Cashback falsche Mobilfunknummer

vor 5 Jahren

Hallo ich habe im August einen Neuvertrag bei der Telekom abgeschlossen (inklusive Rufnummernmitnahme zum 13.9). 

Im direkten Anschluss habe ich mich für die Cashback Aktion angemeldet. Diese wurde jedoch zweimal abgelehnt, da ich angeblich eine falsche Mobilfunknummer eingegeben habe. Diese stimmt aber mit den Angaben im Vertrag überein.

 

Könnte mir jemand weiterhelfen was ich nun machen kann?

 

liebe grüße 

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    • vor 5 Jahren

      @Katjaw16 

       

      Was meinst du mit "Direkt im Anschluss" ?

       

      a) Direkt nach der Bestellung?

      b) Direkt nach der erfolgreichen Portierung?

       

      Im Falle vom a) ist dem System deine neue portierte Nummer noch nicht bekannt und du musst die

      vorrübergehende zugeteilte Nummer der Telekom angeben

       

      Im Falle von b) ist deine portierte Nummer im System bekannt und du musst deine portierte Nummer angeben.

       

       

      21

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Katjaw16 

      Dann warte am Besten hier auf einen Servicemitarbeiter, der das Problem intern weiterleitet.

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @Katjaw16,

      gerne helfe ich dir weiter.

      Welche Cashback Aktion war es denn? Ich habe aktuell die 5G -Cashback-Aktion: 100 € auf alle aktuellen MagentaMobil Tarifen, die am 21. September 2020 begonnen hat und seit dem 1. Oktober 2020 die Samsung Galaxy Cashback-Wochen. Beide enden am 15. Oktober 2020.

      War es dann vielleicht die HUAWEI Aktion (31.7.2020 - 27.9.2020): HUAWEI P40 Pro 5G oder P40 Pro+ kaufen und HUAWEI P40 lite E im Wert von 199 € gratis sichern?

      Damit ich schnell weiterhelfen kann, fülle bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangst du sofort zur richtigen Stelle in deinem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung. Fröhlich

      Viele Grüße

      Maria R.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @Katjaw16,

      ich antworte dir auf deine Privatnachricht.

      Viele Grüße

      Maria R.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Katjaw16 

      Man kann erst an der CashBack-Aktion teilnehmen, wenn man die 14-tägige Wiederspruchsfrist abgewartet hat.

       

      Ansonsten hat man kein Anrecht.

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    Uneingeloggter Nutzer

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