Gelöst

Cashback nicht ausgezahlt wegen 5 Tagen Fristverzug? Erste Rechnung spät erhalten. Bitte um Kulanzprüfung

vor 2 Tagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebes Telekom-Hilft-Team,

ich bin Ende Juli zur Telekom gewechselt, und zwar zum Festnetz/DSL-Tarif MagentaZuhause L Hybrid. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgte am 29.07.2026.

Ausschlaggebend für den Wechsel waren für mich die Cashback-Angebote, mit denen Sie auf Ihrer Seite werben. Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können. 

Leider habe ich die Sache hiernach aus den Augen verloren und gestern Abend nochmal nach meinen Rechnungen geschaut und endlich meinen Cashback registrieren/einlösen wollen, um dann festzustellen, dass der Cashback nur 2 Monate nach Bereitstellung einlösbar ist, d.h. ich wäre jetzt ein paar Tage - aber noch keine Woche - über Ihrer Fristsetzung.

Ich möchte Sie daher herzlich um eine manuelle Prüfung und Freischaltung bzw. Gutschrift bitten. Hierzu nochmal kurz der Ablauf:

  1. Erhaltsdatum der ersten REchnung: Gemäß den Teilnahmebedingungen (Stand 01.10.2026, Punkt 1) ist die Registrierung für den Cashback erst nach Erhalt der ersten Rechnung vorgesehen. Meine erste Rechnung ging mir erst am 10.08.2026 zu

  2. Zieht man das Bereitstellungsdatum (29.07.2026) als Fristbeginn heran, endete die 2-Monats-Frist am 29.09.2026. Ich liege somit erst wenige Tage außerhalb des automatisierten Zeitfensters der App.

  3. Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.

Da ich alle Voraussetzungen für den Aktions-Cashback (Aktionszeitraum, Tarifwahl, 24 Monate Vertragslaufzeit) vollumfänglich erfülle und der Verzug bezüglich der 2-Monats-Frist ab Bereitstellung lediglich wenige Tage beträgt, bitte ich Sie höflich um eine kulante manuelle Auszahlung des Cashbacks auf mein hinterlegtes Girokonto.

Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Schnekenburger

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vor 27 Minuten

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Tagen

      Hier mal eine Offizielle Stellungnahme  eines Teamies . 

      Keine Kulanz möglich

      "Deinen Wunsch nach Kulanz kann ich gut nachvollziehen.

      Trotzdem ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Cashbacks in so einem Fall leider nicht möglich. Das Cashback muss vom Kunden selbst fristgerecht registriert werden. Dazu gehört die separate Registrierung und das Hochladen der ersten Rechnung.

       

      Wird die Teilnahmefrist verpasst, besteht leider kein Anspruch mehr auf die Auszahlung, und eine manuelle Nachbuchung oder ein alternatives Guthaben ist nicht vorgesehen."

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    • vor 2 Tagen

      R. B. S.

      Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können. 

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      liebes Telekom-Hilft-Team,

      ich bin Ende Juli zur Telekom gewechselt, und zwar zum Festnetz/DSL-Tarif MagentaZuhause L Hybrid. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgte am 29.07.2026.

      Ausschlaggebend für den Wechsel waren für mich die Cashback-Angebote, mit denen Sie auf Ihrer Seite werben. Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können. 

      Leider habe ich die Sache hiernach aus den Augen verloren und gestern Abend nochmal nach meinen Rechnungen geschaut und endlich meinen Cashback registrieren/einlösen wollen, um dann festzustellen, dass der Cashback nur 2 Monate nach Bereitstellung einlösbar ist, d.h. ich wäre jetzt ein paar Tage - aber noch keine Woche - über Ihrer Fristsetzung.

      Ich möchte Sie daher herzlich um eine manuelle Prüfung und Freischaltung bzw. Gutschrift bitten. Hierzu nochmal kurz der Ablauf:

      1. Erhaltsdatum der ersten REchnung: Gemäß den Teilnahmebedingungen (Stand 01.10.2026, Punkt 1) ist die Registrierung für den Cashback erst nach Erhalt der ersten Rechnung vorgesehen. Meine erste Rechnung ging mir erst am 10.08.2026 zu

      2. Zieht man das Bereitstellungsdatum (29.07.2026) als Fristbeginn heran, endete die 2-Monats-Frist am 29.09.2026. Ich liege somit erst wenige Tage außerhalb des automatisierten Zeitfensters der App.

      3. Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.

