Gelöst
Anschluss mit mehreren Haushalten teilen, erlaubt?
vor 2 Monaten
Hallo Ihr lieben :3
Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.
Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.
Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.
Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat?
Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag?
Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Monaten
Die Überlassung deines Taris an Dritte ist in den AGB ausgeschlossen und verboten. Also, du schließt den Vertrag ab, lässt dann XX Leute den Vertrag mitnutzen... Nöööö!
0
vor 2 Monaten
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
6
von
vor 2 Monaten
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
Das steht in Punkt 5 der AGB, vorher solltest Du aber Punkt 4 AGB beachten @Kugic .
weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben
oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)
auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.
(macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
Denke das ist so eine Grauzone,
weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben
oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)
auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.
(macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).
@BlumenHupenhihi Als Besitzer des I-Net-Anschluß, bist du haftbar/Ansprechpartner, falls es mal zu einer Anzeige (z.B. P2P) kommt.
Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.
Hallo Ihr lieben :3
Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.
Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.
Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.
Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat?
Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag?
Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.
Das ist der Telekom eigentlich egal (wobei bei GF die Anschlüße eigentlich immer mit 1GB laufen und nur das BNG -Profil die Datenübertragung begrenzt),
weil der Anschluß hat FLAT,
der Datenstrom (nicht die Daten) wird nur für Leitungsmessung und Fehlereingrenzung intern aufgezeichnet.
Das sind ja zwei unterschiedliche Fälle @Buster01 . Bei dem gewerblichen, also entgeltlichen Teilen dürfte es Probleme geben können, insbesondere wegen Punkt 4 der AGB.
Und dann darf man nie vergessen, wo dann unter Umständen der Staatsanwalt, das SEK oder MEK vor der Tür steht. Glaubt man nie, für mich ist das aber keine nur theoretische Betrachtung.
von
vor 2 Monaten
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
Anscheinend nun ja doch.
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von
vor 2 Monaten
Anscheinend nun ja doch.
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
Anscheinend nun ja doch.
Das Ergebnis ist natürlich das was du hören wolltest, aber wirklich überzeugend ist das nicht. Es ist eher eine Interpretation, aber keine klare vertragliche Regelung.
Hier mal noch die KI-generierte Antwort:
Ja, Sie dürfen Ihren Internetanschluss mit Nachbarn teilen, da es rechtlich kein Verbot dafür gibt. Sie müssen jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Internetanbieters prüfen, die die Weitergabe an Dritte eventuell untersagen, was zur Kündigung führen kann. Wichtig ist zudem, dass Sie als Anschlussinhaber für illegale Aktivitäten haften und das Netzwerk unbedingt verschlüsseln sollten.
Eigentlich sollte die "Rechtsabteilung" bei dem Thema eher hellhörig werden und über eine Änderung der AGB nachdenken.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Das ist nciht richtig@*FDGO-Ultra*
in den AGB steht zur alleinigen Nutzung an Dritte, ist nicht zulässig.
hier wird aber der Anschluss mitbenutzt.
Denke das ist so eine Grauzone,
weil ich kenne viele I-Net-Cafe die den Zugang ja "weitervermieten" und nur einen Consumer-Vertrag haben
oder Privatpersonen die noch ein Gästehaus betreiben (Gäste-WLAN)
auch gab es das ja schon auch bei DSL; Mehrgenerationenhaus,ein Anschluß und Eltern + Vorfahren + Nachkommen benutzen den.
(macht halt auch Sinn, statt 3 GF 300 einfach ein 1GB und Grundgebühr sparen).
@BlumenHupenhihi Als Besitzer des I-Net-Anschluß, bist du haftbar/Ansprechpartner, falls es mal zu einer Anzeige (z.B. P2P) kommt.
Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen.
Hallo Ihr lieben :3
Vielen dank vorab fürs lesen und ggf beantworten.
Ich möchte mir einen Hausanschluss mit 2 Haushalten teilen, also 3 Haushalte insgesamt.
Der Monatliche GB verbrauchen dürfte dann bei ca 1500 GB liegen. Nach möglichkeit wäre das ein Glasfaser 1000 Anschluss.
Frage ist: Wäre das erlaubt? und gibt eine Maximale GB nutzung pro Monat?
Wenn ein PK Vertrag nicht geht, geht ein Business vertrag?
Es soll rein Privat genutzt werden, nicht Geschäftlich nur nebenbei.
Das ist der Telekom eigentlich egal (wobei bei GF die Anschlüße eigentlich immer mit 1GB laufen und nur das BNG -Profil die Datenübertragung begrenzt),
weil der Anschluß hat FLAT,
der Datenstrom (nicht die Daten) wird nur für Leitungsmessung und Fehlereingrenzung intern aufgezeichnet.
14
von
vor 2 Monaten
@Heike B.
Und wo ist das fixiert?
Ich lese ausgelegt und vorgesehen, wichtig wäre doch vertraglich vereinbart und fixiert in Punkt xy der AGB, Leistungsbeschreibung
von
vor 2 Monaten
Hi @der_Lutz,
ich hatte mich wie geschrieben einmal intern (Rechtsabteilung) schlaugemacht. Gerne gehe ich nochmals auf die Kollegen zu und frage, ob die uns einen fixierten Punkt in der AGB sagen können.
Viele Grüße
Heike
von
vor 2 Monaten
Hi @der_Lutz,
ich habe hier nun die abschließende Stellungnahme aus unserer Rechtsabteilung erhalten.
Die TDG schließt einen Vertrag mit einer konkreten Person, die einem bestimmten Haushalt angehört. Kunde, Adresse und Haushalt sind im Vertrag festgehalten, womit sich der Vertrag ausschließlich auf die Versorgung des Haushalts des Kunden bezieht. Die Versorgung weiterer Haushalte ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung und daher gemäß den vertraglichen Vereinbarungen unzulässig.
Viele Grüße
Heike
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von