FYI: Vermieter ist für Entstörung der Endleitung Zuständig
vor 6 Jahren
Immer wieder taucht die Frage auf, wer bei einer Störung für die Reparatur der Endleitung (also Kabel von APL bis TAE ) zuständig ist.
Und da gingen auch hier in diversen Threads die Meinungen oft auseinander... Auch von Seitens der Teamis waren da die Aussagen auch nicht immer eindeutig.
Für Eindeutigkeit hat ein Urteil (BGH, Urteil v. 5.12.2018, VIII ZR 17/18) des Bundesgerichtshofs gesorgt (mittlerweile sogar schon ein Jahr alt )
Da wurde eindeutig klar gestellt, dass der Vermieter für die Instandsetzung der Endleitung zuständig ist.
Dabei wird auch klar, dass alle Kabel (egal ob Strom, TV oder eben Telefon) Bestandteil der Immobilie ist (egal, wer sie irgendwann mal verlegt hat).
Meine sich daraus schlussfolgernde persönliche Meinung (nicht Rechtsrelevant) ist:
Wenn also Kunde der Meinung ist, Telekom (bzw. der beauftrage AD-Techniker) wäre dafür zuständig und nicht der Vermieter, dann stimmt das so entsprechend Urteil BGH nicht...
Entsprechend Hinweis von @Gelöschter Nutzer (danke) weise ich ausdrücklich darauf hin, dass das Posting eine reine Info mit persönlicher Meinung als Kommentar ist
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