      Da ich alle Voraussetzungen für den Aktions-Cashback (Aktionszeitraum, Tarifwahl, 24 Monate Vertragslaufzeit) vollumfänglich erfülle und der Verzug bezüglich der 2-Monats-Frist ab Bereitstellung lediglich wenige Tage beträgt, bitte ich Sie höflich um eine kulante manuelle Auszahlung des Cashbacks auf mein hinterlegtes Girokonto.

      Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Entgegenkommen.

      Mit freundlichen Grüßen

      R. Schnekenburger

      R. B. S.

      Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können. 

      Die Rechnungen sind doch im Kundencenter unter https://www.telekom.de/mein-magenta-kundencenter/zahlungen zum Herunterladen. Wenn dort keine Rechnung hinterlegt ist, hättest Du dies sofort reklamieren müssen und ggf. ein Rechnungsdoppel anfordern müssen. 

      R. B. S.

      Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      liebes Telekom-Hilft-Team,

      ich bin Ende Juli zur Telekom gewechselt, und zwar zum Festnetz/DSL-Tarif MagentaZuhause L Hybrid. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgte am 29.07.2026.

      Ausschlaggebend für den Wechsel waren für mich die Cashback-Angebote, mit denen Sie auf Ihrer Seite werben. Ich bin auch den Anweisungen zur Installation der MagentaApp gefolgt, bin aber dann nicht weitergekommen, weil ich zunächst keine Rechnung erhalten habe. Ich habe mir dann eine Erinnerung für Anfang August gesetzt, aber wieder keine Rechnung erhalten - im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich diese erst ab dem 10.08. erhalten habe und hätte hochladen können. 

      Leider habe ich die Sache hiernach aus den Augen verloren und gestern Abend nochmal nach meinen Rechnungen geschaut und endlich meinen Cashback registrieren/einlösen wollen, um dann festzustellen, dass der Cashback nur 2 Monate nach Bereitstellung einlösbar ist, d.h. ich wäre jetzt ein paar Tage - aber noch keine Woche - über Ihrer Fristsetzung.

      Ich möchte Sie daher herzlich um eine manuelle Prüfung und Freischaltung bzw. Gutschrift bitten. Hierzu nochmal kurz der Ablauf:

      1. Erhaltsdatum der ersten REchnung: Gemäß den Teilnahmebedingungen (Stand 01.10.2026, Punkt 1) ist die Registrierung für den Cashback erst nach Erhalt der ersten Rechnung vorgesehen. Meine erste Rechnung ging mir erst am 10.08.2026 zu

      2. Zieht man das Bereitstellungsdatum (29.07.2026) als Fristbeginn heran, endete die 2-Monats-Frist am 29.09.2026. Ich liege somit erst wenige Tage außerhalb des automatisierten Zeitfensters der App.

      3. Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.

      Da ich alle Voraussetzungen für den Aktions-Cashback (Aktionszeitraum, Tarifwahl, 24 Monate Vertragslaufzeit) vollumfänglich erfülle und der Verzug bezüglich der 2-Monats-Frist ab Bereitstellung lediglich wenige Tage beträgt, bitte ich Sie höflich um eine kulante manuelle Auszahlung des Cashbacks auf mein hinterlegtes Girokonto.

      Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihr Entgegenkommen.

      Mit freundlichen Grüßen

      R. Schnekenburger

      R. B. S.

      Bei der Freischaltung am 29.07.2026 wurde zudem festgestellt, dass an meinem Anschluss nicht die volle vereinbarte Leistung ankommt, weshalb die ersten Wochen mit einigem Klärungs- und Einstellungsaufwand verbunden waren.

      Das hat doch nichts mit der Rechnung zu tun. Das ist ein Fall für die Störungsannahme und hat keinen Einfluss auf die Zusendung der Rechnung. 

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 27 Minuten

      Hallo @R. B. S.,

       

      vielen Dank für den ausführlichen Beitrag zum negativen Cashbackbescheid.

      Ich kann gut nachvollziehen, dass es besonders enttäuschend ist, wenn die Frist nur um wenige Tage wurde und Sie sich aufgrund der geschilderten Umstände dennoch eine kulante Lösung erhofft haben. 

       

      Leider kann ich Ihrem Wunsch der nachträglichen Auszahlung des Cashback-Vorteils nicht entsprechen.

       

      Mir ist bewusst, dass diese Antwort für Sie unbefriedigend ist, gerade weil der Cashback-Vorteil für Sie ein wichtiger Grund für den Wechsel zur Telekom war. Umso mehr bedauere ich, Ihnen hierzu keine positivere Rückmeldung geben zu können.

       

       

      Lieben Gruß, Melanie 

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