Gelöst
call start standard
vor 6 Jahren
Hallo, ich habe eben über das Internet einen Call Start Standart Tarif abgeschlossen. Da steht groß "Der Standarttarif OHNE Mindestvertragslaufzeit". https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard-analog
Das hab ich dann bestellt.
In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? Es kann doch nicht sein, das was anderes bestätigt wird, wie ich bestellt hab. Ich benötige den Tarif lediglich um die Leitung im Neubau freizuschalten. Da ist mir die Laufzeit von einem Monat zu lang. Geht das auch anders?
Vielen Dank schon mal.
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vor 5 Jahren
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vor 6 Jahren
@Flieger69
Ich kann jetzt dein Problem nicht wirklich erkennen, ob ein Tag oder ein Monat, am Preis ändert sich ja nichts!
Du darfst aber das kündigen nicht vergessen...
Natürlich kannst du die (online-)Bestelllung auch widerrufen!
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Ludwig II @Flieger69 Ist der Provider deiner Wahl 1&1? Falls ja, vermute ich, dass die dir DSL nur als Aufschaltung auf einen vorhanden Telekom-Telefonanschluß bieten können. @Flieger69 Ist der Provider deiner Wahl 1&1? Falls ja, vermute ich, dass die dir DSL nur als Aufschaltung auf einen vorhanden Telekom-Telefonanschluß bieten können. Ludwig II @Flieger69 Ist der Provider deiner Wahl 1&1? Falls ja, vermute ich, dass die dir DSL nur als Aufschaltung auf einen vorhanden Telekom-Telefonanschluß bieten können. Meinst du das Ding per Fernschaltung?
@Flieger69 Ist der Provider deiner Wahl 1&1? Falls ja, vermute ich, dass die dir DSL nur als Aufschaltung auf einen vorhanden Telekom-Telefonanschluß bieten können.
@Flieger69
Ist der Provider deiner Wahl 1&1?
Falls ja, vermute ich, dass die dir DSL nur als Aufschaltung auf einen vorhanden Telekom-Telefonanschluß bieten können.
Meinst du das Ding per Fernschaltung?
Genau, wollte es gerade ergänzen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
es ist O2. der Preis ist für mich als Bestandskunde, der bisher nur Mobilfunk genutzt hat, unschlagbar. Deshalb möchte ich auch dabei bleiben
Antwort
von
vor 6 Jahren
es ist O2. der Preis ist für mich als Bestandskunde, der bisher nur Mobilfunk genutzt hat, unschlagbar. Deshalb möchte ich auch dabei bleiben
es ist O2. der Preis ist für mich als Bestandskunde, der bisher nur Mobilfunk genutzt hat, unschlagbar. Deshalb möchte ich auch dabei bleiben
Dann soll sich o2 auch bewegen und was tun, für das Geld, dass sie von dir wollen.
Kannst ja mal anfragen, ob dir die 91€ "Telekom-Vorkosten" erstattet werden!?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Du solltest erstmal abwarten bis du die Auftragsbestätigung erhälst.
Da kann es wieder ganz anders aussehen.
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vor 6 Jahren
. . . . In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .
. . . .
In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .
Weil die Telekom ihre eigenen Tarife nicht versteht, bzw. das Marketing es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.
In der zugehörigen AGB steht eindeutig : Mindestvertragslaufzeit 1 Monat.
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45794.pdf Punkt 1.1.2
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vor 6 Jahren
@Flieger69
ich habe eine Nachricht an die Teamies hinterlassen, dass sie sich drum kümmern sollten (das weitergeben an die entsprechenden Stellen), dass diese Buchungs-/Werbeseite an die AGB angepasst wird.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Der-quot-Es-gibt-einen-Fehler-auf-dieser-Telekom-Seite-quot/m-p/3963233#M315735
Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht, wenn man bei einem Fernabsatzvertrag (du hast es online gebucht, soweit ich verstanden habe, also Fernabsatz) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung dem niedergeschriebenen Vertrag widerspricht.
Bitte führe rechtzeitig den Widerruf aus, so wie er in der Widerrufsbelehrung beschrieben ist. Damit bist du dann aus dem Vertrag wieder draußen.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen
Antwort
von
vor 6 Jahren
Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,
Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,
Ich würde das eher so formulieren, dass gilt, was bei Bestellung per AGB akzeptiert wurde.
Und nicht was veraltete Info auf der Internetseite steht.
Hier sieht man, dass noch vor kurzem die Mindestlaufzeit per AGB-Dokument tatsächlich Null Monate war.
Es gab dieser Tage einen ähnlich gelagerten Fall - da war die Telekom nur bereit, einen Telefonanschluss in der Variante mit Mindestlaufzeit 12 Monate abzuschließen. Das kann hier auch noch kommen.
Bisher ist der Status ja nur "Bestellung eingegangen" - und nicht "Bestellung akzeptiert"
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ja. Trotzdem blöd, dass alte Tarife bestellbar sind. Egal. Sobald ich eine Kundennummer hab, werde ich den Vertrag widerrufen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
schön, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Telekom hilft Community gewandt haben. Ich habe mir Ihr Anliegen gleich einmal angeschaut.
Bei dem Call Start Standard gab es verschiedene Varianten der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, je nachdem wann der Vertragsabschluss erfolgt ist. Bei Buchungen ab dem 2. Mai 2016, so wie in Ihrem Fall, besteht bei dem Call Start Standard keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen.
Wie ich gesehen habe, hat Ihnen @Gelöschter Nutzer ja bereits den Link für das Kontaktformular zukommen lassen. Sobald die Stornierung des Auftrages im System ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Des Weiteren ist es mit der Beauftragung des Anschlusses genau so, wie die anderen User es hier schon erklärt haben. Der Anbieter, bei dem Sie einen Anschluss wünschen, ist dafür zuständig, dass dieser realisiert wird. Wer im Hintergrund also die technischen Voraussetzungen für den Anschluss umsetzt, sollte für Sie als Kunde nicht relevant sein. Vor allem, wenn der APL im Keller bereits vorhanden ist.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern wieder bei mir.
Herzliche Grüße
Tanja R.
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Uneingeloggter Nutzer
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