Gelöst
bestehender Vertrag auf Tochter umschreiben
vor 6 Jahren
Hallo zusammen, ich brauche bitte mal einen Rat. Vor ca. 6 Jahren habe ich für meine Tochter (lebt nicht in meinem Haushalt) einen Vertrag abgeschlossen. Diesen möchte sie jetzt gerne selbst übernehmen. Unter der Rubrik Änderung der Vertragspartner íst leider der Punkt nicht vorhanden. Muss ich diesen Vertrag kündigen damit meine Tochter einen neuen machen kann oder können wir diesen umschreiben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG
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Gelöst
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Der Vertrag muss gekündigt werden, damit sie einen neuen abschliessen kann. Daher gibts den Punkt auf dem PDF auch nicht für euren Fall.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Danke für die schnelle Hilfe..... ich habs mir fast schon gedacht. So kann man auch Geld verdienen, denn die Kündigungsfrist müssen wir ja einhalten. VG
Antwort
von
vor 6 Jahren
Danke für die schnelle Hilfe..... ich habs mir fast schon gedacht. So kann man auch Geld verdienen, denn die Kündigungsfrist müssen wir ja einhalten. VG
Danke für die schnelle Hilfe..... ich habs mir fast schon gedacht. So kann man auch Geld verdienen, denn die Kündigungsfrist müssen wir ja einhalten. VG
Bei einer Umschreibung hätte ihre Tochter das selbe bezahlen müssen wie Sie.
Antwort
von
vor 6 Jahren
ja, das stimmt auch wieder happy::)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Muss ich diesen Vertrag kündigen damit meine Tochter einen neuen machen kann oder können wir diesen umschreiben.
Muss ich diesen Vertrag kündigen damit meine Tochter einen neuen machen kann oder können wir diesen umschreiben.
Leider stellt sich die Telekom da dussliger an als andere Anbieter - mit dem Resultat, dass es nicht möglich ist, den Anschluss nahtlos funktionsfähig zu erhalten im Rahmen eines Wechsels des Vertragsinhabers. Das ist wohl eine Telekom Managemententscheidung.
Dass es u.U. Regelungen hinsichtlich der Rufnummern gibt, die die Telekom nicht in der Hand hat, ist klar - aber das hat ja eigentlich nichts mit der DSL-Verbindung als solcher zu tun.
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Uneingeloggter Nutzer
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