Solved

Preiserhöhung DAZN

3 years ago

Hallo zusammen,

 

heute wurde bekannt, dassd DAZN auch für Bestandskunden die Preise nach oben anpasst.

 

Ich habe am 25.03.2022 über die Telekom oder Magenta TV DAZN hinzugebucht mit Mindestlaufzeit 12 Monate und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

 

1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?

2. Falls mich die Preiserhöhung auch trifft sollte ich ja ein Sonderkündigungsrecht haben oder ?

3. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

 

Vielen Dank

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    • 3 years ago

      maerzer

      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?
      maerzer
      2. Kann ich ggf. jetzt schon ein weiteres Jahr zum jetzigen Preis verlängern ?

      Das wird nicht gehen.

      DAZN hat die Preise für Neukunden ja schon läger erhöht.

      Vertragsverlängerungen bedeuten imme neue aktuelle Tarife (Preise)

      maerzer

      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.
      maerzer
      und eigentlich einer Preisgarantie für die 12 Monate.

      Hast du die Preisgarantie schriftlich?

      62

      Answer

      from

      3 years ago

      🤔

       

      Die Erstattung muss durch die Telekom kommen. Ich habe einen Vertrag mit der Telekom. In dem Vertrag habe ich die Option DAZN. Mit DAZN habe ich insoweit keine Vereinbarung über Entgelte. Diese stellen mir alleinig ihre Streaming-Plattform zur Verfügung. Wieso sollte mir denn DAZN etwas erklären oder erstatten? Die einzigen die sich erklären müssen ist mein Vertragspartner die Telekom.

       

      Answer

      from

      3 years ago

      St3ff3n

      @St3ff3n schrieb Die Erstattung muss durch die Telekom kommen. Ich habe einen Vertrag mit der Telekom. In dem Vertrag habe ich die Option DAZN. Mit DAZN habe ich insoweit keine Vereinbarung über Entgelte.

      @St3ff3n  schrieb

      Die Erstattung muss durch die Telekom kommen. Ich habe einen Vertrag mit der Telekom. In dem Vertrag habe ich die Option DAZN. Mit DAZN habe ich insoweit keine Vereinbarung über Entgelte.

      St3ff3n
      @St3ff3n  schrieb

      Die Erstattung muss durch die Telekom kommen. Ich habe einen Vertrag mit der Telekom. In dem Vertrag habe ich die Option DAZN. Mit DAZN habe ich insoweit keine Vereinbarung über Entgelte.


      Ja, deswegen hatte ich das doch mit "?" versehen.

      Answer

      from

      3 years ago

      Deine Antwort/Aussage/Frage verstehe ich ehrlicherweise nicht.

       

      Hast Du (falk2010) denn eine entsprechende Rückmeldung oder Information vorab von der Telekom oder DAZN erhalten? Oder ist dein Kenntnisstand alleinig die Info hier aus dem Forum von Detlef_K? Oder sogar schon eine Erstattung erhalten?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      @maerzer  schrieb:
      1. Bin ich also von der Preisanpassung erst einmal nicht betroffen ?

      @maerzer 

      bei DAZN@MagentaTV bist Du erst einmal nicht betroffen, erst nach Ablauf der 12 Monate.

      1

      Answer

      from

      3 years ago

      @kurz59 

       

      Wenn Du Dir sicher bist, wäre ich erst einmal zufrieden Fröhlich

      Unlogged in user

      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      So, sorry es hatte ein wenig gedauert. Hatte noch Rückfragen zu der erhaltenen Rückmeldung und gestern war ich nicht im Dienst. Aber nun habe ich eine eindeutige Antwort.

       

      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Bei vertragsunabhängigen Produkten ( OTT ) bleibt der aktuelle Preis bis zum Ende der aktuellen Laufzeit bestehen und wird danach angepasst, wenn keine Kündigung des Produkts erfolgt. Aus dem Grund wurde in der E-Mail ein anderer Text verfasst und nur auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

       

      Es gibt somit hier einen kleinen Unterschied. Warum das so umgesetzt wird, konnte man mir auch nicht erklären. Hängt vermutlich mit dem Rechnungssystem zusammen, da dies in unterschiedlichen Datenbanken verarbeitet wird. 

       

      Ist das so für alle verständlich?

       

      Gruß Jacqueline G. 

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      @maerzer 

      Das ist korrekt. In dem Fall bleibt der Preis bis März 2023 wie gehabt und erhöht sich dann ab der Verlängerung. 

       

      Gruß Jacqueline G. 

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @aero279,

       

      entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde. 

       

       

      es ist so wie meine Kollegin @Jacqueline G. geschrieben hat: 

      @Jacqueline G.  schrieb:
      Bei Vertragskunden, sprich mit MagentaZuhause Tarifen wird es so gehandhabt, wie ich es mit der offiziellen Sprachregelung gepostet habe. Sprich, es gibt bis zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit eine Gutschrift als Ausgleich. Nach der Laufzeit erlischt der Preisnachlass.

      Liebe Grüße

      Neele G.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @wysiwyg, hallo @Tom 72,

       

      es kann vorkommen, dass die Gutschrift verzögert erst ab September, ausgewiesen wird.

      Bitte wartet noch etwas ab.

       

       

      Grüße Detlev K.

      0

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