Gelöst

Alten DSL Telefonanschluss entfernen

vor 8 Monaten

Ist es möglich nach Umrüstung auf Glasfaser den alten DSL/Telefonanschluss physisch zu entfernen?

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    • vor 8 Monaten

      Möglich ist es, wird aber von der Telekom nicht automatisch gemacht. Der Rückbau müsste selbst beauftragt werden.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Monaten

      0

    • vor 8 Monaten

      Schde

      nach Umrüstung auf Glasfaser den alten DSL/Telefonanschluss physisch zu entfernen?

      nach Umrüstung auf Glasfaser den alten DSL/Telefonanschluss physisch zu entfernen?
      Schde
      nach Umrüstung auf Glasfaser den alten DSL/Telefonanschluss physisch zu entfernen?

      Das hat bei meiner Freundin der Techniker gleich gemacht, nachdem Glasfaser aktiviert war und funktionierte.

      Also TAE abgeklemmt und Kabel im Hausanschluss abgeklemmt.

      Inzwischen sind TAE und Kabel bis zum Hausanschluss entfernt.

       

      Ich hatte in der Wohnung einen eigenen Anschluss im Arbeitszimmer.

      Nach Auszug sollte der Anschluss entfernt werden. Ein Techniker hatte vorher zu mir gesagt, wenn der Anschluss umgezogen ist, dann könne ich das Kabel dafür außerhalb des Hausanschlusses einfach abschneiden und Kabel mit TAE einfach entfernen. Genau so haben wir es gemacht.

      0

    • vor 8 Monaten

      Sch@de

       

      Meinst du den TAE Anschluss?

       

      Oder wirklich der APL im Keller?

      0

    • vor 8 Monaten

      Dankeschön 

      0

    • vor 8 Monaten

      Mir ging es um den kompletten Anschluss im Hauswirtschaftsraum

      0

    • vor 8 Monaten

      Das bitte nicht ohne vorherigen Rückbau über die Bauherren machen. Der ist solange im System noch vorhanden. 

      Selbst machen wäre nicht erlaubt und könnte im schlimmsten Fall eine Rechnung nach sich ziehen.

      15

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Hubert Eder

      Deshalb darf die Telekom aus Wettbewerbsgründen die Kupferleitung nicht einfach abbauen.

      Deshalb darf die Telekom aus Wettbewerbsgründen die Kupferleitung nicht einfach abbauen. 
      Hubert Eder
      Deshalb darf die Telekom aus Wettbewerbsgründen die Kupferleitung nicht einfach abbauen. 

      In welchen Fällen, kann denn der Wettbewerber noch TAL anmieten? In dem Augenblick, in dem der Kunde an einem outdoor DSLAM hängt, dürfte in der Zwischenzeit selbst nach Angabe der Telekom (35 Millionen können VDSL buchen) die Mehrheit der Anschlüsse sein, nur noch eine Versorgung über Bitstream stattfinden. Und Bitstream ist der reine Datenverkehr, dem es wohl schnurzpiepegal ist ob er über CuDA oder Glas zum Kunden geführt wird. Also ist in den Fällen keine CuDA notwendig. Wobei ich auch nirgends erkennen kann, wo der rechtliche Anspruch auf Signalversorgung mit elektrischer Leistung statt Lichtimpulsen festgehalten ist.

       

      Auch ging das ganze hier eher um die EFH, möglicherweise selbstbewohnt, bei dem der Anschlußinhaber/Eigentümer selber auf Glas gewechselt hat.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      NoOneElse

      In welchen Fällen, kann denn der Wettbewerber noch TAL anmieten? In dem Augenblick, in dem der Kunde an einem outdoor DSLAM hängt, dürfte in der Zwischenzeit selbst nach Angabe der Telekom (35 Millionen können VDSL buchen) die Mehrheit der Anschlüsse sein, nur noch eine Versorgung über Bitstream stattfinden. Und Bitstream ist der reine Datenverkehr, dem es wohl schnurzpiepegal ist ob er über CuDA oder Glas zum Kunden geführt wird. Also ist in den Fällen keine CuDA notwendig. Wobei ich auch nirgends erkennen kann, wo der rechtliche Anspruch auf Signalversorgung mit elektrischer Leistung statt Lichtimpulsen festgehalten ist.

