Gelöst

Automatische Vertragsverlängerung / Kündigungsfrist

vor 3 Jahren

Moin,

 

mein Festnetz und DSL Vertrag (MagentaZuhause M) läuft zum 01.04.2022 aus und ich überlege zu kündigen. Kündigungsfrist ist der 01.03.2022. Sollte ich diese Frist verpassen war es ja früher so, dass sich der Vertrag um 12 Monate verlängert hat. Durch die Novelle des TKG wurden die Fristen ja verändert und der Vertrag sollte bei automatischer Verlängerung dann monatlich kündbar sein. Gilt das auch für die Verträge die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden (also für meinen Vertrag) ?

 

Vielen Dank für eine Antwort!

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      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Ja, das gilt für alle (Telefon)Verträge, egal, wann sie abgeschlossen wurden.

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Babb311 

      Hallo!

      Kann ich auch Bestätigen was @Andreas__  geschrieben hat. Es ist so richtig .Auch Verträge  die vor dem 1.12.2021  abgeschlossen worden zählt es

      Grüsse Nobsi1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Babb311 

       

      Nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit des Vertrages geht der in einen unbefristeten Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist über, die automatischen 12 Monate sind "Geschichte" nach dem neuen TKG . Das bedeutet aber nicht, das es die 24 Monate bei einem Neutarif oder Tarifwechsel nicht mehr gibt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Moin!

       

      Danke für die schnellen Antworten!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Babb311 

      Hallo!

      Kann ich auch Bestätigen was @Andreas__  geschrieben hat. Es ist so richtig .Auch Verträge  die vor dem 1.12.2021  abgeschlossen worden zählt es

      Grüsse Nobsi1

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    • Akzeptierte Lösung

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      vor 3 Jahren

      @Babb311 

       

      Nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit des Vertrages geht der in einen unbefristeten Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist über, die automatischen 12 Monate sind "Geschichte" nach dem neuen TKG . Das bedeutet aber nicht, das es die 24 Monate bei einem Neutarif oder Tarifwechsel nicht mehr gibt.

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