Gelöst
Berechnung von Schadenersatz
vor einem Jahr
Hallo,
die Telekom berechnet für die Kündigung des Speedport Smart eine Strafgebühr v. € 32,73.
Das verstehe ich nicht. Das Altgerät wurde zurückgesendet, der neue Vertrag im Shop umgeswitched und der neue Router kam ein paar Tage später mit der Post. Der alte Router war nicht mehr funktionsfähig und musste deshalb ersetzt werden. Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht:
„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“
Vielleicht kann jemand helfen.
Vielen Dank.
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vor 6 Jahren
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vor einem Jahr
Vielleicht kann jemand helfen.
Hallo @Mart334
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z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
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Gruß Marcel
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vor einem Jahr
Das Altgerät wurde zurückgesendet
Mit dem Rücksendeetikett des neuen Geräts? Falls ja, dann wurde das möglicherweise so verbucht, dass das Neugerät zurückgegeben wurde.
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vor einem Jahr
Nein, soweit ich weiß, habe ich über den Link „Sie möchten Altgeräte zurückgeben? Hier Rücksendeetikett erstellen“, das Etikett ausgedruckt und den alten Router entsprechend zur Post gebracht.
Aber es hätte doch auffallen müssen, wenn auf dem Lieferschein das neue Gerät steht, aber ein altes im Paket liegt. Haben jetzt den Speedport Smart 4.
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vor einem Jahr
War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht?
Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus.
Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.
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von
vor einem Jahr
War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht? Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus. Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.
War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht?
Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus.
Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.
@CyberSW
Außerdem sieht es ja so aus , das er an Stelle eines Defekt Austausches für Mietgeräte das Mietgerät gekündigt hat . Aber Du hast Recht so richtig kann man das aus seiner Darstellung nicht raus lesen .
Gruß Ralf
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
@CyberSW
Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.
Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht: „Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz. Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“
Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht:
„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“
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vor einem Jahr
Glaube ich auch @Ralfguet so erklärt sich die Forderung.
Durch die Vorzeitige Kündigung gibts dann auch den Schadensersatz.
So sollte das nicht ablaufen - gibt halt den Weg über den Austausch des Defekt Geräts.
@Marcel2605 was soll dein Post? 😄
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von
vor einem Jahr
@Marcel2605 was soll dein Post?
@CyberSW
alles gut 😅
Das von mir informierte Team wir es klären 😉
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
Vielen Dank @Cyber SW.
Die ganze Abwicklung lief vor Ort über den Telekom Shop mit dem Mitarbeiter. Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt.
3
von
vor einem Jahr
Vielen Dank @Cyber SW. Die ganze Abwicklung lief vor Ort über den Telekom Shop mit dem Mitarbeiter. Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt.
Vielen Dank @Cyber SW.
Die ganze Abwicklung lief vor Ort über den Telekom Shop mit dem Mitarbeiter. Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt.
@Mart334
Du schreibst doch, dass die MVLZ um wäre, dann hätte sowieso kein Schadenersatz berechnet werden dürfen.
Das Team klärt das gerne mit dir
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von
vor einem Jahr
Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt.
Das ist nicht dein Fehler ... der Shop sollte das wissen.
Aber wie hier schon gesagt wurde, sowas zieht der Kundenservice idR. wieder glatt.
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von
vor einem Jahr
Hey @MartMart334,
lass uns gerne einmal gemeinsam drüber schauen.
ich habe gerade leider nur die Mailbox erwischt.😕
Wann darf ich es erneut versuchen?
Halte zudem gerne die letzten sechs Ziffern deiner IBAN und deine Kundennummer bereit für die Legitimation.
Liebe Grüße
Emre
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
@Emre T.
Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz.
Ich frage mich wie das gehen kann?
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von
vor einem Jahr
Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz. Ich frage mich wie das gehen kann?
Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz.
Ich frage mich wie das gehen kann?
Meines hat sich bereits geklärt, Gutschriftsbestätigung ist auch bereits da, und ist damit erledigt. Danke.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
@Emre T.
Bitte meinen Sohn morgen ab 11:00 Uhr anrufen, die Nr. steht in meinem Profil.
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von
vor einem Jahr
@Emre T. Bitte meinen Sohn morgen ab 11:00 Uhr anrufen, die Nr. steht in meinem Profil.
@Emre T.
Bitte meinen Sohn morgen ab 11:00 Uhr anrufen, die Nr. steht in meinem Profil.
@Mart334
Ich hoffe, dein Sohn ist auch Vertragsinhaber.
Sonst musst du kurz dabei sein...
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von
vor einem Jahr
Hi nochmal @Mart334,
danke für deine Rückmeldung, ich werde mich morgen ab 11:00 Uhr unter der hinterlegten Nummer von deinem Sohn melden.🙂
Wie @Marcel2605 richtig erwähnt hat, müsstest du am besten mit dabei sein, da du der Vertragsinhaber bist.
Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam zu einer Lösung kommen.😉
Liebe Grüße
Emre
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
@Emre T.
Rückruf nicht mehr nötig, wurde soeben alles vom Kundendienst geklärt, danke..
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Uneingeloggter Nutzer
von