Gelöst

Gibt es AGB/Leistungsbeschreibung o.ä. zum Verfall für Freemail Konten ?

vor 3 Jahren

Hallo,

wir haben seit 2013 ein paar Freemail Konten als Reserve, die aber wenig benutzt werden.

Bei der Recherche, wie ich einen weiteren (email) Alias hinzufüge, bin ich auf ein paar Threads aus 2016-2018 gestoßen, in denen

-> ein Verfall der Freemail Konten nach 180 Tagen Nichtbenutzung

zitiert wird.

Ich finde aber nirgendwo - auch nicht in der Hilfe - Infos, AGBs, Leistungsbeschreibungen o.ä., in denen so etwas steht. Selbst wenn ich einen neuen Account (= Konto) anlege, gibt es nirgendwo einen entspr. Hinweis o.ä.

 

Also:

Gibt es diesen - damals genannten - Verfall wirklich ? Und wo ist er fixiert ? 

 

Danke für ein paar konkrete Hinweise.

Hubert

 

1687

32

    • vor 3 Jahren

      @BertelH : Die Rechtsquelle für die Löschung nach 180 Tagen Inaktivität kann ich dir nicht nennen, aber diese wurde zig-fach durch die Telekom hier im Forum bestätigt, beispielsweise hier:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/T-Online-Freemail-Konto-geloescht/td-p/1320388

       

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Lois17: die Links kenne ich (steht so in meiner Frage drin Zwinkernd

      sind aber leider keine Antwort auf meine Frage...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @BertelH 

      Gemäß den AGB zu Freemail kann die Telekom mit einer Frist von 6 Werktagen jederzeit kündigen. 

      Welchen Trigger sie dafür intern setzt muss sie nicht bekanntgeben. 

      28

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo zusammen,

       

      wir warten weiterhin auf die Rückmeldung aus unserer Fachabteilung. Sobald uns neue Infos erreichen, werden wir hier berichten.

       

      Gruß

      Jürgen U.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo Telekom Team,

      erst mal Danke für Eure Aktivitäten.

      Und nachdem die Sache nicht im ersten Anlauf beantwortet werden konnte, ist wohl davon auszugehen, daß es doch nicht so trivial ist Zwinkernd

      Ich bin gespannt.

       

      Hubert

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @BertelH,

       

      wir haben nun die Rückmeldung erhalten. Ich zitiere mal Zwinkernd

       

      "Bei älteren Verträgen gab es die Klausel, dass wenn ein Freemail-Postfach länger als 180 Tage in Folge nicht aktiv genutzt wurde, Telekom berechtigt ist, den Empfang von E-Mails und den Zugang zu dem Dienst zu sperren und nach zwei Jahren Inaktivität das Postfach zu löschen. Diese Regelung trifft wahrscheinlich auch auf deine in 2013 angelegten Postfächer zu. Das müsste in den dir zum Vertragsabschluss bereitgestellten AGB stehen. Tatsächlich hat Telekom noch nie davon Gebrauch gemacht, inaktive Postfächer zu löschen.

      Bei aktuellen Vertragsabschlüssen ist die Regelung, dass unentgeltliche Freemail-Postfächer mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar sind. Eine Kündigung muss in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. Außer bei missbräuchlicher Nutzung gab es jedoch von Seiten Telekom noch nicht die Notwendigkeit, Freemail-Postfächer zu sperren und zu kündigen.

      Grundsätzlich empfehlen wir, regelmäßig in das Postfach zu sehen, da Änderungen beim Postfach nicht auszuschließen sind und wir (Telekom) bei Freemail-Postfächern meist nur über das Postfach mit den Kunden in Kontakt treten können."

       

      Gruß

      André A.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @BertelH,

       

      wir haben nun die Rückmeldung erhalten. Ich zitiere mal Zwinkernd

       

      "Bei älteren Verträgen gab es die Klausel, dass wenn ein Freemail-Postfach länger als 180 Tage in Folge nicht aktiv genutzt wurde, Telekom berechtigt ist, den Empfang von E-Mails und den Zugang zu dem Dienst zu sperren und nach zwei Jahren Inaktivität das Postfach zu löschen. Diese Regelung trifft wahrscheinlich auch auf deine in 2013 angelegten Postfächer zu. Das müsste in den dir zum Vertragsabschluss bereitgestellten AGB stehen. Tatsächlich hat Telekom noch nie davon Gebrauch gemacht, inaktive Postfächer zu löschen.

      Bei aktuellen Vertragsabschlüssen ist die Regelung, dass unentgeltliche Freemail-Postfächer mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar sind. Eine Kündigung muss in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. Außer bei missbräuchlicher Nutzung gab es jedoch von Seiten Telekom noch nicht die Notwendigkeit, Freemail-Postfächer zu sperren und zu kündigen.

      Grundsätzlich empfehlen wir, regelmäßig in das Postfach zu sehen, da Änderungen beim Postfach nicht auszuschließen sind und wir (Telekom) bei Freemail-Postfächern meist nur über das Postfach mit den Kunden in Kontakt treten können."

       

      Gruß

      André A.

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