Cashback falsche Mobilfunknummer
vor 5 Jahren
Hallo ich habe im August einen Neuvertrag bei der Telekom abgeschlossen (inklusive Rufnummernmitnahme zum 13.9).
Im direkten Anschluss habe ich mich für die Cashback Aktion angemeldet. Diese wurde jedoch zweimal abgelehnt, da ich angeblich eine falsche Mobilfunknummer eingegeben habe. Diese stimmt aber mit den Angaben im Vertrag überein.
Könnte mir jemand weiterhelfen was ich nun machen kann?
liebe grüße
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vor 4 Jahren
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vor 5 Jahren
@Katjaw16
Was meinst du mit "Direkt im Anschluss" ?
a) Direkt nach der Bestellung?
b) Direkt nach der erfolgreichen Portierung?
Im Falle vom a) ist dem System deine neue portierte Nummer noch nicht bekannt und du musst die
vorrübergehende zugeteilte Nummer der Telekom angeben
Im Falle von b) ist deine portierte Nummer im System bekannt und du musst deine portierte Nummer angeben.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@Katjaw16
Dann warte am Besten hier auf einen Servicemitarbeiter, der das Problem intern weiterleitet.
Antwort
von
vor 5 Jahren
gerne helfe ich dir weiter.
Welche Cashback Aktion war es denn? Ich habe aktuell die 5G -Cashback-Aktion: 100 € auf alle aktuellen MagentaMobil Tarifen, die am 21. September 2020 begonnen hat und seit dem 1. Oktober 2020 die Samsung Galaxy Cashback-Wochen. Beide enden am 15. Oktober 2020.
War es dann vielleicht die HUAWEI Aktion (31.7.2020 - 27.9.2020): HUAWEI P40 Pro 5G oder P40 Pro+ kaufen und HUAWEI P40 lite E im Wert von 199 € gratis sichern?
Damit ich schnell weiterhelfen kann, fülle bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangst du sofort zur richtigen Stelle in deinem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Maria R.
Antwort
von
vor 5 Jahren
ich antworte dir auf deine Privatnachricht.
Viele Grüße
Maria R.
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 5 Jahren
Hallo @Katjaw16
Man kann erst an der CashBack-Aktion teilnehmen, wenn man die 14-tägige Wiederspruchsfrist abgewartet hat.
Ansonsten hat man kein Anrecht.
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Uneingeloggter Nutzer
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von