Gelöst

Fragen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen der Community

vor 2 Jahren

Ich habe zwei Verständnisfragen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen.

 

Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?

 

Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?

 

Sofern ich die Nutzungsbedingungen richtig verstehe, lautet die Antwort: nein.

 

Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder an irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.

      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.
      KabelDigifreak
      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.

      Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: Das sollte auch weiterhin möglich sein.

       

      Viele Grüße

      Thomas

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      @KabelDigifreak 

      KabelDigifreak

      Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?

      Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?
      KabelDigifreak
      Darf ich Screenshots meiner FRITZ!Box einstellen?

      Ja

       

       

      KabelDigifreak

      Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?

      Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?
      KabelDigifreak
      Darf ich Screenshots von telekom.de/schneller mit Quellenangabe einstellen?

      Ja

       

       

      KabelDigifreak

      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.

      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.
      KabelDigifreak
      Ich habe weder Rechte an der GUI einer FRITZ!Box noch an telekom.de/schneller oder am irgendetwas, das auf Telekom-Seiten veröffentlicht wurde.

      Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".

      Und in Deutschland sind Fotos erlaubt.

      Du darfst aber keine Bilder verwenden, die du von anderen Seiten zur Verfügung gestellt werden, woran du keine Rechte hast.

       

      5

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ich hab das sowohl gelesen als auch verstanden. Danke. Deshalb ja auch meine Antwort an den TE.

       

      Aber: Wir reden hier über Urheberrecht. Und im urheberrechtlichen Sinne ist es eben sachlich falsch, von einem Screenshot als Foto zu sprechen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      white_devil

      von einem Screenshot als Foto zu sprechen.

      von einem Screenshot als Foto zu sprechen.
      white_devil
      von einem Screenshot als Foto zu sprechen.

       

      →Mataimaki←

      Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".

      Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".
      →Mataimaki←
      Es handelst sich bei einem Screenshot um "ein Foto".

      Und das Anführungszeichen übersehen. Ohne Worte.

      Man sollte da die Bedeutung schon wissen.

      Aber ok, mit einer Goldwaage ist es natürlich falsch,🤣

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      "Ein Screenshot ist  "ein Foto". Also...eigentlich nicht, aber ich setze es halt in Anführungszeichen, ist also klar, dass ich eigentlich kein Foto meine. Aber Fotos sind in Deutschland in jedem Fall erlaubt. Also ist auch der Screenshot, der kein Foto ist, erlaubt. Weil Fotos erlaubt sind".

       

      Ergibt Sinn. Abgesehen davon, dass auch Fotos nicht uneingeschränkt erlaubt sind, wenn darauf etwas abgebildet ist, was urheberrechtlichem Schutz unterliegt. Man könnte halt auch einfach einsehen, dass das Thema vielleicht zu komplex für solche Antworten ist.

       

      Na ja. Wie auch immer. Die Frage wurde beantwortet. Selbstverständlich dürfen solche Screenshots veröffentlicht werden. Zumindest in diesem Fall verstößt man damit nicht gegen das Urheberrecht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      da Screenshots dieser beiden genannten Quellen hier zu tausenden zu finden sind würde ich davon ausgehen dass dies kein Problem ist.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Solange keine, Adressen, Kundennummern, IP Adressen, Telefonnummern, Klarnamen, Ticketnummern, Straßen mit Hausnummern, Internet und WLAN Zugangsdaten zu lesen sind, dürfte es zu keinen Problemen kommen, @KabelDigifreak .

       

      Das gleiche gilt auch für den geschriebenen Text. 😉

       

      Gruss VoPo

      0

    • vor 2 Jahren

      1. Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben; Quelle: (1) Nutzungsbedingungen | Telekom hilft Community

      6

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      In der Theorie kann man hier hochladen, was man will, ist es rechtswidrig, kommt das Nachspiel, nach einer Überprüfung. Wenn hier ein Foto nicht unterstützt wird Größe/Format, könnte man das woanders uploaden. Das bestimmte Fotos oder Screenshots nicht upgeloadet werden können ist, mir, nicht bekannt.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Wenn hier ein Foto nicht unterstützt wird Größe/Format, könnte man das woanders uploaden.

      Wenn hier ein Foto nicht unterstützt wird Größe/Format, könnte man das woanders uploaden.
      KabelDigifreak
      Wenn hier ein Foto nicht unterstützt wird Größe/Format, könnte man das woanders uploaden.

      Oder im Ifranview anpassen an Größe und Format.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      →Mataimaki←

      Und wenn ein Screenshot oder Foto verboten ist, muss dies angezeigt werden

      Und wenn ein Screenshot oder Foto verboten ist, muss dies angezeigt werden
      →Mataimaki←
      Und wenn ein Screenshot oder Foto verboten ist, muss dies angezeigt werden

      Im Rechtssystem welchen Staates ist das deiner Meinung nach so? Tip: In Deutschland jedenfalls nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben; Quelle: (1) Nutzungsbedingungen | Telekom hilft Community

      1. Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben; Quelle: (1) Nutzungsbedingungen | Telekom hilft Community
      KabelDigifreak
      1. Kopierte Inhalte, an denen Sie keine Rechte haben; Quelle: (1) Nutzungsbedingungen | Telekom hilft Community

      Wieso solltest du keine Rechte  an Bildern mit Daten deiner Geräte haben.

      Natürlich die Einschränkungen bzgl. Persönlicher Daten beachten, also anonymisieren.

      0

    • vor 2 Jahren

      Mal ehrlich, ist das hier wirklich eine sinnvolle Diskussion?

      Da ich nicht der Meinung bin, werde ich mich auch nicht weiter beteiligen.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ludwig II

      Da ich nicht der Meinung bin, werde ich mich auch nicht weiter beteiligen.

      Da ich nicht der Meinung bin, werde ich mich auch nicht weiter beteiligen.
      Ludwig II
      Da ich nicht der Meinung bin, werde ich mich auch nicht weiter beteiligen.

      Gute Idee @Ludwig II 

      Schließe mich dem an. Danke für den Tipp.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ich vertraue dann jetzt einfach auf die Mehrheitsmeinung und hoffe, dass der User, der hier die Lösungen markiert hat, dies nicht aus einem ganz bestimmten Grund getan hat.

      0

    • vor 2 Jahren

      Mal ausführlich: Die Gültigkeit von Bundesgesetzen muss nicht durch private Hinweise angeordnet werden, das Urheberrecht gilt automatisch und ist unabdingbar.

      Voraussetzung ist, dass es sich um ein geschütztes WERK handelt - der Hinweis zur notwendigen Schöpfungshöhe wurde schon gegeben.

      Es gibt jedoch das Recht, aus geschützten Werken zu zitieren.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Zitieren würde heißen: Quellenangabe. In den Fällen hier genügt die betreffende Website. Sehe ich das richtig? Bei Seiten von fritz.box? Ich bin seit gestern etwas verunsichert.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Das siehst du falsch. Die Webseite erreicht keine Schöpfungshöhe, ist also kein Werk im Sinne des Urheberrechts. Du kannst also Screenshots veröffentlichen wie du lustig bist. Sie dürfen hier nur keine persönlichen Informationen beinhalten. 

      Uneingeloggter Nutzer

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      Uneingeloggter Nutzer

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