

      Falls Sie Unterstützung brauchen, geben Sie gern Bescheid - sobald die neue Adresse fest steht, kann ich schauen, ob das Sonderkündigungsrecht besteht oder der Anschluss mitgenommen werden kann.

      Grüße
      Mandy S.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von