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Betrugsversuch oder reine Routine der Telekom?

5 years ago

Guten Abend zusammen,

 

wir haben online den Umzug unseres Telekom-Internetanschlusses beauftragt. Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 

 

Zwei Tage später teilte man uns dann in 3 verschiedenen Telekomshops mit, dass die Telekom an unserer neuen Adresse gar keine Leitungen verlegen hat lassen und somit null Netzabdeckung bieten kann. Komisch oder? Hat das keiner geprüft, als wir unseren Umzug beauftragt haben oder wollte man uns BEWUSST hinters Licht führen? Auch die Nachfrage bei den örtlichen Behörden hat ergeben, dass die Telekom keinerlei Leitungen in unserem Neubaugebiet hat verlegen lassen und einzig ein lokaler Dienstleister dort Internet anbieten kann. 

 

Ist das einem von Euch auch schon mal passiert? Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

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    • 5 years ago

      Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden.

      Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 

      Der Auftrag wurde erfolgreich aufgenommen und wie üblich sollten uns für den Umzug 70€ in Rechnung gestellt werden. 


       

      Was heißt er wurde angenommen? Hast du eine Auftragsbestätigung mit Schalttermin bekommen?

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      Answer

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      5 years ago


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      @CobraCane  schrieb:

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      Wo ist der Betrug?

      Damit hast Du erst die Möglichkeit, aus dem bestehenden Vertrag mit einer Frist von 3Monaten rauszukommen im Zuge einer Sonderkündigung .

      Ohne den Umzugsauftrag zahlt Du sonst bis zum Ende der MVLZ ....


      Würde so nicht gehen da er es online und nicht nach TKG gemacht hat.


       



      @CobraCane  schrieb:
      Wer behauptet denn so etwas?

       

      @CobraCaneDu selbst.

       


      Ich habe das definitiv nicht behauptet, das hast du einfach nur in meinen Satz reininterpretiert.

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

      Wenn dann nicht geschaltet werden kann wird einfach nur der Umzugsauftrag storniert.

       

      Er muss dann zum Hörer greifen, einen Umzug beantragen und wenn dann dort an der Hotline festgestellt wird dass nicht geschaltet werden kann wird das Sonderkündigungsrecht eingräumt.

       

      Also bitte keine solchen Behauptungen durch deine Interpretationen aufstellen

      Answer

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      5 years ago


      @CobraCane  schrieb:

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.


      Das TKG gilt natürlich auch Online.

      Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich, allerdings in jedem Shop oder auch am Telefon oder im Chat.

      Da ist auch nichts verwerfliches dran.

      Answer

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      5 years ago

      der_Lutz

      CobraCane Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. CobraCane Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist. Das TKG gilt natürlich auch Online. Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich

      CobraCane

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

      CobraCane

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.


      Das TKG gilt natürlich auch Online.

      Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich

      der_Lutz
      CobraCane

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.

      CobraCane

      Ich habe lediglich geschrieben dass wenn er es online macht dass dann nichts mit TKG ist.


      Das TKG gilt natürlich auch Online.

      Allerdings ist eben Online kein 1 zu 1 Umzug beauftragbar unter Beibehaltung der Laufzeit und die Inanspruchnahme der Dreimonatsfrist für die eventuell mögliche Kündigung gemäß TKG ist auch Online nicht möglich


      Genau so hab ich es eigentlich gemeint dass es Online mit TKG nichts zu tun hat Zwinkernd

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

       

      nur weil man nicht lesen kann?

      jetztzufriedenerKunde_0-1596664275475.png

      die Telekom ist doch nicht verpflichtet den Kunden auf seine Rechte hinzuweisen, da ist nix Betrug.

      Der Kunde will doch immer mündig und selbstbestimmt sein.

       

       

      @Gelöschter Nutzer  

      wo soll bei dir der Betrug sein? Wenn die Telekom gar nicht schalten kann kann sie ja auch den Vertrag nicht erfüllen, darum wäre zuerst zu klären ob du überhaupt eine AB für den Umzug erhalten hast.

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    • 5 years ago

      Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

      Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?
      Kann man hier wohl schon von vorsätzlicher Täuschung sprechen?

      Man kann da von vorsätzlicher Selbsttäuschung des TEs sprechen.

       

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      Answer

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      5 years ago

      Ihr verteidigt die Marketingstrategie wirklich meisterhaft.

      Das Onlineformular ist eine tolle Sache, wenn darüber aber kein "einfacher" Umzug gem. TKG beauftragt werden kann, ist es voll für den Ar*ch.

       

      Es ergibt sich für den Kunden ein Neuvertrag mit neuer Laufzeit, selbst wenn er den gleichen Tarif bucht und angeblich kein Kündigungsrecht, wenn keine Versorgung möglich ist. Der kleine Hinweis auf die Hotline für einen 1:1 Umzug ist nmA. nicht ausreichend und vor allem nicht Kundenfreundlich. Wenn dann wie geschildert (ob es stimmt, weiß ich nicht), trotzdem die 70 Euro fällig werden, ist das grenzwertig.

       

      Ich akzeptiere aber, dass ich mit dieser Meinung alleine bin. Möglich ist, dass die 70 EU garnicht eingezogen wurden, darauf deutet IMHO der schnelle Rückzug des Threadstarters hin.

      Answer

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      5 years ago

      und angeblich kein Kündigungsrecht, wenn keine Versorgung möglich ist.

      und angeblich kein Kündigungsrecht, wenn keine Versorgung möglich ist.

      und angeblich kein Kündigungsrecht, wenn keine Versorgung möglich ist.


      Wer behauptet denn so etwas?

      Answer

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      5 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

      irgendwie passt dein Username bei dem Thema hervorragend.

       

      Bevor du Anschuldigungen loslässt und uns dann noch Verteidigungsstrategien vorwirfst solltest du dich dringend mit den Modalitäten und rechtlichen Gegebenheiten bei einem Umzug auseinandersetzten.

      Unlogged in user

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