Gelöst

Inklusivnutzeradresse gesperrt nach Vertragsende

vor 5 Jahren

Hallo,

 

ich habe/hatte eine Email-Adresse als Inklusivnutzer bei @t-online.de. Allerdings hat der "Master-Nutzer" den Vertrag gekündigt und dieser ist jetzt ausgelaufen. Nun kann ich nicht mehr auf meine Konto über das Mail-Center zugreifen.

 

Gibt es eine Möglichkeit das Konto (als freemail Konto) zu reaktivieren oder zumindest die Adresse zur erneuten Registrierung freizugeben, damit ich diese wieder verwenden kann. Ich habe gelesen, dass dies sonst erst nach 90 Tagen möglich ist.

 

Vielen Dank für jede Hilfe!

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    • vor 5 Jahren

      Das ist ganz normal so und stand auch auf der Auftragsbestätigung zur Kündigung.

      Wohl überlesen!? Und warum informiert der Master seine Inclusiven nicht!?

      Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

      8

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Käseblümchen

      . . . . . Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen? Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt. . . . . . Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen? Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt. . . . . . Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen? Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt. Aber beim Konto, das zum Vertrag direkt gehört, sieht das die Telekom ja auch anderst. Und die Gefahr, dass der Vertragsinhaber die Inclusivnutzer aus den Augen verloren hat, ist doch alltäglich, und der tatsächlich Betroffene dürfte in den seltensten Fällen die Kündigungsbestätigung sehen.

      . . . . . Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen? Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.

       . . . . .
      Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen?

      Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.

       . . . . .
      Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen?

      Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.


      Aber beim Konto, das zum Vertrag direkt gehört, sieht das die Telekom ja auch anderst.

       

      Und die Gefahr, dass der Vertragsinhaber die Inclusivnutzer aus den Augen verloren hat, ist doch alltäglich, und der tatsächlich Betroffene dürfte in den seltensten Fällen die Kündigungsbestätigung sehen.

       

      Käseblümchen

      . . . . . Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen? Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.

       . . . . .
      Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen?

      Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.

       . . . . .
      Naja. Vertrag gekündigt - also warum sollte man dann eine Leistung weiterhin bereitstellen?

      Aber es steht ja schließlich alles nochmal auf der Bestätigung und das auch nicht versteckt.


      Aber beim Konto, das zum Vertrag direkt gehört, sieht das die Telekom ja auch anderst.

       

      Und die Gefahr, dass der Vertragsinhaber die Inclusivnutzer aus den Augen verloren hat, ist doch alltäglich, und der tatsächlich Betroffene dürfte in den seltensten Fällen die Kündigungsbestätigung sehen.

       


      Dann könnte man ja fast schon an mißbräuchliche Nutzung denken!?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Kugic  schrieb:

      Zum Thema Freischalten:

      Der Tenor ist ganz klar: Keine Freigabe von Inklusivnutzern. Dies wurde bisher im Forum immer so durchgezogen.

      Ich glaube, das es mittlerweile auch technisch unterbunden wurde.


      @Kugic 

      Wird wohl doch nicht so eng gesehen und technisch noch möglich?:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Emailadresse-Inklusivnutzer-nach-Kuendigung-wieder-erhalten/m-p/4590184#M307663

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II

      . . . . . Dann könnte man ja fast schon an mißbräuchliche Nutzung denken!?

         . . . . .

      Dann könnte man ja fast schon an mißbräuchliche Nutzung denken!?
      Ludwig II
         . . . . .

      Dann könnte man ja fast schon an mißbräuchliche Nutzung denken!?

      Nur Leute wie du, die nicht im realen Leben stehen.

       

      Vor nem Jahrzehnt mal von den (damals noch) Kinder selbst eingerichtet, als sie noch im Hause wohnten.

      Frag mal einen normalen Vater, wie seine Kinder anno tobak sich ihre Maiiadressen eingerichtet haben.

       

      Wahrscheinlich weiß ein normaler Mensch gar nicht, dass es bei der Telekom unterschiedliche Klassen von Vertrags-E-Mail-Adressen gibt.

      Wozu auch.

      Ich wüsste es auch nicht, wenn ich diesen Schwachsinn nicht laufend hier im Forum lesen könnte.

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Ja so ist das bei Vertragskündigung. Nur der Hauptnutzer kann nach Vertragsbeendigung übertragen werden.

      Ein Inklusivnutzer muss vorher tätig werden.

      Du kannst ein Freemail-Konto eröffnen und Dir eine neue E-Mail-Adresse zulegen. Und irgendwann (in Monaten oder vielleicht erst in 2 Jahren) die bisherige versuchen, ob sie wieder frei ist.

      Vereinzelt kann es sein, dass Du auf einen netten Bearbeiter triffst, der entgegen offenbar Managementvorgaben auch eine Inklusivnutzer-Adresse vorzeitig freigibt.

      0

    • vor 5 Jahren

      @josch94 

      Nach Kündigung des zugehörigen Festnetzanschlusses ist die Inklusivnutzer-E-Mail-Adresse, wie in der Kündigungsbestätigung beschrieben, für mindestens 90 Tage gesperrt, bevor sie wieder bei der nächsten Datenbereinigung zur Neueinrichtung freigegeben wird. 

      Oftmals klappt es entgegen des dort stehenden Hinweises, die Inklusivnutzer-E-Mail-Adresse zumindest über dieses Formular vorzeitig aus der Sperre freizugeben.

       

      Nachdem das Formular bearbeitet ist, erhält man einen Anruf und kann ein neues Postfach mit der alten Adresse anlegen.

       

      Im letzten Schritt spielst du dein Backup zurück.

       

       

      Hier der vollständige Link zum Profil, wobei das Team in diesem Fall wohl nicht benötigt werden wird 

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @josch94,

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

      bei Inklusivnutzern ist es tatsächlich so, dass diese ab dem Kündigungstag des Telekom-Vertrags nicht mehr nutzbar sind. Wie bereits geschrieben wurde, ist ein entsprechender Hinweis ist auf der Kündigungsbestätigung zu finden.
      Das Online-Formular zur Übertragung einer E-Mail Adresse bzw. eines Postfachinhalts schließt Inklusivnutzer direkt aus. Eine eindeutige Identifizierung (Zugehörigkeit zum alten Vertrag) war in der Vergangenheit datenbankseitig für eine gewisse Zeit noch nachvollziehbar, so dass zumindest eine vorzeitige Freigabe ermöglicht werden konnte.
      Generell ist es so, dass die gelöschte E-Mail Adresse automatisch für 90 Tage gesperrt wird. Erst danach ist sie wieder frei und kann neu eingerichtet werden.

      Viele Grüße
      Jürgen U.

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      Uneingeloggter Nutzer

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