Gelöst
Alleiniges Nutzungsrecht von Telekommunikationsanbietern
vor 5 Jahren
Hallo,
in den Ortsteilen von Königs Wusterhausen ist zumeist der regionale Anbieter DNS:NET (der auch den Breitbandausbau durchgeführt hat) auch der einzige Anbieter von Telefonie & Internet (DSL). Für einen besseren Wettbewerb bin ich an weiteren Anbietern (insbesondere Telekom) interessiert, die das Netz von DNS:NET verwenden. Daher meine Frage: Wieviel Jahre hat DNS.NET das alleinige Nutzungsrecht der Leitungen. Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich leider nichts gefunden.
Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich kein Ausschlusskriterium sein, dass z.B. die Telekom hier nicht anbieten will. Die flächenmäßig größere Gemeinde Heidesee mit ihren (nach Einwohnern) kleineren Ortsteilen wurde auch von der Telekom erschlossen.
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen.
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vor 5 Jahren
wenn ein eigenfinanzierter Ausbau stattgefunden hat gibt es keinen Termin für die Freigabe.
Wurden Fördermittel eingesetzt sind die Richtlinien im Bescheid dazu verankert.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Das ist ein Mythos ^^
Ist der Ausbau gefördert worden mit öffentlichen Mitteln, so steht es jederzeit allen zur Verfügung.
Ist es komplett eigenfinanziert, so gibt es keine Regelungen.
auch wenn das Netz zur Verfügung steht, so müssen beide Seiten auch immer noch einen Vertrag untereinander abschließen wollen.
Wollen die das nicht, so gibt es auch keine Kooperation.
Die Verträge müssen für jedes Ortsnetz abgeschlossen werden. Ist ein Ort zu klein für die Telekom, so bekommt sie nie die Kosten rein und geht keinen Vertrag ein.
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vor 5 Jahren
Wie schon geschrieben wurde bei einem eigenfinanzierten FTTH oder einem FTTC Ausbau ohne Vectoring ist ein Anbieter nicht verpflichtet Vorleistungsprodukte anzubieten.
Bei FTTC mit Vectoring ist er sofort dazu verpflichtet, aber "nur" als Layer2- BSA vor Ort am MSAN -> da hat Niemand Interesse dran.
Bei geförderten Ausbauten ist das in der jeweiligen Förderrichtlinie nachzulesen.
Aber grundsätzlich gilt:
Die anderen Anbieter müssen auch Interesse daran haben. Wenn DNS:Net z.B. für das Vorleistungsprodukt mehr Geld verlangt, als die Telekom für ihren Tarif vom Endkunden verlangt rechnet es sich nicht.
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