      In welchen Fällen, kann denn der Wettbewerber noch TAL anmieten? In dem Augenblick, in dem der Kunde an einem outdoor DSLAM hängt, dürfte in der Zwischenzeit selbst nach Angabe der Telekom (35 Millionen können VDSL buchen) die Mehrheit der Anschlüsse sein, nur noch eine Versorgung über Bitstream stattfinden. Und Bitstream ist der reine Datenverkehr, dem es wohl schnurzpiepegal ist ob er über CuDA oder Glas zum Kunden geführt wird. Also ist in den Fällen keine CuDA notwendig. Wobei ich auch nirgends erkennen kann, wo der rechtliche Anspruch auf Signalversorgung mit elektrischer Leistung statt Lichtimpulsen festgehalten ist.
      NoOneElse
      In welchen Fällen, kann denn der Wettbewerber noch TAL anmieten? In dem Augenblick, in dem der Kunde an einem outdoor DSLAM hängt, dürfte in der Zwischenzeit selbst nach Angabe der Telekom (35 Millionen können VDSL buchen) die Mehrheit der Anschlüsse sein, nur noch eine Versorgung über Bitstream stattfinden. Und Bitstream ist der reine Datenverkehr, dem es wohl schnurzpiepegal ist ob er über CuDA oder Glas zum Kunden geführt wird. Also ist in den Fällen keine CuDA notwendig. Wobei ich auch nirgends erkennen kann, wo der rechtliche Anspruch auf Signalversorgung mit elektrischer Leistung statt Lichtimpulsen festgehalten ist.

      Hier muß man einfach unterscheiden, das Telekom-Kupfernetz ist von der BNetzA reguliert,

      jeder Mitbewerber darf bei der Telekom eine TAL anmieten;

      Das GF-Netz ist nicht reguliert, auch die Telekom bietet mit Kooperationsvertrag Dienstleiftung über das GF-Netz von anderen GF-Netzbetreiber an.

      Wenn der Mitbewerber keinen Kooperationsvertrag, mit dem GF-Netzbetreiber oder einem Provider, der einen Kooperationsvertrag mit dem GF-Netzbetreiber hat,

      kann der Anschluß nur über das Kupfernetz geschaltet werden.

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      @Buster01  schrieb:
      jeder Mitbewerber darf bei der Telekom eine TAL anmieten;

      Das ist klar. Nur. Funktioniert das überhaupt vernünftig und sinnvoll bei Hauanschlüssen am Outdoor DSLAM? Denn wenn ich das Signal mit Vectoring an den APL   geliefert bekomme, dann kann der Wettbewerbs-Anbieter auch nur mit Vectoring/Bitstream versorgen. Die reine TAL anzumieten nützt ihm nichts. Insbesondere, wenn das Bündel Vetoring Anschlüsse enthält.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?

      2

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Schde

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?
      Schde
      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?

      @*Paz Vizsla* du bist gefragt Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Schde

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?

      Schde

      Muss der Abriss durch den Hauseigentümer bezahlt werden?


      Nein, dauert halt nur bis zu einem Jahr. 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      Verabschiede dich mal von dem Gedanken, das der APL nur das Gebäude versorgt, an dem der hängt,

      über Verbindungsadern laufen Anschlüße zu anderen Gebäuden oder auch Firmen.

       

      ALSO immer erst von PTI prüfen lassen, ob der APL entf. werden kann.

      (hatte erst letzten Monat das Problem, das einfach der APL entf. wurde,

      nur liefen da noch die ganzen Anschlüße der Firma drüber, die das Gebäude vorher als Bürogebäude genutzt hatte).

      0

    • vor 8 Monaten

      Die Frage wurde doch geklärt.

      Abriss beim Bauherrenservice, entweder macht das PTI das oder der Eigentümer darf es selber.
      Wenn ihr noch weiter diskutieren möchtet, macht das in den Privatnachrichten.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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